Sven Wolf
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, jetzt haben Sie mehrfach betont, dass man mit den Informationen nichts anfangen konnte. Sie haben den Zeitstrahl noch einmal erläutert und dargestellt, dass auch Sie nicht umgehend informiert worden sind. Können Sie mir sagen, wann in diesem Zeitablauf zwischen dem 30. Dezember und dem 7. Januar, als es dann die WE-Meldung und den Zugriff gab, konkret diese Informationen des BKA über das LKA an die Kreispolizeibehörden – mit einem allgemeinen Hinweis, einer Warnung – gegeben wurden? Der Zeitpunkt, wann dann tatsächlich die Kreispolizeibehörden informiert wurden, fehlt mir jetzt in dieser Chronologie noch.
