Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit drei Jahren kam Anna – der Name ist hier geändert – in den Kindergarten. Dort führten der Lärm und der Trubel aber dazu, dass sie komplett abschaltete und einfach nur in einer Ecke saß und wartete, bis sie wieder abgeholt wurde. Als nach zwei Monaten keine Besserung eintrat, nahmen die Eltern ihre Tochter aufgrund dieser Entwicklung wieder aus dem Kindergarten. Recht früh konnte aber bei dem Mädchen eine Hochbegabung festgestellt und der Kontakt zum Kinder-College in Koblenz hergestellt werden. Dort konnte sie sich zumindest im kleinen Rahmen an das System „Schule“ gewöhnen. Mit vier Jahren hospitierte Anna in einer Grundschule, aber dort war kein Verständnis für sie vorhanden. Das Mädchen verstand nicht, warum die Kinder dort die Buchstaben in Lautschrift aussprechen und Silben überbetonen sollten, während die Lehrerin nicht verstand, dass Anna über das Stadium der Buchstaben und Silben zu diesem Zeitpunkt schon weit hinaus war. Die Eltern konnten erreichen, dass Anna mit sechs Jahren in die dritte Klasse der Grundschule einge-Landtag schult wurde. Nach zwei Monaten in der dritten Klasse sprang sie bereits in die vierte Klasse. Allerdings zeigte sich auch hier von Anfang an, dass das System „Schule“ und Anna einfach nicht zueinander passten. Es gab zu viele Wiederholungen, sie langweilte sich bei den meisten Themen, und die Konzentration ließ dann sehr schnell nach – so berichten die Eltern. Ebenso lenkte sie der Geräuschpegel der Klasse immer noch stark ab. Weitere Probleme wie Kopfweh, Bauschmerzen, Appetitlosigkeit und Unwohlsein bis hin zum Erbrechen kamen hinzu. Anna hatte neben der Schule keine Energie und Motivation mehr, gab Aktivitäten wie Ballett und schließlich auch das Kinder-College auf. Sie war oft krank und zog sich zuletzt auch von ihren Freundinnen zurück. Nebenbei haben die Eltern mit den Hürden der Formalia zu kämpfen. Das Schulamt hatte festgestellt, dass eine Einschulung in die dritte Klasse vom Gesetz nicht gedeckt sei. Nach dem Schulgesetz müsse mindestens ein Jahr in der Eingangsstufe – also in den Klassen 1 und 2 – verbracht werden. Also wurde Anna fortan offiziell in der ersten Klasse geführt, besuchte aber weiterhin den Unterricht der vierten Klasse. Inzwischen ist Anna neun Jahre alt und besucht die zehnte Klasse. Nun steht sie vor der Herausforderung, dass sie in der Oberstufe nicht mehr springen darf. Es bleibt also ungewiss, wie sie diese Hürde nehmen kann und wie ihr das Kinder-College und andere weiterhelfen können. Diese Geschichte und viele weitere Berichte zeigen deutlich auf: Wir dürfen diese Kinder und ihre Eltern nicht mit dem steinigen Weg der Schullaufbahn alleinlassen. Trotz oder gerade wegen ihrer besonderen Leistungsfähigkeit haben diese Schülerinnen und Schüler in ihrer Schullaufbahn mit vielfältigen Herausforderungen zu kämpfen. Dazu gehören Anpassungsschwierigkeiten, Ausgrenzung, Mobbing, mangelndes Verständnis vonseiten der Umwelt und psychische Probleme aufgrund von Unterforderung und inadäquatem Druck. Problematisches Sozialverhalten und Schulprobleme gehen nicht selten der Kenntnis von einer Hoch- oder Höchstbegabung voraus. Zudem bedarf es eines großen Engagements der Eltern, mit ihren Kindern den für sie passenden Bildungsweg einzuschlagen sowie immer wieder aufs Neue zu hinterfragen und zu gestalten. Bei der förderspezifischen Betrachtung der Kinder und Jugendlichen muss daher der Weg ihrer bestmöglichen Förderung im Mittelpunkt stehen, damit sie ihre Begabung, Kreativität und ihre außergewöhnlichen Leistungen zur vollen Entfaltung bringen können. Es mangelt in Nordrhein-Westfalen an Unterstützung, begabungsorientierte individuelle Bildungs-08.12.2022 wege zu finden und mitzugehen. Das Beispiel des Kinder-College in Koblenz zeigt: Es gibt sehr gut geeignete Ansätze, Kinder und Jugendliche altersgerecht zu fördern und sie gleichzeitig intellektuell zu fordern. Begabung ist eben kein Selbstläufer. Die Landesregierung muss sich daher auf den Weg machen, Kitas und Schulen mit einem begabungsfreundlichen Bildungskonzept beim Fördern und Fordern hoch- und höchstbegabter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen, strukturelle Hilfestellung bei der fortwährenden Suche nach dem geeigneten Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler zu leisten, landeseigene außerschulische Förderstrukturen aufzubauen und ausreichend zu fördern. Wir möchten den Antrag an den Ausschuss überweisen und in einer Anhörung noch mehr Sachverstand einholen, um in Nordrhein-Westfalen hochwertige Strukturen und Mechanismen zu etablieren, die Kinder und Jugendliche mit Hoch- und Höchstbegabung und ihre Familien auf ihrem Bildungsweg bestmöglich zu unterstützen. Lassen Sie mich abschließend sagen: Wenn Sie sich mit den Eltern treffen und sich die Einzelschicksale ansehen, dann stellen Sie fest, dass es eben nicht so ist, wie man vermeintlich glaubt, die Eltern müssten vielleicht sehr wohlhabend sein usw., nur weil die Kinder hoch- oder höchstbegabt sind. Das sind Eltern, wie wir sie im Durchschnitt unserer Bevölkerung kennen. Viele hatten selbst keine tolle Schullaufbahn, haben kein Studium und kein hohes Einkommen, aber erkennen, dass ihre Kinder besondere Talente besitzen, die sie irgendwie gefördert wissen wollen. Wir sollten alle daran arbeiten, dass das in unserem Land im Interesse der Kinder, aber auch im Interesse unseres Landes besser gelingt, denn wenn wir sie richtig fördern, können sie auch für uns Unglaubliches leisten. – Herzlichen Dank für Ihre freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und der SPD)
