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Andreas Bialas

SPD 08.12.2022 Sitzungen 18/17

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie häufig muss ein Kind über seinen Missbrauch reden? Wie häufig muss es reden, damit man ihm glaubt? Wie häufig dann noch, um Schutz und Hilfe zu bekommen? Und wie häufig dann noch, um zu seinem Recht zu kommen? Das Kind redet beim Jugendamt, bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, bei Gericht, bei Gesundheitsbehörden, beim Arzt, bei Anträgen. Immer wieder muss das Kind berichten – nicht von schönen Erlebnissen, nicht vom letzten Urlaub oder einem schönen Ausflug. Nein, es muss reden über schlimmste Erfahrungen, über einen tiefen Eingriff in seine körperliche und seelische Integrität, über Missbrauch, über Vergewaltigung. Jedes Mal muss es nicht reden, um sich nun mit einem qualifizierten Helfer, zum Beispiel einem Psychologen, auf den schweren Weg der vielleicht möglichen Heilung zu machen, nein, es muss reden, um erst einmal dazu beizutragen, dass der Täter verhaftet und bestraft wird, und dann, um überhaupt eigene Ansprüche geltend machen zu können. Das zutiefst verletzte Kind muss viel reden, um unseren verwaltungsgemäßen Ansprüchen gerecht zu werden. Wieder steht das Kind nicht im Mittelpunkt. Ich bin naiv, ich gebe das gerne zu. Ich bin naiv. Bisher habe ich als ein zentrales Problem die Antwort auf die Frage angesehen: Wie erkennt man den 08.12.2022 Missbrauch, und wie wird er bekannt? Ich glaube – und ich möchte das eigentlich immer noch glauben oder wieder glauben können –, dass es, wenn der Staat Kenntnis vom Missbrauch hat, dann besser wird, dass dann der Missbrauch endet, dass der Täter verschwindet, dass das Kind Hilfe erhält, dass es Schutz erhält, dass es ein wenig Geborgenheit und Fürsorge erhält, dass es erhält, was es braucht und worauf es Anspruch hat. Wir haben im PUA oftmals die Frage gestellt: Wo sind die Kinder denn jetzt? Geht es ihnen gut? Kümmert man sich um ihre Bedürfnisse? Sind sie dem Missbrauchsgeschehen entzogen? Werden sie in Hilfsangebote vermittelt? Wir haben gesehen: Ein Mädchen wird weiter Opfer nun anderer Männer. Ein Junge wird ungerechtfertigt für Monate in Untersuchungshaft gesteckt. Ein Mädchen möchte bei einer Vernehmung über einen anderen Täter erzählen und wird abgewürgt. Ein Kind geht zu seinem Peiniger zurück. Kinder sind in ihren zum Teil desolaten Familien verblieben. – Einige wenige Einblicke. Wir wissen nicht, wie vielen Kindern es nun besser geht, wie viele nun professionelle Hilfe haben, wie viele bei der Lebensführung begleitet werden. Aber wir wollen das wissen, und wir wollen unterstützen, wo es geht. Was wir erfahren haben: Wohl nur eines der rund 30 geschädigten Kinder hat in NRW bisher eine Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten, obwohl zahlreiche Anträge bereits 2019 eingereicht wurden. Das ist nun drei Jahre her – drei Jahre! Was bedarf es dazu anscheinend? Erstens bedarf es des Nachweises, Opfer einer Gewalttat geworden zu sein. Ja, das wissen wir sehr genau, mindestens durch das Gerichtsurteil, welches seit Herbst 2019 rechtskräftig ist. Zweitens bedarf es der Feststellung eines Grads der Schädigung, länger als sechs Monate möglich. Ja, das können wir doch wohl annehmen. Schädigungen oder Qualen der Opfer? Wie wäre es mit zahlreichen Ängsten, Wut, Schuldgefühlen, Entwicklungsstörungen, Trauer, Hilflosigkeit, Traumatisierung, geringem Selbstwertgefühl, schulischen Problemen, Selbstentfremdung, emotionaler Taubheit, Sprachlosigkeit, psychosomatischen und psychischen Erkrankungen, Schlafstörungen, Albträumen, Schreiattacken, gestörten Beziehungen, umfassendem Vertrauensverlust, posttraumatischen Bildern, Belastungsstörungen? Je jünger die Opfer sind und je häufiger ein Missbrauch stattgefunden hat, desto wahrscheinlicher entstehen Traumafolgestörungen. Oftmals ist das Trauma nahezu unauslöschlich. Der Missbrauch endet nicht mit der Kindheit. Im Extremfall führt das unverarbeitete Trauma in den Suizid. Landtag Welche drei Jahre braucht es, um anzunehmen, dass ein Kind, welches im Alter von sechs Jahren, ein Kind, das über drei Jahre fast täglich sexuell missbraucht wurde, ein Kind, das über Jahre vergewaltigt wurde, psychische Belastungen nicht unerheblicher Art zu tragen hat? Daher fordern wir einen Sonderhilfefonds, um jetzt schnelle Unterstützung zu ermöglichen, eine Ombudsperson, die sich um die Kinder kümmern kann und die Ansprechperson ist, Prüfungen der gesetzlichen Vorgaben und der zeitaufwendigen Antragstellung und Bescheinigung. Ich bin mir sicher, Sie werden unseren Antrag gleich ablehnen. Das ist in der Regel so, wenn ein Entschließungsantrag auf dem Tisch liegt. Wir werden uns bei diesem Entschließungsantrag enthalten. Für mich ist er zu zahnlos, es dauert auch wiederum zu lange. (Beifall von der SPD) Aber bei allem, was in die richtige Richtung gehen kann, sind wir nie dagegen. Sie haben vielleicht die ZDF-Dokumentation gesehen. Am Ende stand dort eine Gruppe von ca. 40 Kindern. Ich fand, das war eines der beeindruckendsten und am tiefsten gehenden Bilder. Das waren die bekannten Opfer aus Lügde. Um die müssen wir uns alle kümmern. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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