Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Frage 2 beantworte ich wie folgt: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat mir dazu Folgendes berichtet – Zitat Anfang –: In Bezug auf Frage 2 ist zunächst klarstellend anzumerken, dass nach dem Stand der Ermittlungen nicht 26, sondern lediglich 15 Personen in das Bundesgebiet eingeschleust worden sind. In elf weiteren Fällen ist eine unerlaubte Einreise lediglich versucht worden. Gegen die 15 eingeschleusten Personen sind Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen unerlaubter Einreise, eingeleitet worden, die jeweils durch die Staatsanwaltschaft am Ort der Einreise geführt werden. Zitat Ende. Die Frage nach aufenthaltsbeendenden Maßnahmen stellt sich für die Ausländerämter mit Blick auf die laufenden Ermittlungsverfahren derzeit nicht. – Danke sehr.
