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Peter Blumenrath

CDU 10.03.2023 Sitzungen 18/26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist immer wieder beschämend, wie Sie hier immer wieder versuchen, durch populistische Anträge auf dem Rücken der Opfer dieser schrecklichen Flutkatastrophe ein Klima der Angst zu schüren und sich gerne als die großen Kümmerer darzustellen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir wissen aber. Das sind Sie nicht, und das können Sie auch gar nicht. Aber noch schlimmer ist: Sie wollen es nicht. Mit Ihrem Antrag wollen Sie wieder mal nur eines: Sie möchten die Einigkeit in unserer Gesellschaft entzweien, und das wird Ihnen auch dieses Mal nicht gelingen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und An- dreas Bialas [SPD]) Dass Sie praktisch heute den gleichen Antrag noch einmal einbringen, den Sie bereits gestern hier platziert haben, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Sie haben ihn nicht gelesen!) zeugt auch von einer gewissen Arbeitsmüdigkeit. Kurz könnte man auch sagen, der Antrag hatte so wenig Substanz, dass man ihn gleich zweimal in den Landtag einbringen könnte. 10.03.2023 Aber ich will zur Sache sprechen. Die Bilder der Jahrhundertflut in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Jahr 2021 sind um die ganze Welt gegangen. 180 Todesopfer hat die Naturkatastrophe gefordert. Menschen in den betroffenen Regionen haben über Nacht ihr Heim, ihre Lebensgrundlage oder – noch schlimmer – einen geliebten Menschen verloren. In dieser beispielslosen Notlage standen unzählige Helferinnen und Helfer an der Seite der Betroffenen. Mit großer Solidarität sind viele direkt in die verwüsteten Gebiete gefahren. Ja, sie haben vor Ort geholfen, sie haben von ihrem Zuhause aus gespendet, und sie haben das Leid der Menschen gemildert, um ihnen dadurch Mut und Hoffnung zu schenken. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt diese Menschen, die Gemeinden, die Vereine mit einer Gesamtinvestition von über 2 Milliarden Euro. Trotz all dieser großartigen Solidarität gab es aber auch diejenigen, die die Notsituation dieser Opfer in Nordrhein-Westfalen und auch in Rheinland-Pfalz schamlos ausgenutzt und damit noch mehr Leid bei den Betroffenen verursacht haben. Das ist schändlich. Dazu kann man nichts anderes sagen. Da spielt es absolut keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die Tatverdächtigen haben, (Sven Werner Tritschler [AfD]: Doch!) auch wenn Sie das in Ihrem Antrag und durch die Vornamensabfrage in Ihrer Großen Anfrage gerne suggerieren möchten. Die unübersichtliche Gesamtsituation in den von der Flut betroffenen Gebieten hat Tatgelegenheiten und Täter geschafft. Dass Kriminelle unabhängig ihrer Herkunft diese Situation schamlos ausgenutzt haben, um sich selbst zu bereichern, macht fassungslos und wütend. Das muss konsequent bestraft werden. Das ist aber auch bereits passiert, und die Polizei ermittelt in diesen Fällen. Deshalb gehen wir hier in Nordrhein-Westfalen den Weg weiter, den das Innenministerium unter Herbert Reul bereits in der letzten Legislaturperiode eingeschlagen hat. Das haben wir auch in dem jetzigen Koalitionsvertrag fest verankert. Ich zitiere gerne mit Erlaubnis des Präsidenten: „Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“ Der politische Wille ist also schon lange gefasst, aber im Unterschied zu Ihnen und diesem Antrag im rechtsstaatlichen Sinne. Denn bei aller Menschlichkeit und bei aller Hilfe, die wir gerne anbieten, ist es uns wichtig, dass sich die Hilfesuchenden dann auch an Regeln halten. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir konsequent sind sowohl bei der Abschiebung von Landtag Straftätern als auch von Menschen, die keinen aufenthaltsrechtlichen Status oder keine humanitären Bleibegründe haben, zeigen auch die Zahlen, die die Bundesregierung in diesem Monat veröffentlicht hat. Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr 3.118 Menschen zurückgeführt. Es bleibt damit eines der stärksten Bundesländer, was diese Themen angeht, auch prozentual. Wir haben prozentual im bundesweiten Vergleich nach wie vor mit die meisten Rückführungen. Fast jede vierte Abschiebung in Deutschland wird in Nordrhein-Westfalen veranlasst. Das zeigt deutlich, dass wir konsequent zurückführen – da, wo es nötig und wo es möglich ist. Was Ihr Antrag zum Beispiel aber nicht wiedergibt: Die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen, die Sie in Ihrer Großen Anfrage aufgeschlüsselt haben wollten, sind EU-Bürger. Straffällig gewordene EU-Bürger dürfen nur unter besonderen Umständen abgeschoben werden. Das wissen Sie, das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden. Die strafrechtliche Verurteilung allein kann also nicht zu einer Ausweisung oder Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis führen. Vielmehr muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt. Sie wissen das und täuschen bewusst einen anderen Sachverhalt vor. (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) Dass die antragstellende Fraktion hier nicht differenziert und die Abschiebung quasi um jeden Preis und generell auf Kosten der hier befindlichen Opfer umsetzen möchte, ist aus unserer Sicht schäbig. Deswegen werden wir Ihrem Antrag selbstverständlich nicht zustimmen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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