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André Kuper

25.01.2023 Sitzungen 18/21

Vielen Dank, Herr Kollege Tritschler. Sie haben vorhin eine unparlamentarische Wortwahl verwendet. Wenngleich es ein Zitat war, bleibt es das trotzdem. Das muss ich hier entsprechend rügen. – Damit hat die Landesregierung das Wort. Für diese spricht der Minister und Chef der Staatkanzlei, Herr Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP greift mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema auf. Wir als Landesregierung sind sehr dankbar für diesen Antrag – wenn ich das sagen darf, ohne Noten zu verteilen – und für die differenzierte Auseinandersetzung mit diesem sehr komplexen Thema. Das gilt auch für die allermeisten Beiträge in dieser Debatte. Die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat mich, die Landesregierung, die Länder und das Hohe Haus schon in den vergangenen Monaten sehr intensiv beschäftigt und wird es sicherlich auch weiterhin tun. Das ist nicht zuletzt deshalb so, weil die Landesregierung und auch die Rundfunkkommission der Länder weiteren Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss heute und auch in Zukunft durch ein publizistisch hochstehendes Produkt und eine kostenbewusste, effiziente Struktur überzeugen. Nur so – das will ich in aller Deutlichkeit sagen – wird ein pflichtfinanziertes System dauerhaft Akzeptanz in der Bevölkerung finden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Die Landesregierung hat deshalb gemeinsam mit anderen Ländern bereits Reformen auf den Weg gebracht. Das wurde hier und da schon erwähnt. Mit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir Maßnahmen angestoßen, die es den Sendern erlauben, ein stärkeres Profil zu entwickeln, Zielgruppen passgenauer auch online zu erreichen. Aber gleichzeitig stärken wir damit auch die Aufsichtsgremien. Es ist übrigens vor der Debatte des vergangenen Sommers, nicht zuletzt auch auf Initiative aus Nordrhein-Westfalen eingeführt worden, unsere Aufsichtsgremien, die die gesellschaftliche Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk darstellen, so auszustatten, dass sie dieser Aufsichtsfunktion auch tatsächlich substanziell und effektiv nachkommen können. Das ist auf den Weg gebracht. Das Zweite ist bereits in der Beratung. Es geht darum, Compliance-, Aufsichts- und Transparenzregeln zu verbessern. Damit ziehen wir für das Verfahren der Medienänderungsstaatsverträge sehr zügig die Konsequenzen aus dem, was beim rbb im vergangenen Sommer vor sich gegangen ist. Wir haben dazu eine öffentliche Anhörung laufen und werden das sehr bald in entsprechende Formen gießen. 25.01.2023 Ich sage aber auch ganz klar: Weitere Reformen werden folgen, weil sie notwendig sind. Wir haben in dem Sinne in der vergangenen Woche im Rahmen der Klausurtagung der Rundfunkkommission über die nächsten Schritte beraten. Wir haben in unserem Beschluss, der auch öffentlich nachzulesen ist, klare Worte zu der Frage gefunden, welchen Anforderungen das öffentlich-rechtliche Produkt genügen muss; dazu ist in dieser Debatte schon Vieles gesagt worden. Es muss ein plurales Angebot sein, das auch tatsächlich die Bandbreite der Gesellschaft erreicht. Es muss journalistisch den handwerklichen Anforderungen entsprechen. Das sind Dinge, die nicht auf jeden Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zutreffen. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Das ist uns bewusst, und daher muss es in den Gremien entsprechend aufgearbeitet werden. Unter den Ländern besteht auch Einigkeit, dass wir noch in diesem Jahr weitere gesetzliche Rahmenbedingungen fortentwickeln wollen. Die Zusammenarbeit unter Anstalten muss nicht der Ausnahme- oder Sonderfall, sondern der Regelfall werden, und dafür braucht es eine effizientere Organisation des Gesamtsystems. Das betrifft auch Leitungsstrukturen, das betrifft auch Personalkostenbudgets, und das sind alles Dinge, die von 16 Ländern geeint in diesem Beschluss von vergangener Woche stehen und insofern jetzt die Grundlage für die weitere Arbeit bilden. Es ist richtig, dass die Anstalten jetzt selbst einen Beitrag leisten müssen, um aus dieser Situation, in die sie sich selber hineingebracht haben, herauszufinden und den Reformstau an der Stelle aufzulösen. Darüber hinaus werden wir das als Länder tun; ich habe es gerade schon gesagt. Mir ist auch wichtig, dass die Rundfunkkommission etwas beschlossen hat, was ich selber in einem Interview mit der FAZ im September öffentlich vorgeschlagen habe, nämlich einen Zukunftsrat, der außerhalb des Miteinanders und Gegeneinanders von Sendern und Ländern eine Position einnimmt, von der aus der öffentlich-rechtliche Rundfunk der Zukunft auf die Frage hin konzipiert wird, wie wir es schaffen, ein dauerhaft akzeptiertes System dieser Art in Deutschland zu haben. Das muss unabhängig geschehen. Ich erwarte von diesem Zukunftsrat hilfreiche Impulse für die Entscheidungen, die letztlich im Kreis der Länder und zu allerletzt hier getroffen werden müssen. Insofern sind wir offen für neue Ideen und offen für die Beratung dieses Antrags. Das wird sicherlich auch weiterhin hier Thema sein. Das ist richtig, und es tut dem Öffentlich-Rechtlichen gut, dass diese Fragen nicht in Berlin, sondern in den Ländern entschieden werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU) Landtag

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