landtag.nrw.de ↗

Marc Lürbke

FDP 25.01.2023 Sitzungen 18/21

Ganz herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, uns liegt der 27. Datenschutzbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Am letzten Donnerstag hat sich der Innenausschuss bereits ausführlich und intensiv damit beschäftigt. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und verdeutlicht vielfältige Problemstellungen, bei denen das Recht auf Datenschutz zu beachten ist. Ich möchte mich, natürlich auch im Namen der gesamten FDP-Fraktion, ganz herzlich bei Frau Gayk, der LDI und ihrem ganzen Team für den vorliegenden Bericht und die geleistete Arbeit bedanken. Wie der Bericht eindrucksvoll belegt, ist Ihre Aufgabe heute vielleicht mehr denn je unverzichtbar. Als Querschnittsmaterie beinhaltet das Datenschutzrecht zahlreiche Rechtsgebiete. Es ist breit gefächert und betrifft jeden einzelnen Bürger, aber letztlich auch Unternehmen und staatliche Institutionen; denn es geht dabei nicht nur um den Schutz von Daten an sich, sondern um den Schutz der Persönlichkeitsrechte und Freiheiten der Bürger. Es geht um die Funktionsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und um den Schutz vor Missbrauch unserer Daten. Modernisierte Datenschutzgesetze, pandemiebedingte Datenverarbeitung, Social Media, eine veränderte Arbeitswelt, globaler Datenverkehr und die Digitalisierung insgesamt verdeutlichen aktuell die Dynamik – ich denke, das ist uns allen klar –, die im Datenschutz besteht. Es gibt deshalb eine Fülle von datenschutzrechtlichen Themen, die man hier eigentlich in aller Ausführlichkeit ansprechen könnte, ja müsste. Aber die Zeit wird dafür nicht reichen, und wir haben das ja teilweise auch schon im Innenausschuss gemacht. Deswegen möchte ich mich auf nur zwei konkrete Punkte beschränken: Erstens. Angesichts der Coronapandemie fanden und finden immer noch COVID-19-bedingte Datenverarbeitungen statt. Logisch. Da sind sehr, sehr viele 25.01.2023 Daten angefallen, was uns natürlich auch insgesamt vor Herausforderungen stellt. Das zeigt sich beispielsweise am Einsatz von Smartphone-Apps oder bei der Testung auf das Coronavirus. Ich fand das hier sehr einleuchtend. Der Bericht der LDI zeigt nämlich auf, dass es durchaus noch eine ganze Menge auch in diesem Bereich zu tun gibt; denn mit der Pandemie sind richtigerweise auch beispielsweise schnell sehr viele Coronatestzentren entstanden. Für rechtssicheren Datenschutz blieb hier aber meist keine Zeit. Nun sind zwei Jahre vergangen, und wir lernen teilweise immer noch, wie man mit dem Virus umgehen muss. Wir wissen aber bereits, wie wir mit Daten umgehen sollen, um Missbrauch zu vermeiden. Deshalb gibt es hier in der Tat noch einige Baustellen und Herausforderungen, welchen begegnet werden muss. Gerade bei sensiblen Daten, die im Zuge der Pandemie – sei es bei der Impfung oder bei der Testung – gesammelt wurden, besteht naturgemäß ein großes Missbrauchspotenzial. Deswegen muss sichergestellt werden, dass nun auch die COVID-19-bedingte Datenverarbeitung insbesondere in den Testzentren sicher vonstattengeht, um die Grundrechte der Betroffenen zu wahren und vor Missbrauch zu schützen. Zweitens. Mit fortschreitender Digitalisierung nutzt auch unsere Polizei moderne Software. Das haben meine Vorredner schon erwähnt. Ich glaube, das ist richtig; denn auch das Verbrechen wird immer digitaler, immer schneller. Da darf die Polizei nicht rückständig sein, sondern muss schnell und effektiv arbeiten. Wir brauchen eine Polizei technisch auf der Höhe der Zeit und eben nicht technisch hinter dem Berg. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nutzt zur Analyse ihrer Daten seit dem Jahr 2020 die „Datenbankübergreifende Analyse und Recherche“, DAR, beruhend auf der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir. Diese Software ist in der Lage, Informationen aus verschiedenen Datenbanken miteinander zu verknüpfen, um Fälle von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu verhindern. Durch die Automatisierung wird der ohnehin bereits bestehende Eingriff in das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz intensiviert. Daher bedarf es auch einer sauberen Rechtsgrundlage. Genau diese wurde richtigerweise unter Schwarz-Gelb geschaffen, und es wurde auch dafür gesorgt, dass hohe rechtliche Hürden den Anwendungsbereich dieser Rechtsgrundlage begrenzen. Jedoch heißt das nicht, meine Damen und Herren, dass man bestehendes Recht nicht immer auch neu evaluieren und anpassen kann, wenn es Handlungsbedarf gibt. Die LDI hat uns hier auch etwas ins Aufgabenheft geschrieben. Daher ist es richtig und wichtig, dass die LDI bei dem Datenschutz auf die Landtag Einhaltung der Grundrechte achtet, sich kritisch mit der eingesetzten Software auseinandersetzt und Verbesserungspotenziale aufzeigt. All das zeigt: Die Dynamik des Datenschutzes und die immer neuen Fragestellungen, welche stets damit einhergehen, stellen uns vor immer neue Herausforderungen. Abschließend möchte ich mich noch einmal für diese wichtige Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten und für die geleistete Arbeit bedanken. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗