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Dirk Wedel

FDP 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen ist seit der letzten Änderung 2004 ein wenig in die Jahre gekommen. Nicht erst seit dieser Wahlperiode zeigen die in der Praxis unserer Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse auftretenden Fragestellungen, dass das Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen an unterschiedlichen Stellen der Aktualisierung sowie der Überarbeitung bedarf. Aus meinen bisherigen Erfahrungen in Landtag und Ministerium würden mir beispielsweise eine Neuregelung des Geheimschutzes dahin gehend, dass die Regelungen des Untersuchungsausschussgesetzes mit der Geheimschutzordnung des Landtags synchronisiert werden, sowie die Möglichkeit der Bestellung eines Ermittlungsbeauftragten, der im Bund in § 10 des Untersuchungsausschussgesetzes des Bundes geregelt ist, einfallen. Für diskussionswürdig hielte ich außerdem die Möglichkeit eines Intermediärs bei bestimmten grundrechtsrelevanten Sachverhalten. Auch über die Möglichkeit einer audiovisuellen Vernehmung unter bestimmten Voraussetzungen sollte man nachdenken. Die genannten Punkte sind nicht abschließend. Wie bereits in Drucksache 13/6041, mit der Folgeänderungen in den §§ 4a und 16 vorgenommen worden sind, die darauf abzielten, die Abschaffung der Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen zu regeln, sollten redaktionelle Anpassungen des Untersuchungsausschussgesetzes allerdings bei Gelegen-29.03.2023 heit weitergehender Änderungen erfolgen. Den erheblichen Überarbeitungsbedarf habe ich bereits aufgezeigt. Dem Gesetzentwurf werden wir daher nicht nähertreten. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

Protokoll ↗