Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 27. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten liegt vor. Das Jahr 2021 wird behandelt. Die Landesdatenschutzbeauftragte stellt in gewohnter Art und Weise – wie es als unabhängige Aufsichtsbehörde auch notwendig ist – ihre Auffassung zu Datenschutzproblematiken aus fast allen Lebensbereichen zusammen; es kommen Wirtschaft, das Sozialressort und die Medienlandschaft vor. Etwa fünfeinhalb Seiten der 130 Seiten sind meinem Ressort, der Innenpolitik, gewidmet. Außerdem liegt Ihnen die Stellungnahme der Landesregierung zum Bericht vor. Wenn ich eine Kurzfassung machen dürfte, würde ich sagen: Grundlegende Meinungsverschiedenheiten zwischen LDI und Landesregierung bestehen nicht. Daran ändert auch nichts, wenn bei Einzelfragen schon einmal unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Das ist auch relativ logisch: Zum einen hat man verschiedene Positionen, und zum anderen soll es sogar vorkommen, dass auch zwei oder drei Juristen einen Sachverhalt unterschiedlich bewerten. Ein Beispiel ist die schon angesprochene Übermittlung von Telefonnummern im Zusammenhang mit der BAO „Janus“. Auch wenn die Landesregierung hier bei ihrer Auffassung bleibt, ist es mir wichtig zu betonen, dass auch solche Meinungsverschiedenheiten immer mit dem Verständnis für die Position des anderen ausgetragen werden. Ich will noch zwei grundsätzliche Anmerkungen machen. Erstens. Die Arbeit der LDI ist wichtig und wird geschätzt. Deswegen begrüßt die Landesregierung, dass der Landtag mit dem Haushalt für dieses Jahr eine erneute personelle Verstärkung für die LDI vorgesehen hat. Zweitens. Beratung soll bei der LDI perspektivisch gestärkt werden, denn die Beratung ist bei datenschutzrechtlichen Fragen letztlich noch immer die effektivste Form der Datenschutzaufsicht. Damit verhindere ich im partnerschaftlichen Miteinander, dass es überhaupt zu einem Datenschutzverstoß kommt. Das ist immer besser, als erst hinterher mit einer Sanktion auf einen Datenschutzverstoß reagieren zu müssen. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat auch angedeutet, dass sie die Darstellung im übernächsten Datenschutzbericht verändern will; das ist 25.01.2023 sicherlich auch sehr interessant. Die Landesregierung ist sehr gespannt auf das Ergebnis dieser Überlegungen. Klar ist aber auch, dass das spezifische Geschehen in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin im Mittelpunkt der Darstellung stehen sollte. Ich bin sicher, Frau Gayk und ihr Team haben das im Blick. Last but not least bedankt sich die Landesregierung bei der LDI und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für gute und konstruktive Zusammenarbeit. Wir hoffen auf Fortsetzung in der Zukunft, denn Datenschutz und Informationsfreiheit sind und bleiben wichtige Themen; so viel ist sicher. Wenn es unterschiedliche Bewertungen gibt, ist das überhaupt kein Problem: Die müssen dann benannt und ausgetragen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
