Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Das ist sehr freundlich. – Herr Präsident! – Vielen Dank, lieber Herr Braun, dass Sie mir die Gelegenheit dazu geben. Wir hatten vor wenigen Tagen in Köln eine Veranstaltung mit den Sprechern der Fraktionen im Landtag für Schule und Bildung zur Dyskalkulie. Vertreter Ihrer Koalitionsfraktionen haben mit Verweis auf den Koalitionsvertrag gesagt, dass hier Handlungsbedarf bestünde, weil das bislang nur für Lese- und Rechtschreibschwächen vorgesehen sei trotz des allgemeinen Hinweises auf § 1 des Schulgesetzes. Vor allen Dingen bestehe großer Bedarf, die Lehrerinnen und Lehrer auf diese Besonderheiten aufmerksam zu machen und sie entsprechend zu qualifizieren. Eine entsprechende Initiative haben sie sich vorgenommen.
