landtag.nrw.de ↗

Berivan Aymaz

26.01.2023 Sitzungen 18/22

Für die Landesregierung hat nun Ministerin Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die 26.01.2023 Klimakrise ist nicht gottgewollt, sondern menschengemacht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Für uns als Landesregierung ist die Gestaltung des 1,5-Grad-Pfades in dieser Legislatur ein handlungsleitendes Motiv. Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung Klimaneutralität und Nachhaltigkeit ist ein Großprojekt, das alle Kräfte und die volle Konzentration darauf erfordert. Der Landesentwicklungsplan ist dafür ein maßgebliches und wichtiges Instrument. Um schneller voranzukommen, werden wir in dieser Legislaturperiode zwei Änderungen vornehmen. Der erste Schritt wird sein, die bundesrechtlichen Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes umzusetzen, und wir wollen die Ausweisung der Windenergieflächen noch vor Ablauf der erforderlichen Fristen vollziehen können. Die Eckpunkte dazu sind Ihnen vielleicht schon bekannt. Ich wiederhole sie aber gerne noch einmal. Bei der Verteilung der Windenergieflächen werden wir auf eine gerechte Verteilung innerhalb Nordrhein-Westfalens achten. Die Möglichkeiten der Windenergienutzung werden wir in Nordrhein-Westfalen deutlich erweitern und die 1.500-Meter-Abstandsregelung aufheben. Die Flächenkulisse für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden wir erweitern, dabei aber Bereiche mit einer besonderen Bedeutung für die Biodiversität und den Naturschutz sowie hochwertige Ackerböden vorrangig für die Landwirtschaft vorbehalten. Im Mai dieses Jahres werden wir den Entwurf dieser ersten Änderung vorlegen. Das Ziel ist, dass sie bis Mai 2024 in Kraft treten kann. Dabei gehen wir so schnell wie möglich, aber auch so gewissenhaft wie nötig vor. Denn die Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist entscheidend dafür, dass wir wirklich schnell werden und die durch Rechtsunsicherheit hervorgerufenen Klage- und Einspruchsmöglichkeiten soweit es geht reduzieren. Zum Klimaschutz gehört auch, dass wir mit unseren Flächen in Zukunft sorgsamer als bisher umgehen, denn sie lassen sich nicht einfach vermehren. Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land, in dem bezahlbarer Wohnraum und attraktive Wirtschaftsflächen knapp sind. Die Kommunen brauchen jedoch Spielräume für ihre Siedlungsentwicklung. Deswegen ist es umso wichtiger, dass Flächen für die Landwirtschaft weiterhin erhalten bleiben und sich unsere Natur entfalten kann. Grundsätzlich gilt es, die verschiedenen Interessen auszutarieren. Klar ist aber, dass der bisherige Weg, immer mehr Flächen in Anspruch zu nehmen, ein Ende finden muss. Mit etwas, das wertvoll und endlich ist, sollten wir sorgsam umgehen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Unsere Aufgabe ist es daher – so hat es die CDUund-Grünen-Koalition vereinbart –, den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag und perspektivisch noch weiter zu reduzieren sowie zeitgleich den Anliegen von Wohnungsbau und wirtschaftlicher Entwicklung Rechnung zu tragen. Dazu müssen jetzt konkrete, umsetzbare Maßnahmen entwickelt und im Landesentwicklungsplan verankert werden. Die Antwort auf diese Herausforderung muss eine intelligente Flächenentwicklung sein. Unser landesweites Siedlungsflächen-Monitoring ist dabei eine wichtige Grundlage, um die nötige Transparenz über vorhandene Baulandreserven einschließlich der Innenentwicklungspotenziale herzustellen. Wichtig ist, eine Sache, die alle demokratischen Redner hier am Pult auch betont haben, konzentriert anzugehen. Wir müssen die Potenziale von Brachflächen viel besser als bisher in die Flächenverfügbarkeit übertragen. Das sind also Flächenpotenziale, die wir uns noch einmal besonders anschauen müssen. Neben diesem Thema werden wir uns damit beschäftigen, wie wir die Risiken für die Menschen durch Starkregen und Überschwemmung reduzieren und die Rohstoffversorgung in unserem Land in nachhaltigere Bahnen lenken können. Für diese Inhalte sind wir bereits in der Vorbereitung einer zweiten Änderung des Landesentwicklungsplans. Darüber hinaus werden wir weitere Instrumente der Landesplanung in dieser Legislaturperiode nutzen. Die Leitlinie dabei ist die Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen hin zu einem klimaneutralen Industrieland mit einer nachhaltigen Raumentwickelung. Dabei müssen die Perspektiven für die Menschen in allen Regionen, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und der Wohnstandorte sowie der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden. Abschließend möchte ich noch einmal auf die Planungsverfahren, insbesondere was die Windenergie betrifft, eingehen. Es ist kein Zweiklassenplan, lieber André Stinka, wie du es genannt hast, sondern in Anbetracht der Realität, in der wir uns befinden, in der die Versorgung mit erneuerbaren Energien ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Industrie, für unsere Wirtschaft, für unser Handwerk, für unseren Mittelstand ist, priorisieren wir. Deswegen ziehen wir den Teilplan „Energie“ vor. Klar ist, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigen müssen. Gleichzeitig steht aber auch außer Frage, dass wir gute und rechtssichere Planungsverfahren brauchen und dass die eine gewisse Zeit für eine fachlich solide Datengrundlage, eine ehrliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und eine gewissenhafte Abwägung der Anregungen benötigen. Das gehört zum Wesen guter Planung in einem demokratischen Rechtsstaat dazu. 26.01.2023 Es ist wichtig, jetzt mit Sorgfalt rechtssichere Grundlagen zu schaffen, die auch gerichtsfest sind und allen Investoren und Kommunen die notwendige Rechtssicherheit geben. Dabei nutzen wir jede Möglichkeit zur Beschleunigung, um unsere wichtigen Ausbauziele für Erneuerbare zu erreichen. Das aktuelle Beispiel ist die Umsetzung der EU-Notfallverordnung, die in diesem und im nächsten Jahr erhebliche Chancen für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie bietet. Die EU-Richtlinie ist maßgeblich auf Betreiben der Bundesregierung im Dezember in Kraft getreten. Die Umsetzung wird derzeit im Bundeswirtschaftsministerium vorbereitet und ist für April dieses Jahres geplant. Wir in Nordrhein-Westfalen bereiten schon jetzt konkrete Maßnahmen für die Umsetzung vor, um die neuen EU-rechtlichen Möglichkeiten sofort nutzen zu können, weil wir schneller werden müssen im Ausbau der Erneuerbaren. Der wesentliche Inhalt wird sein, dass mit diesen neuen Rechtsgrundlagen in den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen in vielen Fällen auf zeitaufwendige Artenschutzprüfungen mit Vor-Ort-Kartierungen und Monitoring durch Fachbüros verzichtet werden kann. Stattdessen kann die Genehmigungsbehörde in vielen Fällen Ausgleichszahlungen in Artenschutzprogramme einplanen, die die geschützten Arten wirksam schützen und fördern. In der Fachsprache des Naturschutzrechts ist dies der Übergang zum Populationsschutz, der die Art als Ganzes sichert. Das heißt: Zukünftig haben wir dann die Möglichkeit, das in der Planung über die Go-to-Gebiete hier in NRW umsetzen zu können, die sich in der EU und in der Bundesregierung ebenfalls im abschließenden Gesetzgebungsverfahren befinden. Das heißt für uns in Nordrhein-Westfalen ganz konkret: Wir werden hier zeigen, dass das Niveau des Artenschutzes nicht abgesenkt werden muss, dass die Ausgleichszahlungen in die Artenschutzprogramme kein Feigenblatt sein werden, dass wir damit messbare Erfolge im Artenschutz und in der Biodiversität erzielen können und – schließlich – dass der schnelle Ausbau der Windenergie und Artenschutz zusammen funktionieren können. Das werden wir hier in Nordrhein-Westfalen zeigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit komme ich zum Schluss. Diesen Antrag verstehe ich als Arbeitsauftrag, der gut in ein Arbeitsprogramm einer Landesregierung passt. Selbstverständlich wird der Landesentwicklungsplan von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags verabschiedet werden. Das heißt, es gibt natürlich die Gelegenheit, im Ausschuss wie hier im Plenum noch einmal über den Landesentwicklungsplan und seine Änderungen gemeinsam zu diskutieren. Das sei an dieser Landtag Stelle noch einmal für das Verfahren erwähnt. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Berivan Aymaz Protokoll ↗