Bianca Winkelmann
Bevor ich mit meiner Rede beginne, erlauben Sie mir einen kurzen Hinweis. Ich halte diese Rede im Namen meiner Kollegin Christina Schulze Föcking, die leider ihre Stimme aufgrund einer Halsentzündung verloren hat. Auch wenn Sie mich jetzt hier stehen sehen, so hören Sie doch die Worte meiner Kollegin. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von Karl-Jo- sef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es zerstört das ganze Leben, ich sehe das bei mir“, so fasst es ein Mädchen zusammen. Sie ist in Lügde durch die Hölle gegangen, eine Hölle, die wir nicht ansatzweise nachempfinden können, geschweige denn verstehen, was die erlebte sexualisierte Gewalt für das ganze restliche Leben dieses Kindes bedeutet. Die Geschichte des Mädchens ist kein Einzelfall. Allein im Zusammenhang mit den Tätern von Lügde wissen wir von so vielen Kindern, die schwerstens 08.12.2022 vergewaltigt worden sind. Die traurige Wahrheit ist: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder passiert jeden Tag. Eine zerstörte Kinderseele Stück für Stück irgendwie wieder zusammenzukitten, das gelingt nie ganz. Die brutalen Taten hinterlassen Narben. Das unfassbare menschliche Leid der Kinder können wir nie wieder gutmachen. Die Taten lassen sich kaum in Worte fassen. Wir werden diese Brutalität nie mit Entschädigungen aufwiegen können. Dennoch ist es unglaublich wichtig, dass die Betroffenen die Entschädigungsleistungen schnellstmöglich erhalten. Denn die Leistungen geben Halt, sie unterstützen finanziell und garantieren eine umfassende therapeutische Hilfe über die Leistungen der Krankenkassen hinaus. Der Weg bis zur Entschädigung ist lang, ja zu lang. Es gibt hohe Hürden für die Entschädigung. Die Verfahren und der rechtliche Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes verhindern oft schnelle Entscheidungen. Das ist wahr, und hier müssen wir ansetzen. Ein wichtiger erster Schritt war es, im Bund das Entschädigungsrecht zunächst überhaupt für Betroffene von sexualisierter Gewalt zu öffnen. Gleichzeitig wurde im Entschädigungsrecht die Beweislast auf den Schulten der Betroffenen gemindert. Ein Fallmanagement soll den Betroffenen helfen, die Leistungen zu beantragen. Auch die Renten wurden deutlich aufgestockt. Die Landesregierung setzt gemeinsam mit den anderen Bundesländern diese und weitere Verbesserungen zum 1. Januar 2024 um. Trotzdem decken die verbesserten Rechte nicht alle Fälle in der vollen Härte ab. Aus diesem Grund haben wir hier die „Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet. Sie wird zukünftig für Betroffene von Katstrophen und Gewalttaten da sein. Morgen konstituiert sie sich das erste Mal. Bis 2027 haben wir sie mit 16 Millionen Euro ausgestattet, um all jenen helfen zu können, die nicht durch das Opferentschädigungsgesetz Hilfe bekommen können. Dadurch sorgen wir dafür, dass kein Betroffener allein bleibt. Im Untersuchungsausschuss und in der Kinderschutzkommission nehmen wir seit 2019 die Prozesse und Verfahren im Kinderschutz genau in den Blick. Wir haben schon sehr viel auf den Weg gebracht; ich nenne allem voran das Kinderschutzgesetz. Erlauben Sie mir einen kurzen persönlichen Einwurf: Ich danke der Kinderschutzkommission für all das, was sie gemeinsam mit unseren Parteien hier im Landtag schon erreicht hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Aber selbstverständlich hört die Arbeit in diesem Bereich niemals auf. Wir sind im Gespräch mit Betroffenen, Vereinen, Verbänden, Experten und packen gemeinsam an. Mit diesem Entschließungsantrag beauftragen wir die Landesregierung, noch einmal einen besonderen Blick auf die Verfahren der Opferentschädigung zu werfen und Verbesserungen zu erwirken, wo es nötig ist. Es ist wichtig, dass die Entschädigungsanträge bis zum Ende des ersten Quartals 2023, also in knapp vier Monaten, abschließend bearbeitet werden. Wir schulden es den Kindern und Jugendlichen, dass man hier schneller und besser wird. Die Stiftung und dazu der absehbare Zeitraum helfen. Daher brauchen wir keinen Sonderfonds mit erneuter Bürokratie. Eines ist uns wichtig: Wir haben, wenn es um den Kinderschutz ging, in der letzten Wahlperiode Hand in Hand gearbeitet. Das gilt für alle demokratischen Fraktionen. Die Geschlossenheit bei diesem Thema ist eine große Errungenschaft dieses Hauses. Die Gesprächskanäle zwischen uns sind immer offen und werden es für uns bleiben. Denn der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen ist wichtiger als jeder parteipolitische Winkelzug. Umso mehr hat es uns überrascht, dass dieser Antrag ohne vorherigen Hinweis eingebracht wurde. Das können Sie, liebe Kollegen, das können wir gemeinsam besser. Deshalb lade ich Sie herzlich ein, wieder zurück ins Team zu kommen und sich gemeinsam mit uns für das Thema und die Betroffenen einzusetzen. (Andreas Bialas [SPD]: Bis jetzt war es ja noch anständig, aber das war jetzt Blödsinn! Also, Entschuldigung!) Ich werde nie müde werden, zu betonen: Wir werden nie wieder wegschauen. Wir werden auch weiterhin mit ganzer Kraft für unsere Kinder kämpfen. Das sollten wir alle gemeinsam tun. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
