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Herbert Reul

26.01.2023 Sitzungen 18/22

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Sport, zum Fußball ist viel gesagt worden – auch dazu, dass man Danke schön sagen müsste, statt anzugreifen. Ich will etwas zum polizeilichen Teil sagen. Gewalt hat – das haben viele Redner gesagt – bei Spielern untereinander, bei Mannschaften, bei Schiedsrichtern und bei Zuschauern nichts zu suchen. Das gilt für Profifußball genauso wie für Amateurfußball. Da besteht Einigkeit. 26.01.2023 Das war es dann aber auch schon, wie man sieht, wenn man sich den Antrag anschaut. Denn eine systematische Erfassung von gewalttätigen Vorfällen oder Straftaten beim Amateurfußball erfolgt weder polizeilich noch in den bundesweit abgestimmten Statistiken der Justiz. Das liegt daran, dass Fußballspiele unterhalb der ersten vier Ligen mit Ausnahme von akuten Einsatzanlässen in der Regel nicht polizeilich begleitet werden – was übrigens auch logisch ist, wenn man die Anzahl der jährlich stattfindenden Amateurfußballspiele betrachtet. Es sind 1,5 Millionen bundesweit, davon 265.000 in Nordrhein-Westfalen. Das bedeutet bei 42 Wochen Spielbetrieb über 6.000 Spiele pro Wochenende. Ich sage das, um einmal ein Gefühl von der Größenordnung zu bekommen. Da ist es logisch, dass Polizei nicht überall dabei sein kann und soll. Wie soll man also überhaupt vernünftige Lagebilder erstellen? Das ist die erste Frage. Klar ist aber natürlich: Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Mannschaften oder Zuschauern, Angriffen auf Schiedsrichter oder Ähnlichem, dann wird die Polizei gerufen. Dann kommt sie auch. Dann wird gegen Gewalttäter konsequent eingeschritten. Es werden Verfahren eingeleitet, und es wird ermittelt. Da wird einzelfallbezogen geprüft, ob diese Leute in der Datei Gewalttäter Sport gespeichert werden können. Aber das muss natürlich Hand und Fuß haben. Es ist für die Betroffenen ja keine Kleinigkeit. Die zuständigen Polizeibehörden sprechen selbstverständlich auch mit den Vereinen; denn vielleicht müssen solche Personen auch mal eine Zeit lang aus den örtlichen Stadien oder von den Platzanlagen verbannt waren. Die Umsetzung obliegt aber abschließend den Vereinen, weil sie das Hausrecht haben. Leute, die anderen ihr Hobby kaputt machen oder dafür sorgen, dass jemand am nächsten Tag seinem Beruf nicht nachgehen kann, müssen dafür natürlich zur Verantwortung gezogen werden. – So weit zum Grundsätzlichen. Nun zur Statistik: Die im Antrag genannte Erhebung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz wird bereits durchgeführt. Da geht es darum, zu schauen, was wir an Straftaten bzw. Gewalttätigkeiten im Amateurfußball bundesweit haben oder ob eventuell gezielt etwas getan werden muss. Den Auftrag, dies unter Beteiligung der Länder zu prüfen, hat übrigens das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Mit der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste kümmern sich auch die richtigen Experten um das Thema. Übrigens ist dieses Thema nicht neu. Das wurde von der IMK 2019 beschlossen. Aber um Rückschlüsse zu ziehen, braucht man valide und aussagekräftige Daten. Wie wir wissen, kam 2020 die Coronapandemie. Spielabsagen und Saisonabbrüche waren die Folge. Deswegen wird die gesamte aktuelle Saison 2022/2023 im Amateur-Landtag fußball, die wieder unter normalen Umständen stattfindet, betrachtet, weil wir es vernünftig machen wollen.

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