André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Schalley. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 64 Anträge haben im Zusammenhang mit dem Missbrauchskomplex „Lügde“ die Landschaftsverbände als Ausführende des Opferentschädigungsgesetzes erreicht. 30 Anträge wurden ohne eine Entscheidung abgeschlossen. Sie wurden zum Beispiel zurückgezogen oder zuständigkeitshalber nach Niedersachsen abgegeben. Ein Antrag wurde bewilligt, zwei weitere Anträge wurden abgelehnt. 31 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung. Wir alle wissen, dass hinter den Anträgen Menschen stehen, die schweres Leid erlitten haben. Es geht um Kinder, denen Unfassbares angetan wurde, und um ihre Familien. Es geht um junge Menschen, die Opfer von widerwärtigen Verbrechen geworden sind, die für sie kaum zu verkraften sind. Gerade vor diesem Hintergrund ist es erschütternd – das sage ich hier ganz klar –, dass so viele Opfer bis heute noch keine Entschädigung erhalten haben. Es ist kaum zu verstehen, dass über die Anträge immer noch nicht entschieden wurde. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Noch schwieriger ist es, zu akzeptieren, dass in vielen Fällen offen ist, ob überhaupt eine Bewilligung möglich ist. Das liegt daran, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Opferentschädigung in Deutschland teilweise unzureichend sind. Das Opferentschädigungsgesetz aus dem Jahre 1976 ist fachlich veraltet und nicht auf Taten wie diese ausgerichtet. Seine Tage sind aber Gott sei Dank gezählt; denn der Bundestag und der Bundesrat haben Ende 2019 auf Basis eines breiten politischen Konsenses ein neues Sozialgesetzbuch XIV beschlossen. Das Problem ist aber: Noch gilt das OEG und setzt für den Landschaftsverband die Regeln, an die wir uns halten müssen. Im Fall „Lügde“ heißt das, dass in jedem Einzelfall zunächst die Tat und danach ein direkter Zusammenhang zwischen der Tat und der gesundheitlichen Schädigung festgestellt werden muss. Dies wiederum bedeutet, dass in den Fällen, in denen das Gericht aus prozessualen Gründen zum Schutz der Kinder nicht weiterermitteln musste, Landtag der Landschaftsverband Westfalen-Lippe nun als zuständige Behörde ermitteln muss. Wir können uns nicht ausmalen, wie schwer das für die Kinder ist. Deshalb war es richtig, dass der WEISSE RING und die Opferschutzbeauftragte der Landesregierung in diesen Prozess eingebunden wurden. Erst für neue Fälle, ab dem Jahr 2024, gilt das SGB XIV, welches für Fälle wie diese die Nachweisschwelle niedriger ansetzt. Es ist vollkommen klar, dass die Verwaltung die geltenden Gesetze einhalten muss, und es ist auch klar, dass der Fall von Lügde auch für den LWL gerade vor dem Hintergrund dieser ungünstigen Rechtslage eine schwierige und nicht alltägliche Herausforderung ist und war. Dass aber drei Jahre vergehen mussten, bis die Anträge entscheidungsreif bearbeitet werden konnten, darf einfach nicht sein. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP – Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Im Ergebnis ist die Bearbeitungszeit schlicht inakzeptabel, (Jochen Ott [SPD]: So ist es!) und wir müssen uns anschauen, woran das gelegen hat. Ich werde im MAGS die Abläufe beim LWL aufarbeiten und daraus Lehren ziehen. Selbstverständlich werden wir den Landtag über diese Ergebnisse unterrichten. Es ist gut, dass Bewegung in die Sache gekommen ist; vielleicht auch, weil wir heute die Debatte haben. Wir brauchen jetzt einfach möglichst viele positive Entscheidungen, möglichst schnell. So sehe ich das. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: So ist es!) Ich gehe davon aus, dass die Fälle im ersten Quartal des neuen Jahres abgearbeitet sein müssen. Um es ganz klar zu sagen: Im ersten Quartal des neuen Jahres muss das bei diesen 30 Anträgen, um die es noch geht, entschieden werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich finde, wir müssen aus dieser Bearbeitung Lehren ziehen, sodass Kinder in den leider immer wieder vorkommenden Fälle dann von schnellen Bearbeitungszeiten profitieren. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Fraktionen)
