Alexander Baer
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, lieber Herr Witzel! Im vergangenen September haben wir hier einen Entwurf 10.03.2023 für ein neues Grundsteuergesetz besprochen, das eine Regelung für NRW schaffen sollte, die von der Bundesregelung abwich und die Grundsteuererhebung komplett neu aufstellen sollte. Von der FDP wurde eine Flächenberechnung und eine Flächenregelung angepeilt. Dieser Entwurf erwies sich allerdings als völlig unzureichend, weil er erstens nicht in den vorgeschriebenen Fristen durchführbar war, zweitens laut Meinung verschiedener Sachverständiger verfassungsmäßige Bedenken aufwarf und drittens große finanzielle Nachteile für die Kommunen mit sich gebracht hätte; ganz abgesehen vom Arbeitsaufwand bei der Umstellung in den Behörden. Der zweite Versuch der FDP, hier quasi auf den allerletzten Drücker nun doch eine kleine Veränderung am Grundsteuerverfahren zu erwirken, könnte durchaus als ehrenhaft bewertet werden, wenn man denn den Argumenten der FDP glauben könnte. Sie argumentieren, dass Sie eine Erleichterung für die Steuerpflichtigen sowie eine Vermeidung von Klagen anstreben würden. Das wirkt auf den ersten Blick wirklich sehr anständig. Dabei setzten Sie allerdings voraus, dass das aktuelle Verfahren verfassungswidrig sei. Das aber müsste erst einmal bewiesen werden. Nur weil ein einzelner Professor das Verfahren in einer Zeitung anzweifelt, heißt das noch nicht, dass es auch wirklich so ist. (Zuruf von den Grünen: Hört! Hört!) Die FDP hat seinerzeit auch gesagt, dass der Soli in seiner Ausgestaltung verfassungswidrig sei. Der Bundesfinanzhof hat dies kürzlich eindeutig anders gesehen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich halte es für wahrscheinlich, dass die nun von Ihnen befürchtete Klage- und Einspruchswelle nichts anderes als Kaffeesatzleserei ist. Entscheidend ist aber, dass der Antrag wie zuvor schon der Gesetzentwurf ein echtes Problem mit dem Zeitmanagement hat. Sie schreiben – ich zitiere –: „Millionen von Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen werden bald ihre Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes erhalten.“ Ich weiß nicht, ob Sie erstaunt sind, aber ich habe meinen Bescheid bereits am 29. November 2022 erhalten – und das, obwohl ich am 30. Oktober, also nicht einmal richtig pünktlich, meine Erklärung abgegeben habe. (Beifall von der SPD, Tim Achtermeyer [GRÜNE] und Simon Rock [GRÜNE]) Sie würden also mir und meiner Familie mit Ihrem Antrag keinerlei Erleichterung bringen, und mit großer Sicherheit bin ich nicht der Einzige, der seinen Pflichten nachgekommen ist. Landtag Manchmal frage ich mich – auch im Rückblick auf den Entwurf vom vergangenen Jahr –, ob Ihre Kalender etwas anders gehen. Vielleicht schließen Sie auch von sich auf andere und haben Ihre Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben. Ihre Argumentation ist im Prinzip eine Begründung gegen die Festlegung jeglicher Steuerbescheide. Wir müssten dann auf jeden Bescheid einen Vorbehalt legen, da man auch jemanden finden kann, der vielleicht sagt, dass die 30 Cent Pendlerpauschale oder der Abzug von politischen Spenden verfassungswidrig seien. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe durchaus den guten Willen der FDP, aber leider kommt das Ganze zu spät und ist nicht zu Ende gedacht. Anders gesagt: Gut gemeint, heißt nicht gut gemacht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein schönes Wochenende. Wir lehnen den Antrag ab. – Danke. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
