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Zacharias Schalley

AfD 08.12.2022 Sitzungen 18/17

Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Lügde, Münster, Bergisch Gladbach: Das alles sind Synonyme für die unzähligen Kindesmissbrauchsfälle in Nordrhein-Westfalen, aber auch für das Versagen staatlicher Stellen beim Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Das große Leid, welches Kindern und deren Angehörigen widerfahren ist, ist unvorstellbar. Umso wichtiger ist es, sämtliche Missbrauchsfälle lückenlos aufzuklären, damit die Opfer, soweit es ihnen möglich ist, mit diesen Ereignissen in ihrem noch jungen Leben endlich abschließen können. Aus diesem Grund ist der SPD-Antrag im Sinne der Opfer zunächst als positiv zu bewerten. Doch leider ist er unausgegoren. So bemängeln Sie, dass die Bearbeitungszeiten zu lange dauern, was Sie alleine damit begründen, dass zum jetzigen Zeitpunkt bis auf einen Fall noch keine Bewilligungen vorliegen. Dazu muss sich vor Augen geführt werden, weshalb die Verfahren überhaupt so lange dauern können. Nach dem Opferentschädigungsgesetz wird nur bei dauerhaften Gesundheitsstörungen, also für die verbleibenden gesundheitlichen Folgen der Tat, eine Entschädigung gewährt. Als dauerhaft wird dabei jede Gesundheitsstörung begriffen, die länger als sechs Monate nach der Tat anhält. Allein dadurch haben wir schon einen zeitlichen Verzug. Um die Gesundheitsstörung festzustellen, sind ausgiebige Verfahren notwendig, die leider Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist einer umfassenden Sachaufklärung, dem gründlichen Studieren der Akten und insbesondere der Beteiligung qualifizierter Gutachter zur Klärung des Ursachenzusammenhangs geschuldet. All das führt unweigerlich zu einer langen Verfahrensdauer, ist aber unerlässlich, um der Aufklärung gerecht zu werden. Ihre Forderung nach einer Reform des Gesetzes ist zudem aus zweierlei Hinsicht nicht zielführend. Zum einen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, welches zu schnelleren Hilfen führen soll. Hier kommt den Opfern insbesondere eine Änderung bei der Beweis-Landtag erleichterung zugute. So wird die Kausalität bereits vermutet, wenn mehr dafür als dagegen spricht, dass zwischen der Tat, der gesundheitlichen Schädigung und den Schädigungsfolgen ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Das bedeutet: Die bisher langen Verfahrensdauern werden sich schon bald verkürzen. Auch die Einrichtung eines Fonds wird hiermit obsolet, weil sich keine wesentliche Beschleunigung ergeben würde. Es lässt sich kein Sonderhilfsfonds – so schön das auch klingt – so schnell einrichten und aufbauen, dass dieser den Opfern eher hilft als die regulären Entschädigungen, auch wenn der von Ihnen geforderte Ombudsmann sicherlich für Vereinfachungen sorgen würde. Offen bleibt bei Ihnen leider auch, was mit dem Geld aus der regulären Opferentschädigung im Rahmen des Gesetzes passieren würde, wenn es einen Sonderfonds gäbe. Leider ist es zu kurz gedacht. Zum anderen wird in der verbleibenden Zeitspanne von ca. einem Jahr, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, keine Gesetzesänderung erlassen werden können. Die Ursachen für die Verfahrensdauer nennen Sie nicht, und die entsprechende Befragung im Untersuchungsausschuss findet erst in der nächsten Woche statt. Dort werden uns die Sachverständigen und Zeugen sicherlich Genaueres über die Verfahrensdauer und dazu, an welchen Stellen sie verkürzt werden könnte, mitteilen. Ihr Antrag ist somit leider ein Schnellschuss. Lassen Sie mich zum Schluss aber bitte noch zwei Anmerkungen machen. Ich möchte Sie erstens erneut daran erinnern, dass Sie es waren, die monatelang die Aufarbeitung des Missbrauchskomplexes „Lügde“ hier im Plenum verhindert haben – nur, weil wir als AfD dafür waren. In diesem Zusammenhang sollten Sie, liebe CDU, bei parteitaktischen Winkelzügen lieber schweigen. Zweitens. Es gibt tatsächlich blinde Flecken im Opferentschädigungsgesetz. Schauen wir uns den Missbrauchskomplex rund um die katholische Kirche und die Opfer an, welche erst Jahrzehnte später den Mut hatten, an die Öffentlichkeit zu treten. In diesen Fällen ist die Feststellung einer dauerhaften Störung, hervorgerufen durch Missbrauch, noch schwieriger nachzuvollziehen als bei Fällen, die nicht so weit in der Vergangenheit liegen und so offensichtlich sind wie in Lügde. Noch einmal: Das Anliegen ist positiv. Der Antrag wird jedoch nicht zu schnelleren Bewilligungen führen. Meine Fraktion wird sich daher enthalten. Dem Entschließungsantrag von CDU, Grünen und FDP werden wir folgen, da dieser auf der Basis der Erfahrungen im Fall „Lügde“ die Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen der Opferentschädigung in Zukunft auf den Prüfstand stellen will, um 08.12.2022 hoffentlich die von mir angesprochenen Lücken zu schließen und auszubessern. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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