André Kuper
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer heutigen, 19. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich weise darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hat, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, den Tagesordnungspunkt 1 um die Beratung und Entscheidung über die Vorlage 18/617 – „Einwilligung des Landtags gemäß § 31 Abs. 2 Haushaltsgesetz 2023 in Ausgaben zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und in die Aufnahme von Krediten“ – zu erweitern. Über diese Vorlage soll nach der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 direkt abgestimmt werden. Des Weiteren haben die Fraktionen von SPD und FDP beantragt, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, den Tagesordnungspunkt 1 um einen weiteren Antrag mit dem Titel „Krise braucht Klarheit: Hilfe für Menschen, Betriebe, soziale Infrastruktur und Kommunen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher auf den Weg bringen“, Drucksache 18/2239, zu ergänzen. Auch über diesen Antrag soll nach der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 direkt abgestimmt werden. Außerdem haben die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragt, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, den Tagesordnungspunkt 1 um einen weiteren Antrag mit dem Titel „Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituationen nach § 18b Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Art. 109 Abs. 3 Satz 2, 2. Alternative GG“, Drucksache 18/2231, zu ergänzen. Der Landtag kann gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit fällt. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu diesen Anträgen auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht wird. – Es haben sich Herr Hafke und Frau Philipp gemeldet. Zunächst Herr Hafke, bitte. 20.12.2022
