Dr. Benjamin Limbach
Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass hier schon so viel Gutes über die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen gesagt worden ist. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich werde mir erlauben, dies bei Bedarf in Erinnerung zu rufen. (Heiterkeit von Wibke Brems [GRÜNE]) Ich freue mich auch ganz besonders darüber, dass wir heute viele Zuhörer haben. Den Jüngeren darunter möchte ich zurufen: Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die beste Arbeitgeberin. Es lohnt sich, sich bei ihr zu bewerben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Hei- terkeit von den GRÜNEN – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Landtag Den nicht ganz so jungen Zuhörerinnen und Zuhörern möchte ich anraten, diese Botschaft an ihre Kinder, Neffen und Enkel weiterzutragen. Die Förderung von flexiblen Arbeitsbedingungen in der Justiz ist mir auch persönlich ein besonderes Anliegen. Diese Flexibilität ist ein wichtiger Beitrag zu einer Justiz als moderner Arbeitgeberin, die auch im Vergleich zur freien Wirtschaft konkurrenzfähig bleibt. Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen unterstützt vor allen Dingen auch junge Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern – leider immer noch überwiegend die Mütter – müssen den Spagat zwischen Care-Arbeit und Berufstätigkeit bewerkstelligen. Neben der Arbeit in Teilzeit ist die Möglichkeit zur mobilen Arbeit damit ein weiterer Baustein zur Förderung junger Eltern. In der Pandemie haben wir außerdem sehr gute Erfahrungen mit den Möglichkeiten der mobilen Arbeit gemacht. Skeptiker, die früher einen Leistungsverlust befürchteten, konnten sich anschaulich davon überzeugen, wie verantwortungsbewusst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der nordrhein-westfälischen Justiz von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben. Daher ist es jetzt richtig, diese flexiblen Arbeitsbedingungen zu verstetigen und auszubauen. Die Justiz hat bereits Regelungen geschaffen, um die alternierende Telearbeit als eine bewährte Form der Arbeit dauerhaft zu etablieren. Bereits in der letzten Legislaturperiode – für den Justizvollzug im April 2022 und für die übrigen Justizeinrichtungen bereits im Juni 2021 – sind Rahmendienstvereinbarungen über die Ausgestaltung alternierender Telearbeit geschlossen worden. Hierdurch erhalten die Gerichtsund Behördenleitungen gemeinsam mit ihren Vertragspartnern, den örtlichen Personalvertretungen, einen weiten Gestaltungsspielraum, um individuelle Gegebenheiten und Erfordernisse berücksichtigen zu können. Aus meiner Sicht sind diese Vereinbarungen große Schritte in die richtige Richtung. Dies ist ein Weg, den wir weiter beschreiten müssen. Für mein Ministerium ist im letzten Monat eine neue Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit abgeschlossen worden. Diese ermöglicht es den Mitarbeitenden – soweit es mit den dienstlichen Erfordernissen einer obersten Landesbehörde vereinbar ist –, die außerhalb der Dienststätte erbrachte Arbeit grundsätzlich in jedem Privatbereich zu erbringen. Dies macht es zukünftig zum Beispiel auch möglich, in der Wohnung pflegebedürftiger Eltern mobil arbeiten zu können. Gemeinsam mit den rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch den zentralen IT-Betrieb, die technische Ausstattung der Mitarbeitenden und die Einführung der elektronischen Akte optimale und den 26.01.2023 Anforderungen an die notwendige IT-Sicherheit entsprechende technische Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Aufgaben der Justiz von den Mitarbeitenden auch außerhalb der Justizgebäude verlässlich und sicher erledigt werden können. Die fortschreitende Einführung der elektronischen Akte erweitert natürlich die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens. Mobiles Arbeiten war und ist aber auch bereits ohne elektronische Aktenführung möglich. Der technische Schub durch die Coronapandemie hat bereits in erheblichem Umfang zur Ausweitung der Arbeit im Homeoffice geführt. Die Ausstattung weiterer Arbeitsplätze wird in den kommenden Jahren massiv fortgesetzt werden und soll bis zur vollständigen Einführung der elektronischen Akte spätestens bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein. Ich möchte am Rande betonen, dass wir dabei natürlich auf die wohlwollende Unterstützung des Haushaltsgesetzgebers angewiesen sind. Der demografische Wandel sowie die Anforderungen der heute ins Berufsleben eintretenden Generation an die Vereinbarkeit von Familie und Privatleben einerseits und Beruf und Karriere andererseits stellen uns vor große Herausforderungen. Die Schaffung von flexiblen Arbeitsbedingungen ist ein entscheidender Schlüssel, um die Wettbewerbsfähigkeit der Justiz in der Gegenwart und in der Zukunft zu sichern. Daher danke ich für diesen Antrag, der für unsere Bemühungen und unsere Arbeit Wind unter unseren Flügeln bedeutet. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
