landtag.nrw.de ↗

Dorothee Feller

25.01.2023 Sitzungen 18/21

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Kernfusion verbinden sich faszinierende Perspektiven. Funktioniert sie, könnte sie das Vielfache dessen an Energie erzeugen, was sich aus der gleichen Menge an Kohle gewinnen ließe. Perspektivisch könnte die Fusionstechnologie daher einen wichtigen Beitrag zu einem klimaneutralen Energiesystem leisten sowie die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Nordrhein-Westfalen stärken. 25.01.2023 Seit vielen Jahren sieht sich die Fusionsforschung jedoch dem Vorwurf ausgesetzt, trotz eines hohen finanziellen Aufwands keine substanziellen Erfolge vorweisen zu können. Wann das erste funktionierende Fusionskraftwerk in Betrieb gehen wird, ist nach wie vor ungewiss. Es handelt sich aktuell um eine Technologie, die noch weitere, sehr umfangreiche finanzielle Mittel und viel Zeit benötigt, bevor sie Realität werden kann. Auch wenn US-Forschern vor Kurzem ein Erfolg in der Fusionstechnologie gelungen ist, wird die Kernfusion nach aktuellem Stand der Wissenschaft kurz- bis mittelfristig keinen Beitrag zur Energiewende leisten können. Gleichwohl würdigt die Landesregierung die vielfältigen Aktivitäten zur Fusionsforschung. Mit dem Forschungszentrum Jülich wirkt eine Einrichtung in Nordrhein-Westfalen aktiv an der Entstehung des europäischen Versuchskernfusionsreaktors ITER mit, gemeinsam mit dem Karlsruher Institut für Technologie und dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik. Die finanzielle Unterstützung dieses Engagements erfolgt aus der programmorientierten Förderung der Helmholtz-Gemeinschaft und damit auch mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Forschungszentrum Jülich erhält zudem Drittmittel von der ITER-Organisation. Grundsätzlich wäre eine Förderung von Fusionstechnologien auch im Rahmen der themenoffenen Forschungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen möglich, da sich die komplett themenoffenen Aufrufe der Forschungsförderung an alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen richten. Jedoch sind die finanziellen Mittel, die in der Fusionsforschung notwendig sind, um der Technologie zum Durchbruch zu verhelfen, für ein einzelnes Bundesland wie Nordrhein-Westfalen unkalkulierbar hoch und faktisch nicht zu stemmen. Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsmittel zur Weiterentwicklung der Fusionstechnologie müssen daher aus Bundes- und EU-Programmen kommen. So stellt die Bundesregierung der EU im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms jährlich rund 1,3 Milliarden Euro für die Forschung, Entwicklung, Demonstration und Erprobung zukunftsfähiger Technologien und Konzepte zur Verfügung. Aus diesen Gründen sieht die Landesregierung keine Notwendigkeit, die Fusionsforschung im Sinne einer Landespriorität in die Innovationsstrategie einzubinden. Die Landesregierung beabsichtigt auch nicht, Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung möglicher Anträge in der zweiten Ausschreibungsrunde der Exzellenzcluster zu nehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die nordrhein-westfälischen Universitäten im Rahmen ihrer Wissenschaftsfreiheit die Erfolgsaussichten ihrer Anträge selbst am besten einschätzen können. Ebenso frei sind sie in der Auswahl ihrer Partner im Falle von Verbundanträgen. Der große Landtag Erfolg der nordrhein-westfälischen Universitäten in der ersten Ausschreibungsrunde der Exzellenzcluster hat gezeigt, dass diese Herangehensweise richtig ist. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗