Dr. Ralf Nolten
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schöpfung ist ein Geschenk, das wir noch nicht in Gänze kennen, aber bereits stückchenweise verlieren. Wir achten nicht genug auf unseren Konsum, auf unsere Mobilität und auf unseren Flächenbedarf. Das hat Konsequenzen in den Ländern des Südens, mit denen wir über die Globalisierung stärker als jede Generation vor uns verbunden sind. Unzufrieden mit der Umsetzung von FFH-, Vogelschutz- und Wasserrahmenrichtlinie treibt die EU ihre Biodiversitätsstrategie voran. Seitens des Bundes wird andernorts Flächenschutz über finanzielle Anreize betrieben. Wir bleiben hingegen für den Erhalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt verantwortlich. Gerade auf der örtlichen Ebene machen die Kommunen, die Landwirtschaft, der Forst, der Naturschutz und die Heimatverbände im Siedlungsbereich, auf der Feldflur, auf den Wiesen und im Wald manches richtig gut. Sie legen Blühstreifen an, pflegen extensive Grünflächen und lassen Saumbiotope entstehen, wo früher kurz gemähte Rasenflächen waren. Die Fläche im Vertragsnaturschutz stieg in NRW in den letzten sieben Jahren von 25.000 auf 40.000 ha. Und doch reicht das nicht, um den Artenrückgang in allen Bereichen zu stoppen. Was können wir tun? Unsere Naturschutzgesetzgebung kennt verschiedene Instrumente, mit denen unter anderem die biologische Vielfalt gesichert werden soll. Verbote und Gebote bei Schutzgebietsausweisungen, die Eingriffsregelung oder der Vertragsnaturschutz sind seit Jahrzehnten nahezu unverändert im Einsatz; in NRW basierend auf flächendeckender Landschaftsplanung als konzeptionellem Rahmen. Die Landschaftspläne legen auf örtlicher Ebene für die offene Landschaft die Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Bereiche fest, beschreiben die konkreten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und geben Hinweise, wo Hecken, Ackerraine und Blühstreifen angelegt und Bäume gepflanzt werden sollten. Vieles ist in der Umsetzung jedoch unkoordiniert. Ob Ausgleichsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, freiwillige Pflanzaktionen – oft fehlt der Bezug zum Landschaftsplan. 25.01.2023 Für seine Umsetzung gilt zudem, was die Biodiversitätsstrategie 2015 schon feststellte: Insbesondere zur Beseitigung der Vollzugsdefizite ist eine sachgerechte Personalausstattung in der Naturschutzverwaltung auf allen Ebenen erforderlich. Wir wissen nicht, wie es bei unseren kleinteiligen Schutzgebieten um die Natur vor unserer Haustüre wirklich bestellt ist, ob wir unsere Naturschutzziele bereits erreicht haben oder wie viel Prozent der Fläche wir für den Biotopverbund wirklich benötigen. Die Ökologische Flächenstichprobe hat als Referenz ihre Berechtigung. Hilft sie uns aber in der Breite? Für die konkrete Situation vor Ort sind die von der EU vorgeschlagenen Indizes – der Schmetterlingsindex für das Grünland, der Feldvogelindex für Ackerflächen, das Set für Waldflächen bestehend aus sechs Indikatoren sowie der Indikator zur organischen Kohlenstoffsequestrierung – ein Aufschlag. Wir wollen den Kreis, die Kommunen, die Landwirte, die Naturschützer, die Biostationen, die Landwirtschaftskammer und die Stiftungen vor Ort an einen Tisch bringen, um gezielt Landschaftspläne umzusetzen. Die Zusammenarbeit vor Ort ist uns wichtig. Wir wollen dabei neue Wege gehen und modellhaft neue Vertragsangebote ausprobieren, die erfolgsbasiert sind. Erstmalig formuliert der EU-Verordnungsentwurf zur Nature Restoration auch Vorgaben für die Städte: 5 % Grünflächen und eine Blattdachbedeckung von 10 % in 2050. Für die größeren Städte brauchen wir Grünordnungspläne, mithin Konzepte, wie Straßenbegleitgrün, Friedhöfe, Parks, Fassaden und Dachbegrünungen zu einem grünen Netzwerk werden. Das hilft nicht nur gegen den Artenschwund, sondern auch gegen Staub- und Hitzebelastung oder gegen Überschwemmungen bei Starkregen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Fließgewässer vernetzen Biotopstrukturen. Es braucht eine strategische Finanz- und Maßnahmenplanung auf Ebene der Regierungsbezirke und des Landes, um die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung der Durchgängigkeit in den nächsten Jahren über Flurbereinigung, Flächenkauf und Ausgleichsmaßnahmen wie versprochen im dritten Bewirtschaftungsplan umzusetzen. Biodiversität zu fördern heißt, Lebensqualität zu gewinnen. Lassen Sie uns im Ausschuss über die besten Wege dorthin auf der Grundlage unseres strategischen Ansatzes diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Landtag
