Marc Lürbke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal begrüße ich es natürlich, dass die schwarzgrüne Koalition mit diesem Antrag die erfolgreiche Politik des ehemaligen Integrationsministers Joachim Stamp fortsetzen möchte. Der im Mai 2018 veröffentlichte Erlass zur 3+2-Regelung bei der Ausbildungsduldung war ein wesentlicher Baustein, um die Rechtssicherheit für Geflüchtete in Ausbildung sowie für die ausbildenden Betriebe zu stärken und eine einheitliche Praxis in ganz Nordrhein-Westfalen zu bewirken. Für uns ist klar: Menschen, die schon lange mit einer Duldung hier leben, die längst eine Ausbildung begonnen haben, die einen Arbeitsplatz gefunden haben, die sich gut in unsere Gesellschaft integriert haben, brauchen eine klare Perspektive. Es wäre weder humanitär zu verantworten noch volkswirtschaftlich sinnvoll, gut integrierte Menschen aus Lohn und Brot zu holen und abzuschieben, zudem ihre Familien nach vielen Jahren abzuschieben. Deswegen sollte auch der Letzte kapiert haben, dass wir angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels Einwanderung brauchen. Wir wollen den Menschen diese Chancen geben. (Beifall von Marcel Hafke [FDP] und Volkan Baran [SPD]) 10.03.2023 Laut den Wirtschaftsweisen brauchen wir in Deutschland eine Zuwanderung von 1,5 Millionen Menschen pro Jahr, um überhaupt dem Arbeitskräftemangel und dem demografischen Wandel zu begegnen. Angesichts dieser Lage und fehlender Arbeitskräfte müssen wir daher unstreitig unser Land für eine gezielte, bedarfsorientierte Arbeitsmigration öffnen. Wer „Einwanderungsland“ sagt, der muss sich auch für die Arbeitskräftemigration stark machen. Das gehört zusammen. Deshalb steht es außer Frage, dass wir auch die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten verbessern müssen, um diesem Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Unser Ziel muss es dabei sein, eine Einwanderung in die Arbeitsmärkte zu schaffen und nicht in die Sozialsysteme. Es muss darum gehen, wie wir Einwanderung in den Arbeitsmarkt verstärken können und wie wir Menschen, die eine Berufsausbildung aufnehmen wollen, und auch den Ausbildungsbetrieben – die brauchen diese Sicherheit genauso – mehr aufenthaltsrechtliche Sicherheit geben können. Deswegen brauchen wir ein modernes und geordnetes Einwanderungsrecht, bei dem wir es in der Hand haben, wer zu uns kommt und wer zu uns passt, welches den Menschen, die zu uns kommen, auch tatsächliche und echte Chancen ermöglicht – wie bei der Berufsausbildung. Handwerker, mittelständische Unternehmer, Pflegeeinrichtungen – das ist alles schon thematisiert worden – suchen händeringend nach Arbeitskräften. Wir dürfen nicht vergessen – Herr Baran hat es dargestellt –: Hinter jedem Arbeitsplatz, hinter jedem Ausbildungsplatz steht immer eine Chance für die Menschen, ihr Leben hier zu verwirklichen. Aber – jetzt kommt das Aber –, liebe Kolleginnen von CDU und Grünen, so positiv die Zielrichtung des Antrags auch sein mag, so wenig konkret ist das alles, wenn man es liest. Über ein banales „Weiter so“ hinaus ist es teilweise schon ein wenig dünne Suppe. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Da soll geprüft werden – ich zitiere aus dem Beschlussteil –, „inwieweit weitere rechtliche Erleichterungen und Maßnahmen auf Landesebene möglich sind“. Wow! Da soll sich – Zitat – „auf Bundesebene für geeignete Lösungen und Erleichterungen zur Arbeitsaufnahme“ eingesetzt werden. Ich frage mich, wie diese möglichen Maßnahmen und geeigneten Lösungen überhaupt aussehen sollen. Das schreiben Sie ja nicht. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Machen Sie einen Vorschlag!) – Es ist ja Ihr Antrag. Ist denn die schwarz-grüne Koalition so ambitionslos, das sie überhaupt keine konkreten Vorschläge vorlegt? Oder offenbart das womöglich Differenzen zwischen CDU und Grünen, Landtag auch im Blick auf die geplanten Gesetzesinitiativen auf Bundesebene? Man weiß es nicht. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht jedenfalls vor, Geduldeten in der Ausbildung und in ausbildenden Betrieben mehr Rechtssicherheit durch eine Aufenthaltserlaubnis anstelle der Duldung nach § 60c Aufenthaltsgesetz zu verleihen. Die Beschäftigungsduldung soll über 2023 hinaus entfristet werden. Zudem sollen die Anforderungen realistischer und praxistauglicher gefasst werden. Ich glaube, das ist auch richtig. Zu diesen konkreten Vorschlägen positioniert sich der Antrag genauso wenig wie zu den Eckpunkten der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Deswegen ist es – ich kann Ihnen das nicht ersparen – wirklich eine relativ dünne Suppe: inhaltlich wirklich nicht falsch, aber eigentlich null neue Erkenntnisse. Ich glaube, das haben Sie auch selbst gemerkt und deshalb den Antrag schnell zur direkten Abstimmung gestellt. Wir wollen jedenfalls die Potenziale der bei uns lebenden Menschen nutzen, wir wollen aber auch Fachkräfte aus Drittstaaten einfacher und schneller für unseren Arbeitsmarkt gewinnen. Wir wollen Wege der legalen Einwanderung stärken. Wir wollen, dass alle von einem modernen Einwanderungsrecht profitieren. Bei diesem Antrag der Koalitionsfraktionen können wir uns heute leider nur enthalten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
