Susanne Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Was so eine Landespressekonferenz alles auslösen kann! Wenn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht gemeinsam mit Thomas Kutschaty im nordrheinwestfälischen Landtag vor die Presse getreten wäre, hätte es diesen Antrag der schwarz-grünen Koalition wahrscheinlich nie gegeben. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist wahr!) Demonstrativ soll dem Landesgesundheitsminister der Rücken von Ihnen gestärkt werden. Ob der das wirklich nötig hat, möchte ich einmal bezweifeln. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Das ist auch wahr!) Denn Minister Laumann hat ein ausreichend breites Kreuz, sodass er zusätzlicher Stärkung sicherlich nicht bedarf. Mittlerweile freut er sich doch demonstrativ öffentlich, dass die Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsminister wieder so gut wie vorher sei. Landtag Die Rückkehr zum konstruktiven Dialog, so wie es der Koalitionsantrag fordert, ist anscheinend bereits erfolgt. Was lernen wir daraus? Wenn zwei politische Alpha-Männchen aufeinanderprallen, dann gibt es schon einmal schnell Scherben. Wenn die Beteiligten dann aber das Ego zurückschrauben und wieder lösungsorientiert zur Debatte zurückkehren, ist die Auseinandersetzung doch nicht so heftig, wie der Zusammenprall zuerst vermuten ließ. Wenn es jetzt wieder um die Sache gehen soll, kann meine FDP-Landtagsfraktion das nur begrüßen. Die Krankenhausplanung in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen ist als Thema viel zu wichtig, um sie zu einem politischen Kräftemessen verkommen zu lassen. (Beifall von der FDP) Die Krankenhauslandschaft steht vor großen Herausforderungen. Diese reichen vom demografischen Wandel über den Fachkräftemangel und die Digitalisierung im Gesundheitswesen bis hin zur Sicherstellung der Notfallversorgung. Zugleich befinden sich viele Krankenhäuser in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Lage. Viele Menschen bangen daher um ihr Krankenhaus vor Ort, weil sie bei möglichen Neustrukturierungen die wohnortnahe Versorgung in Gefahr sehen. Diese Angst, werte Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, schüren Sie mit einem solchen Antrag noch zusätzlich. Ein Verzicht auf eine strukturierte Planung wird jedoch in letzter Konsequenz zu einem kalten Strukturwandel und damit zu ungeordneten Schließungen führen. Dabei würden vor allem die Kliniken überleben, bei denen die Träger bereit sind, entstandene Defizite auszugleichen. Für uns ist das vorrangige Ziel einer neuen Krankenhausplanung klar: Es geht um die Verbesserung der Qualität durch eine stärkere Spezialisierung und höhere Fallzahlen für die jeweilige Leistung. Die Überversorgung in den Ballungsgebieten mit Doppelstrukturen muss abgebaut werden. Spezifische Behandlungsangebote und komplexe Leistungen sollen an dafür besonders geeigneten Standorten konzentriert werden. Damit soll nicht nur eine bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten, sondern auch ein effizienterer Einsatz des knappen ärztlichen und pflegerischen Personals erreicht werden. Diese Ziele teilen sowohl die Planung in NRW wie auch die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers. Die Planung in NRW fordert daneben auch das Kriterium einer guten Erreichbarkeit in der Grundversorgung in der Fläche. In der Regel soll jeder innerhalb von 20 Minuten zum nächsten Krankenhaus kommen können. Dies soll einer Unterversorgung gerade in ländlichen Regionen vorbeugen. Diese 29.03.2023 zusätzliche Anforderung teilen wir als FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich. Die Reformvorschläge aus dem Bundesministerium für Gesundheit werden in ein zustimmungspflichtiges Gesetz münden. Das war die klare Ansage von Karl Lauterbach. Es gibt auch bereits regelmäßige Gespräche zwischen Bund und Ländern. Allerdings sind Äußerungen wie die des Bundesgesundheitsministers bei der bereits erwähnten Landespressekonferenz oder die wohl dem anstehenden Landtagswalkampf in Bayern geschuldete Haltung des Staatsministers Holetschek für eine Kompromissfindung alles andere als hilfreich. Verfassungsrechtlich liegt die Kompetenz für die Krankenhausplanung bei den Bundesländern. Die Krankenhauslandschaft ist geprägt durch gewachsene Strukturen; die Bedarfe in den Bundesländern sind zudem unterschiedlich. So etwas kann nicht vollständig bundeseinheitlich geplant werden. Hilfreich wären deshalb Öffnungsklauseln in der Krankenhausreform des Bundes, die eine besondere Versorgungslage in einem Bundesland oder einer Region berücksichtigen. Für diese Öffnungsklauseln muss es dann aber auch klar definierte Kriterien für die Anwendung geben. Wir müssen vermeiden, dass Öffnungsklauseln zur Verhinderung von notwendigen Strukturveränderungen genutzt werden. Bei den Leistungsgruppen wäre es sinnvoll, die Vorarbeiten in Nordrhein-Westfalen als Vorbild für den Bund zu nutzen. Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, eine Krankenhausreform muss die bundesrechtlichen Vorgaben des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit der Planungshoheit der Länder verbinden. Die laufenden regionalen Verhandlungen sollten daher fortgesetzt werden. Bevor jedoch die Landesregierung eine endgültige Entscheidung in der Sache fällt, sollten wir die bundesrechtlichen Vorgaben zur Vergütung abwarten. Nur so gibt es dann die nötige Passgenauigkeit. Aspekte der sektorenübergreifenden Versorgung müssen bei der Krankenhausplanung stärker berücksichtigt werden. Infrage kommen dafür vor allen mehr Kooperationen und die stärkere Einbeziehung niedergelassener Ärzte und insbesondere spezialisierter ambulanter Leistungserbringer. Von Schließung bedrohte Krankenhausstandorte können zudem zu multiprofessionellen, integrierten Gesundheitszentren für eine wohnortnahe, ambulante und kurzstationäre Versorgung weiterentwickelt werden. Das würde dann den Gesundheitszentren in Staaten wie Dänemark entsprechen, die neben einer Grundversorgung auch kleinere Operationen anbieten. Verwundert war ich auch, dass ich zwischendurch von der SPD hörte, man sollte die Krankenhaus-Landtag planung doch einstellen. Das hat mich dann doch irritiert. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist falsch, völlig falsch!) Im Entschließungsantrag, den Sie uns heute noch vorlegen, geht es natürlich um sehr viel Geld – das brauchen wir auch bei der Krankenhausplanung –, aber das eigentliche Thema, die Planung, vermisse ich darin. Ich werbe hier für unseren Entschließungsantrag, der deutlich konkretere Maßnahmen für eine Krankenhausreform im Konsens zwischen Bund und Ländern als der schwarz-grüne Antrag vorsieht. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
