Sven Wolf
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben soeben die Kleinen Anfragen angesprochen. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: 16 Stück!) – 16 Stück. Wir waren fleißig. Sie haben mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis darauf hingewiesen, dass Sie diese nicht beantworten können. Sie haben die Fragen insbesondere nach den Leistungsmengen nicht beantwortet. Jetzt haben Sie ausgeführt, dass es einen Transparenzbericht geben soll. Ich möchte meinen Blick ein bisschen auf die Transparenz des Parlaments richten. Ich habe den Eindruck, dass Sie die wegweisende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 19. August 2008 mit dem Aktenzeichen VerfGH 7/07 nicht berücksichtigt haben. Sie verweigern hier erneut – das haben Sie noch mal betont – die Antwort mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis. Das Verfassungsgericht hat Leitsätze entwickelt, wie Fragen von Abgeordneten beantwortet werden müssen, wenn Unterlagen für die Antwort bei privatwirtschaftlich organisierten öffentlichen Unternehmen liegen, oder wie zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und dabei die Rechte des Parlaments nach Informationen gewahrt werden. Da Sie sich mit dem Urteil scheinbar nicht beschäftigt haben, möchte ich eine Passage zitieren, die ich bei der Beantwortung der Frage für hilfreich halte. Ich zitiere: „Die Pflicht der Landesregierung, im Rahmen der Abwägung zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteresse die Möglichkeit einer Unterrichtung in nichtöffentlicher, vertraulicher oder geheimer Form in Betracht zu ziehen, setzt keinen hierauf gerichteten besonderen Antrag voraus.“ Besonderen Wert legt das Verfassungsgericht auf die Abwägung. Im damals vorliegenden Fall bezweifelte das Verfassungsgericht, dass es hier überhaupt eine Abwägung gegeben habe, und hat das als besonderen Verfassungsverstoß festgestellt. Deswegen jetzt meine Frage: Wie wurden die gerade von mir ausgeführten Leitsätze und das Urteil des Verfassungsgerichts bei Ihrer jetzigen Antwort und den bisherigen Antworten der Landesregierung an das Parlament berücksichtigt und abgewogen?
