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Herbert Reul

25.01.2023 Sitzungen 18/21

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte vorweg zwei Punkte klarstellen: Erstens. Selbstverständlich habe ich die Mitglieder des Innenausschusses in der letzten nichtöffentlichen Sitzung umfassend über die Abläufe, über die Erkenntnisse informiert. Dieser Stand ist heute nach wie vor aktuell und umfassend. Es gibt keine Neuigkeiten. Das heißt: Nein, es gab am 31. Dezember 2022 keine konkreten Hinweise zu einem möglichen Anschlagsziel in NRW in der Silvesternacht. Aber ich kann Ihre Nachfrage verstehen, weil die Presseberichterstattung durchaus – ich sage es mal 25.01.2023 liebevoll – missverständlich formuliert war. Wenn das BKA hier von einer – Zitat – „möglichen Tatörtlichkeit“ in NRW spricht, ist nämlich nicht zwingend das Anschlagsziel gemeint. Es wird jetzt leider ein bisschen juristisch, aber ich habe mir das so erklären lassen: Die Justiz ermittelt wegen des Verdachts der Verabredung und Vorbereitung eines Anschlags. Formaljuristisch liegt dort, wo diese Verabredung oder eine Vorbereitungshandlung stattgefunden haben könnten, der Tatort im Sinne des Strafrechts. In der Presse wird dazu bereits kolportiert, dass es sich bei dieser möglichen Tatörtlichkeit um ein „freies WLAN“ gehandelt habe, übrigens nicht in Castrop-Rauxel. Ich würde Ihnen das gerne noch detaillierter sagen, aber das darf ich nicht. An dieser Stelle nur so viel: Jeder, der schon einmal mit seinem Handy über einen Marktplatz gelaufen ist, weiß, dass sich in öffentliche Netzwerke täglich Tausende zunächst einmal anonyme Handys einloggen, die darüber im Zweifel nur kurzfristig online gehen. Diejenigen von Ihnen, die im Innenausschuss dabei waren, erinnern sich, dass ich an dieser Stelle auf als geheim eingestufte Informationen hingewiesen habe, die wir von einem ausländischen Dienst bekommen haben. Ich möchte wie schon im nichtöffentlichen Teil des Innenausschusses deutlich machen: Dazu kann ich Ihnen nicht mehr sagen, das ist geheim. Für nähere Ausführungen habe ich auf das Parlamentarische Kontrollgremium verwiesen. Das kann ich jetzt noch einmal machen. Das tagt übrigens morgen. (Marc Lürbke [FDP]: Uh!) Sehr wahrscheinlich hätten sich Ihre Fragen zum Aspekt der möglichen Tatörtlichkeit damit schon geklärt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle kurz erklären, warum wir mit der Geheimhaltung so streng sein müssen: Die Einstufung als sogenannte Verschlusssache „geheim“ ist nicht durch uns erfolgt, sondern durch das BKA. Das heißt, es steht gar nicht in meiner Macht, diese Informationen herunter- oder gar auszustufen. Das kann allein das BKA. Wenn ich Ihnen diese Information jetzt hier in der öffentlichen Sitzung mitteilen würde, würde ich mich strafbar machen. Noch wichtiger ist aber ein weiterer Punkt: Das BKA stuft die Information nicht aus Lust und Laune als geheim ein, sondern weil der ausländische Nachrichtendienst, von dem wir die Information haben, das nur unter dieser Voraussetzung mit uns geteilt hat. Ich kann Ihnen sagen, dass diese Dienste sehr genau verfolgen, wie wir mit diesen Informationen umgehen; konkret: ob wir uns an die Geheimhaltungsvereinbarung halten oder eben nicht. Wenn wir uns nicht daran halten, gefährden wir das Vertrauen massiv. Das Vertrauen ist aber die Grundlage der partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Wenn wir in den Landtag Verdacht der Unzuverlässigkeit geraten, hat das sehr schnell eine Konsequenz, nämlich die, dass man solche Informationen nicht mehr mit uns teilt. Ich bitte also sehr herzlich darum, dass wir alle verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen. Zweitens. Ich kann natürlich heute hier in öffentlicher Sitzung nicht mehr sagen als vergangene Woche im nichtöffentlichen Teil der Innenausschusssitzung. Das liegt in der Natur der Sache. Sonst bräuchten wir keine nichtöffentlichen Sitzungen und auch keine Verschlusssachen. Trotzdem werde ich versuchen, Ihre Fragen hier bestmöglich zu beantworten. Weil jetzt schon so viel dazu in der Zeitung gestanden hat, geht das mittlerweile öffentlich. Ich musste da letzte Woche vorsichtiger sein. Wie Sie sicher wissen, hatte letzte Woche übrigens auch der Innenausschuss in Berlin zu diesem Thema nichtöffentlich getagt. Es war kein NRW-Spezifikum. Trotzdem – das scheint mir teilweise in der Diskussion etwas unterzugehen – läuft das Ermittlungsverfahren noch. Auch deshalb ist nach wie vor eine gewisse Vorsicht geboten. Als kleine Vorwarnung: Denjenigen, die den Bericht im Innenausschuss gehört haben, wird das alles sehr bekannt vorkommen. Nun im Einzelnen und noch einmal vertiefend zu den Fragen. Ich kann das jetzt öffentlich machen, weil es – wie auch immer – in die Öffentlichkeit gekommen ist. Ich war es nicht. Zur ersten Frage. Am 30. Dezember erhielten das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht gerichtsverwertbare und als geheim eingestufte Informationen eines ausländischen Nachrichtendienstes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz informierte noch am selben Tag die Verfassungsschutzbehörden – alle Verfassungsschutzbehörden der Länder – über diesen sehr abstrakten Hinweis auf mögliche islamistisch motivierte Anschlagsplanungen ohne weitere konkretisierende Angaben. Einen Bezug zu Nordrhein-Westfalen enthielt dieser Hinweis übrigens nicht. Deswegen ging der Hinweis auch gleichermaßen an alle 16 Verfassungsschutzbehörden der Länder. Daher blieb die Zuständigkeit zunächst auf der Bundesebene. Am 31. Dezember gegen 12:00 Uhr wurde dem Landeskriminalamt NRW erstmalig eine ebenfalls als geheim eingestufte Information des BKA zu möglichen islamistisch motivierten Anschlagsplanungen an Silvester in abstrakter Form übermittelt. In diesem Schreiben des BKA vom 31. Dezember waren keine Angaben enthalten, die Ansätze für Ermittlungen oder weitere polizeiliche Maßnahmen geboten haben, die nicht schon vom BKA ausgeschöpft wurden. Das heißt: Es wurden keine konkreten Hinweise auf Tatverdächtige oder Mittäter, keine konkreten Hinweise auf Anschlagsorte oder -ziele, sondern lediglich ein vermeintlich beabsichtigter Anschlagszeit-25.01.2023 punkt zu Silvester und das mögliche Tatmittel „Giftstoffe“ benannt. Eine Angabe zum Sachverhalt war der nicht weitergehend spezifizierte Bezug zu Nordrhein-Westfalen. Damit sind wir bei der Information, die für Ihre Frage gesorgt hat – Stichwort „freies WLAN-Netzwerk“. Sie wissen aus dem Justizbericht und aus der Presse, dass in diesem Sachverhalt ein Telegram-Account eine Rolle gespielt hat. Nur mal so viel: Wenn Sie bei Telegram eine Anfrage stellen, weil Sie eine Auskunft über einen Nutzer haben wollen, kriegen Sie in den allermeisten Fällen keine Antwort. Das ist bedauerlicherweise ein Fakt. Wie eingangs bereits erwähnt, darf ich Ihnen in diesem Kreis leider aus Geheimhaltungsgründen nichts Genaueres darlegen. Ich habe nur so viel gesagt, wie ich sagen konnte, und zusätzliche Informationen gegeben, die nichts mit dem Fall zu tun haben, damit Sie die Dinge vielleicht zusammenpacken können. Ich möchte wieder auf das Parlamentarische Kontrollgremium verweisen. Ich wiederhole: Konkrete Hinweise auf einen möglichen Anschlagsort, wie es missverständlich in der Presseberichterstattung zu lesen war, gab es zu diesem Zeitpunkt nicht. Es gab auch keine Information zum tatsächlichen Gefährdungsgrad. Das BKA hatte vorversandte Informationen schon in möglichen Ermittlungsansätzen ausgeschöpft und versucht, mehr Informationen zu erlangen. Die Zuständigkeit lag nämlich immer noch beim Bund. Man hat aber damals nichts herausbekommen. Das Landeskriminalamt NRW sah zu diesem Zeitpunkt auch keine weiteren Ansatzpunkte für polizeiliche Sofortmaßnahmen, weder repressive noch präventive. Zu diesem Zeitpunkt konnte – trotz aller bisher involvierten Sicherheitsbehörden – noch kein Tatverdächtiger identifiziert bzw. lokalisiert werden, und auch kein möglicher Anschlagsort oder ein mögliches Anschlagsziel. Aus diesem Grund und weil es nach der Bewertung des Landeskriminalamtes NRW um eine sehr unspezifische und abstrakte Gefährdung handelte, hat sich das … (Unruhe bei der SPD) – Entschuldigung, ich erzähle das hier, damit Sie zuhören, wenn ich das mal so sagen darf. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das kennen Sie doch!) – Ich finde es immer schwierig, wenn man Sachen erklärt … Ich habe es im Ausschuss schon erzählt, ich erzähle es jetzt noch einmal, am Freitag wieder, und dann werden immer noch Fragen gestellt. (Zuruf von der SPD) Landtag Ich bitte um Verständnis dafür, dass mich das ein wenig beunruhigt, weil man sich fragen muss, wofür man sich diese Arbeit macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – An- gela Freimuth [FDP]: Das frage ich mich auch manchmal!) Also, es gab keinen Hinweis auf mögliche Anschlagsorte oder ein mögliches Anschlagsziel. Aus diesem Grund und weil es sich nach der Bewertung des Landeskriminalamtes NRW um eine sehr unspezifische und abstrakte Gefährdung handelte, hat sich das Landeskriminalamt NRW dazu entschieden, mein Ministerium am 31. Dezember nicht zu informieren. Im Innenausschuss habe ich Ihnen dazu schon gesagt: Nachdem ich davon gehört habe, war mein erster Reflex der, dass ich gerne über diesen Sachverhalt informiert worden wäre, wenn auch einzig mit den Stichworten „Silvester“ und „Giftstoffe“, was natürlich sehr abstrakt ist. Außerdem war Silvester, und viele Leute waren unterwegs, um zu feiern. Aber auch wenn ich es gewusst hätte, hätte dies nichts an der Bewertung und auch nichts an den Maßnahmen geändert. Trotzdem hätte ich es gerne gewusst. Ich bin ein neugieriger Mensch. Im Nachhinein ist man aber immer schlauer. So etwas immer eine schwierige Abwägung, denn die nordrhein- westfälischen Sicherheitsbehörden erhalten regelmäßig sehr viele Gefahrenhinweise von innen, von außen, von anderen Staaten, auch zu möglichen Anschlägen und zu möglichen Planungen. Nach dem Innenausschuss habe ich nachgefragt, wie viele das eigentlich sind. Die Antwort meiner Experten lautete: rund 200 im Jahr, und zwar – total unterschiedlich – von abstrakt und unrealistisch bis zu relativ konkret. Übrigens beschränkt sich das nicht auf den Bereich „Islamismus“, sondern auch andere Phänomenbereiche sind dabei miteinbezogen. Die meisten Hinweise sind zum Glück aber so abstrakt und haben nach entsprechender Bewertung nicht die Qualität, dass ich zwingend davon wissen muss. Ich vertraue dabei auf die richtige Bewertung der Sicherheitsbehörden. Da sind Menschen am Werk, auf die man sich verlassen kann. Unabhängig davon, was ich jetzt bewertet habe, liefen die Ermittlungen natürlich weiter. Ab dem 2. Januar hat sich das Landeskriminalamt NRW weiter mit dem BKA abgestimmt. Es ging natürlich darum, mehr Substanz in die Sache zu bekommen und mehr zu wissen. Nach wie vor war es ein festes Ziel des Landeskriminalamtes, weitere konkrete Hinweise auf Tatverdächtige, Mittäter, Anschlagsorte oder Anschlagsziele zu gewinnen. Obwohl es Silvester zu keinem 25.01.2023 Anschlag gekommen war, hat das Amt daran weitergearbeitet. Sie erinnern sich, dass laut den damaligen vorliegenden Informationen der Anschlag für die Silvesternacht angekündigt war. Das BKA hat bereits alle zwingend notwendigen und möglichen Maßnahmen ausgeschöpft, und weitere Ermittlungsansätze haben nach wie vor nicht bestanden. Da hat sich also nichts geändert. Das Landeskriminalamt hat trotzdem aufbauend auf den durchgeführten Maßnahmen des BKA fortlaufende Ermittlungsmaßnahmen wie zum Beispiel weitere Recherchen in offenen zugänglichen Internetquellen durchgeführt. Für uns war die abstrakte Gefahrenlage damit also nicht beseitigt. Auch daraus ließen sich aber keine weiteren Erkenntnisse ableiten. Das BKA wurde noch am 2. Januar vom Landeskriminalamt NRW um Übermittlung von nicht als geheim eingestuften Informationen ersucht, um weitere polizeiliche und justizielle Maßnahmen ermöglichen zu können. Das BKA sagte eine Prüfung zu. Die federführende Bearbeitung des Sachverhalts wurde übrigens auch noch am 3. Januar einvernehmlich bei den Bundesbehörden BKA und BfV verortet. Alle Maßnahmen der Sicherheitsbehörden des Bundes und NRWs führten weiterhin nicht zu konkretisierenden Informationen. Auch der abstrakte Bezug nach Nordrhein-Westfalen konnte zu diesem Zeitpunkt nicht weiter aufgehellt werden. Noch einmal ganz deutlich: Zu diesem Zeitpunkt konnte immer noch kein Tatverdächtiger identifiziert oder lokalisiert werden und außerdem kein Anschlagsort oder Anschlagsziel. Die Informationen des BKA vom 31. Dezember wurden am 3. Januar vom Landeskriminalamt dem Verfassungsschutz NRW sowie zwei polizeilichen Staatsschutzdienststellen übermittelt. Auch diese konnten keine weiteren Ermittlungsansätze erkennen. Erst am 6. Januar erhielt das BKA weitere Informationen im Rahmen des internationalen Informationsaustauschs, mit denen eine Identifizierung eines möglichen Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Castrop-Rauxel möglich war. Dabei handelt es sich um eine IP-Adresse, die einer Person zugeordnet werden konnte. Ich könnte gleich mal fragen, wieso wir die IP-Adresse überhaupt einer Person zuordnen können. Diese zu diesem Zeitpunkt als geheim eingestuften Informationen wurden seitens des BKA unverzüglich am späten Freitagabend dem Landeskriminalamt übermittelt. Damit lag am 6. Januar erstmals ein konkreter Ermittlungsansatz vor. Zudem wurden umgehend die Informationen des BKA um die Erkenntnisse des Landeskriminalamts zur Person ergänzt Landtag und an alle beteiligten Sicherheitsbehörden übermittelt. So konnten auch bundesweit weitere Prüfungen zu den neuen Erkenntnissen und zum ermittelten Tatverdächtigen erfolgen. Unverzüglich wurden durch das Landeskriminalamt in Abstufung mit dem BKA weitere notwendige Schritte eingeleitet. Eine weitere erforderliche Abstimmung mit den Sicherheits- und Justizbehörden des Bundes und des Landes wurden veranlasst. Das Landeskriminalamt hat eine fortlaufende Prüfung möglicher Gefahren für die Allgemeinheit sichergestellt. Am 7. Januar mittags fand zur weiteren Abstimmung eine erste Sitzung des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums des Bundes mit allen beteiligten Sicherheitsbehörden und der Justiz statt. Dabei waren übrigens auch Experten vom Robert Koch-Institut aufgrund der möglichen Giftstoffe. Der Austausch wurde am Tag übrigens kontinuierlich fortgesetzt. Das Landeskriminalamt NRW hat unmittelbar im Anschluss an die Sitzung die Polizeiabteilung in meinem Haus über den konkretisierten Sachverhalt und die beabsichtigten weiteren Maßnahmen informiert. Am späten Nachmittag des 7. Januar übersandte das BKA dann erstmals einen gerichtsverwertbaren, nicht als geheim eingestuften Bericht, welcher unverzüglich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf durch das LKA übermittelt wurde. Ein Strafverfahren wurde unmittelbar eingeleitet. Den weiteren Verlauf kennen Sie ja bereits. Die beiden Brüder wurden am 7. Januar kurz vor Mitternacht in der Wohnung des älteren Bruders in Castrop-Rauxel festgenommen und sind bis heute in Untersuchungshaft. Zur zweiten Frage, wann ich persönlich über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt wurde: Unmittelbar, nachdem das Landeskriminalamt NRW die Polizeiabteilung informiert hatte, wurde die Information von dort an meine Staatssekretärin und an mich herangetragen. Das war am 7. Januar nachmittags. Das hatte ich Ihnen aber auch schon im Innenausschuss berichtet. Auch das Bundesinnenministerium wurde nach meinen Informationen im Übrigen erst am 7. Januar vom BKA informiert. Sie sehen also, nicht nur der Innenminister von Nordrhein-Westfalen hat die Information an diesem Tag bekommen, sondern auch die Bundesministerin. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für die lange Dauer. Aber Sie wollten alles genau wissen.

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