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Dr. Benjamin Limbach

25.01.2023 Sitzungen 18/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage Nummer 1 wie folgt: Die Landesregierung hat sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt wiederholt öffentlich geäußert. Die öffentliche Bekanntgabe von Einzelheiten aus einem laufenden Ermittlungsverfahren durch staatliche Stellen unterliegt Grenzen. Diese Grenzen setzen die Persönlichkeitsrechte der Tatbeteiligten sowie die Unschuldsvermutung. Diese Grenzen respektiert die Landesregierung. Inhaltlich habe ich den Berichten, die alle unschwer nachzulesen sind, daher nur eines hinzuzufügen: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln dauern an. – Danke sehr.

Protokoll ↗