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Lisa-Kristin Kapteinat

SPD 10.03.2023 Sitzungen 18/26

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte heute mit Ihnen über das emotionale Thema der Sternenkinder sprechen und darüber, wie wir die Unterstützung für betroffene Eltern verbessern können. 10.03.2023 Wie wir heute bereits mehrfach gehört haben, ist es statistisch sehr wahrscheinlich, dass Menschen in unserem engeren Umfeld nach einer Tot- oder Fehlgeburt mit den Folgen der Trauer und des Verlustes zu kämpfen haben. Trotz der Häufigkeit und der daraus entstehenden Alltagsrelevanz ist die Daten- und Forschungsgrundlage unzureichend. Dabei könnte es den Betroffenen durchaus helfen, zu wissen, woran es gelegen hat und ob es statistisch gesehen keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine weitere Fehlgeburt gibt. Der FDP bin ich deswegen sehr dankbar, dass es in dem Antrag nicht nur um den Aufbau von Unterstützungsmöglichkeiten, sondern auch darum geht, der gesellschaftlich weit verbreiteten Tabu- und Stigmatisierungskultur entgegenzuwirken und mehr für dieses Thema zu sensibilisieren. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Susanne Schneider [FDP]) Nicht selten hat eine Tot- oder Fehlgeburt zur Folge, dass die Trauer und die zerstörten Träume und Hoffnungen über eine neue Zukunft mit einem Kind schwere depressive Episoden oder Angstzustände verursachen. Der Umgang mit Trauer ist deshalb wichtig, weil er helfen kann, den Verlust besser zu verarbeiten. Die Forderung des Antrags nach einem besseren und möglichst niederschwelligen Zugang zu einer seelischen und körperlichen Nachsorge ist absolut unterstützenswert. Dabei müssen nicht nur die Betreuungsmöglichkeiten durch geschultes Personal im Krankenhaus ausgebaut werden, sondern es sind auch Möglichkeiten für die gemeinsame Verarbeitung mit dem Partner oder der Partnerin wichtig. Aus diesem Grund ist es richtig und sinnvoll, dass der Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene eine vergütete zweiwöchige Freistellung für den Partner und die Partnerin vorsieht. Besonders problematisch ist für viele Betroffenen die juristische Unterscheidung zwischen einer Fehl- und einer Totgeburt. Letztere gilt erst ab einem Gewicht von 500 g bzw. ab der 24. Schwangerschaftswoche und führt auch erst ab dieser Grenze zu mutterschutzrechtlichen Ansprüchen. Die meisten Schwangerschaften werden in den ersten drei Monaten ungewollt unterbrochen. Diese Frauen werden rechtlich nicht als Mütter verstanden, denn sonst stünde ihnen auch Mutterschutz zu. Eine Studie aus Großbritannien hat aber sehr deutlich gezeigt, dass es negative psychische Auswirkungen haben kann, wenn der Verlust, den diese Frauen erlitten haben, „nur“ als Fehlgeburt bezeichnet wird. Für sie wäre die bessere, die passendere und die hilfreichere Beschreibung, dass sie ihr Kind verloren haben. Es hat laut Studie nachweislich geholfen, wenn Menschen aus dem Umfeld ihren Verlust auch genauso bezeichnet haben. Landtag Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese definitorische Schwierigkeit anhand eines Beispiels verdeutlichen: Elif ist 2021 im Perinatalzentrum in Datteln geboren. Elif war ein Frühchen, denn sie wog bei der Geburt gerade einmal 340 g, und ihre Mutter befand sich noch nicht in der 24. Schwangerschaftswoche. Damals war und heute ist sie eine Kämpferin. Mittlerweile ist sie laut Frühstarter Datteln kerngesund. Es ist traurige Gewissheit, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit von Babys, die in der 22. Schwangerschaftswoche geboren werden, nur bei 50 % liegt. An Elif und anderen Babys zeigt sich jedoch, dass ein Überleben dank der medizinischen tollen Versorgung, die wir heutzutage haben, und der tollen Arbeit der Fachkräfte auch vor der 24. Schwangerschaftswoche möglich ist. Ich möchte Sie bitten, sich vorzustellen, wie sich schwangere Frauen wohl fühlen müssen, die ihr Kind zu einem Zeitpunkt verlieren, zu dem mithilfe professioneller medizinischer Versorgung grundsätzlich eine Lebenschance bestanden hätte, deren Verlust im Anschluss jedoch lediglich als Fehlgeburt bezeichnet wird und aus dem keine mutterschutzrechtlichen Ansprüche erwachsen. Wie fühlen sich diese Frauen wohl, die ihr Kind bereits mehrere Monate in ihrem Bauch getragen und gespürt haben? Für uns ist es wichtig, dass wir den betroffenen Eltern vermitteln, dass sie mit diesem Verlust nicht alleine dastehen und dass wir ihnen Raum zu Trauer und Verarbeitung geben. Wir freuen uns sehr auf die gemeinsame weitere Bearbeitung des Antrags im Ausschuss und möchten uns noch einmal für den Antrag bedanken. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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