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Herbert Reul

25.01.2023 Sitzungen 18/21

Es war kompliziert, denn es gab nicht nur die zwei Durchsuchungen, sondern insgesamt noch viele mehr. Ich will keinen Fehler machen, sondern Ihnen genau erklären, wann welche Durchsuchung war. Dafür muss sich aber erst das Blatt finden. Die erste war, wie Sie wissen, in der Nacht … Die erste Durchsuchung war am 07.01. – damit es ganz präzise ist. Das war aber noch vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr, denn es bestand ja die Gefahr, dass Giftstoffe gefunden würden. Es galt, auch für Anwohner und Unbeteiligte Gefahren abzuwehren. Deswegen waren ein Spezialeinsatzkommando, die Feuerwehr Essen und Dortmund, eine analytische Taskforce, das BKA und Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Münster dabei. Das Wichtige ist – das habe ich, glaube ich, auch schon im Innenausschuss gesagt –, dass die Untersuchung in Schutzanzügen stattfand. Es wurden weder Explosivstoffe noch Giftstoffe gefunden. In der Nacht hat man eine zweite Durchsuchung gemacht, weil es auch Giftstoffe gibt, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind – das war der Hinweis vom RKI. Die Durchsuchung begann um 4:00 Uhr und dauerte eine Stunde. Daran waren wieder dieselben Leute beteiligt, wieder in Schutzanzügen, die das RKI zur Verfügung gestellt hatte. Bei den Schutzanzügen muss man wissen: Durch sie gibt es natürlich erhebliche Einschränkungen bei den Durchsuchungen. Ich weiß es nicht genau, aber man hat zum Beispiel mehrere Handschuhe übereinander an. Das detaillierte Durchsuchen ist da etwas 25.01.2023 erschwert. Da gab es die Sicherstellung von Datenträgern und unbestimmter Substanzen. Bei der anschließenden Fertigung der Dokumente wurde dann am 8. festgestellt, dass ein sichergestelltes Laptop in der Wohnung geblieben ist, sodass man noch mal in die Wohnung musste. Da waren wieder Schutzanzüge notwendig. In diesen Schutzanzügen kann man auch nicht ewig lange bleiben. Das erklärt diese Zeitabläufe. Am 12. Januar wurde dann von 14:20 Uhr bis 19:48 Uhr erneut durchsucht. Diese Durchsuchung war erforderlich, weil aufgrund des Verdachts der Kontamination anfänglich nur durch Spezialeinheiten durchsucht werden konnte und man jetzt sagte: Aufgrund der körperlichen und psychischen Belastung und dem begrenzten Volumen an Atemluft – das habe ich gerade auch schon vorgetragen – war die Zeit des Tragens des Schutzanzugs begrenzt. An dem 12. war das RKI der Auffassung, dass die Gefahr einer Kontamination nicht mehr da war, sodass man das jetzt ohne Verwendung von Schutzanzügen machen konnte. Das erklärt diesen 12. Bei dieser Durchsuchung kamen auch Spezialkräfte der Kriminaltechnischen Untersuchungsstelle, IT-Sicherung, und Rauschgift- und Datenträgerspürhunde zum Einsatz. Da wurden 49 Beweismittel sichergestellt. Darunter waren die Kleinstmengen chemischer und biologischer Substanzen. Dazu kann man leider nicht mehr sagen, weil es untersucht wird. Dann gab es am 20.01., als man die Handyauswertung gemacht hat, weitere Erkenntnisse. Da hat man sich insbesondere schriftliche Unterlagen noch einmal genau angeschaut. Dazu wurden zusätzlich wieder andere Fachleute eingebunden, und es erfolgte die Sicherstellung von schriftlichen Unterlagen. Sie sehen: Das hat aufeinander aufgebaut – am Anfang mit den Erschwernissen, nachher immer detaillierter, und dann wurde auch noch einmal durchsucht, weil man Erkenntnisse aus den vorherigen Untersuchungen hatte, die den Hinweis zur Folge hatten: Guck da noch einmal hin; da gibt es noch schriftliche Unterlagen.

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