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Berivan Aymaz

08.12.2022 Sitzungen 18/17

Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Schluss der Aussprache zu b) Wissenschaft und Weiterbildung. Landtag Damit gehen wir über zu den Abstimmungen. Wir stimmen zunächst jeweils einzeln über insgesamt zehn Änderungsanträge ab. Erstens stimmen wir über den Änderungsantrag Drucksache 18/2040 von der FDP ab. Ich frage, wer dem Änderungsantrag zustimmt. – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir gehen über zum Änderungsantrag Drucksache 18/2041, ebenfalls von der FDP. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Somit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/2041 abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 18/2042, ebenfalls von der FDP. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Somit ist auch der Änderungsantrag Drucksache 18/2042 abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/2043 von der FDP. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Somit ist auch der Änderungsantrag Drucksache 18/2043 abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/2044, ebenfalls von der FDP. Wer stimmt dem zu? – Das sind die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Somit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/2044 abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/2045 von der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/2046 – Neudruck – von der FDP. Wer stimmt für diesen Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen der FDP und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die 08.12.2022 Fraktionen der CDU und der Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Auch dieser Änderungsantrag Drucksache 18/2046 – Neudruck – ist somit abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/2047 von der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP und der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltungen. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/2048 von der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen zum Änderungsantrag Drucksache 18/2074 von der FDP. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen der CDU, der Grünen, der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zu einer weiteren Abstimmung, und zwar zweitens über den Einzelplan 06, Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1906, den Einzelplan 06 unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Einzelplan 06, und ich frage: Wer stimmt dem Einzelplan zu? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FDP, der AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Einzelplan 06 in der zweiten Lesung angenommen. Nunmehr sind weitere Abstimmungen nachzuholen, und zwar die Abstimmung über den Einzelplan 20, über den wir bereits gestern die Aussprache durchgeführt haben, sowie die dazugehörigen Änderungsanträge der Fraktion der AfD mit den Drucksachen 18/1976 bis 18/1982 sowie der Fraktion der FDP mit der Drucksache 18/2020. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, zunächst über die Änderungsanträge und erstens über den Änderungsantrag Drucksache 18/1976 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, der SPD, der Grünen und der FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltungen. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Landtag Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 18/1977 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/1978 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/1979 von der AfD. Ich frage: Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/1980 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/1981 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag Drucksache 18/1982 von der AfD. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir stimmen über den Änderungsantrag der FDP Drucksache 18/2020 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen über den Einzelplan 20 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1920, den Einzelplan 20 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Einzelplan 20 und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage: 08.12.2022 Wer stimmt dem Einzelplan zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Einzelplan 20 in zweiter Lesung angenommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind alle Einzelpläne beraten. Wir kommen zu den weiteren Abstimmungen, und zwar erstens über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2023 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2023) Drucksache 18/1100 sowie die Ergänzung Drucksache 18/1402. Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1909 hin. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1909, den Gesetzentwurf entsprechend Drucksachen 18/1100 und 18/1402 – Ergänzung – unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen. Wir stimmen über das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) Drucksachen 18/1200 und 18/1500 ab. Ich weise auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1900 hin. Die Aussprache hierüber haben wir bereits gestern im Rahmen der Generaldebatte geführt, und wir kommen zu den Abstimmungen. Wir stimmen zunächst über einen Änderungsantrag der Fraktion der AfD zum Haushaltsgesetz Drucksache 18/1975 ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Ich sehe keine Enthaltung. Somit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt in der zweiten von drei Lesungen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in Drucksache 18/1900, den Gesetzentwurf entsprechend Drucksachen 18/1200 und 18/1500 – Ergänzung – unverändert anzunehmen. Wir kommen Landtag somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Ich frage: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, der FDP und der AfD. Wer enthält sich? – Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist das Haushaltsgesetz 2023 in zweiter Lesung mit allen Angaben angenommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über die Rücküberweisung des Haushaltsgesetzes 2023 Drucksachen 18/1200 und 18/1500 – Ergänzung – und des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 Drucksachen 18/1100 und 18/1402 – Ergänzung – an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung. Ich frage: Wer stimmt den Rücküberweisungen zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. – Wer stimmt dagegen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Somit sind diese Rücküberweisungen einstimmig beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Haushaltsberatungen. Die dritten Lesungen der soeben zurücküberwiesenen Haushaltsvorlagen sind für die Plenarsitzung am 20. Dezember 2022 vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, möchte ich noch eine nichtförmliche Rüge aussprechen. Sie betrifft Herrn Abgeordneten Stefan Zimkeit aus der Fraktion der SPD. Herr Abgeordneter Zimkeit hat sich gestern während der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 unparlamentarisch geäußert. Es geht um zwei herabwürdigende Zwischenrufe während der Rede in Richtung des Abgeordneten Esser. Das war und ist der Würde unseres Parlaments nicht angemessen. Herr Kollege Zimkeit, ich ermahne Sie und bitte Sie, Derartiges zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen. Ich rufe auf: 7 Fragestunde Drucksache 18/1946 Mit Drucksache 18/1946 liegen Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mündlichen Anfragen 10 aus der Fragestunde vom 2. November 2022 sowie die Mündlichen Anfragen 11, 12 und 13 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung die Fragestellerin bzw. der Fragesteller bis zu drei Zusatzfragen stellen kann, nach Beantwortung der Mündlichen Anfrage jedes 08.12.2022 andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne nicht unterteilte Frage enthalten. Ich rufe die Mündliche Anfrage 10 des Abgeordneten André Stinka von der SPD-Fraktion zum Thema „Wie kommt die stellvertretende Ministerpräsidentin zu der am 19.10.2022 geäußerten Auffassung, dass individuelle zielgenaue Lösungen für Unternehmen ohne ein allgemeines Förderprogramm und definierte Förderkriterien umsetzbar sind?“ auf. Ich darf vorsorglich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Ministerin Neubauer antworten wird. Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben somit das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Zeitpunkt für diese Fragestunde ist gut, um die aktuellen Entwicklungen für alle darzustellen. Der Bund hat die Gas- und Strompreisbremsen konkretisiert, die eine wichtige Hilfe für viele Unternehmen leisten. Die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder haben auf einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 25.11. Eckpunkte für eine ergänzende Härtefallregelung beschlossen, und heute berät die Konferenz der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen über das Konzept. Wenn sie zustimmt, können Bund und Länder bereits in die Umsetzung gehen. Damit gelingt uns die sprichwörtliche Quadratur des Kreises ganz gut: die Balance zu halten zwischen schnell und differenziert sowie zwischen unbürokratisch und sozial ausgewogen. Die Gas- und Strompreisbremsen setzen an der Wurzel an; an den enorm gestiegenen Energiepreisen für Gas und Strom. Sie halten aber zugleich – das ist besonders wichtig – Anreize zum Energiesparen und vor allem zum Gassparen aufrecht. Hinzu kommen die Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, die der Bund zur Verfügung stellt. Das Volumen beläuft sich auf stattliche 12 Milliarden Euro. Wir sind in Gesprächen mit vielen Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen. Sie schildern uns eindringlich, wie sie um jede eingesparte Kilowattstunde ringen. Trotzdem und trotz der Strom- und Gaspreisbremse leiden viele energieintensive Betriebe unter den existenzgefährdenden Preissteigerungen. Landtag Daher hat eine Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz am 25. November unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens zusätzliche Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen in Härtefällen beschlossen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. In Einzelfällen können kleine und mittlere Unternehmen somit über die Strom- und Gaspreisbremse hinaus finanzielle Unterstützung erhalten. Besondere Härten für den Mittelstand wollen wir unbürokratisch und schnell abfedern. Betroffene kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur Dezember-Soforthilfe einen Zuschuss in Höhe einer Abschlagszahlung beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine Vervierfachung der Energiepreise. In besonderen Härtefällen bekommen kleine und mittlere Betriebe darüber hinaus Zuschüsse, wenn ihre Energieintensität besonders hoch ist. Bei der Umsetzung der Härtefallhilfen benötigt der Bund die administrative Unterstützung durch die Länder. Die Länder übernehmen Antragstellung und Abwicklung, um kurze Wege sicherzustellen. Dies wird die Bewilligungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die zum Teil noch intensiv mit den Corona- und Aufbauhilfen nach der Flutkatastrophe im vorletzten Sommer belastet sind, einmal mehr herausfordern. Betroffene Betriebe können schon ab Frühjahr 2023 bei der NRW.BANK einen Antrag auf Härtefälle für das Jahr 2023 stellen. Heute berät die Ministerpräsident*innenkonferenz über die Eckpunkte. Wenn sie dem Konzept zustimmt, können Bund und Länder in die Umsetzung gehen. In Fachrunden haben Bund und Länder bereits die weiteren Rahmenbedingungen zum Verfahren abgestimmt, die wir jetzt festlegen können. Das Wirtschaftsministerium wird eine eigene Härtefallkommission unter Einbindung der Wirtschaftskammern einrichten. Die Härtefallkommission wird besondere Härten von Unternehmen prüfen und feststellen. Der Bund gibt für KMU in Nordrhein-Westfalen an, für den Härtefall 1 Milliarde Euro bereitzustellen. Das bedeutet für NRW Pi mal Daumen 210 Millionen Euro. Das Land übernimmt zusätzlich den Aufwand für die Härtefallkommission und die Abwicklung. Wir stärken die erste Säule „Krisenhilfe“ des Dreisäulenmodells, indem wir KMU im Jahr 2023 unmittelbar bei der Bewältigung der Energiekrise unterstützen. Die Härtefallhilfe – das erscheint mir wichtig und vorausschauend – adressiert vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit einem Großteil der Unsicherheiten und Sorgen, die die Menschen, die Unternehmer und die Beschäftigten derzeit noch haben, begegnen können werden. 08.12.2022 Damit habe ich hoffentlich Ihre Fragen bereits weitgehend beantwortet, lieber André Stinka. Es liegt auf der Hand, dass wir im Land die Maßnahmen des Bundes unterstützen und uns auf allen Ebenen eingebracht haben, um eine wirksame und praxisnahe Ausgestaltung zu erreichen, die zudem Energiesparanreize aufrechterhält. Um die Bund-Länder-Regelung für Härtefälle zielgenau ausgestalten zu können, müssen aber erst die endgültigen Regelungen des Bundes vorliegen. Mit der Härtefallregelung ergänzen wir jetzt zielgenau die Strom- und Gaspreisbremsen, die bereits eine wichtige Hilfe für viele Unternehmen leisten, aber nicht jeden Härtefall abdecken können. Das tun wir selbstverständlich im Austausch mit Kammern und Verbänden. Bis dahin, auch schon vorher, helfen wir in allen Einzelfällen mit dem bewährten Instrumentarium, das Unternehmen und Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen in jeder Wirtschaftskrise gute Dienste geleistet hat: mit Landesbürgschaften bei großem mehrstelligen Millionenbedarf mit dem Großbürgschaftsprogramm des Bundes, in den kleineren Fällen bis zu 5 Millionen Euro mit den bewährten Programmen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen und mit einer Selbsthilfeorganisation der Kreditwirtschaft, deren verdienstvolles Wirken Bund und Land mit Rückbürgschaften absichern. All diese Instrumente haben wir im Zusammenhang mit Krieg und Krise noch einmal verbessert. Vor allem sie meinte ich, wenn ich von individuellen und zielgenauen Lösungen gesprochen habe. Hinzu kommen die gut eingeführten Beratungs-, Kredit- und Beteiligungsprogramme der NRW.BANK. Ab November gibt es im Rahmen des Universalkredits zusätzlich die Variante „Weg vom Gas“, die Kleinunternehmen die Umstellung auf erneuerbare Energien mit Zinsvergünstigung und Tilgungsnachlass erleichtert. Noch eine Anmerkung zur Frage „Zuschüsse oder Kredite?“: Mit Ausnahme der Krise infolge der Coronapandemie wurden alle früheren Konjunktureinbrüche bis hin zur Weltwirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 mit verstärkten öffentlichen Investitionen, mit vergünstigten Krediten und mit anderen Maßnahmen als Investitionsanreize für Private und im Einzelfall immer auch mit Bürgschaften bekämpft und bewältigt. Das hat im Großen und Ganzen stets gut funktioniert, und das wird auch heute so sein. Allerdings haben wir es diesmal nicht primär mit einem Nachfrageeinbruch, sondern mit einem Angebotsschock gepaart mit hoher Inflation zu tun. Zuschussprogramme bringen zudem unweigerlich Verzögerungen mit sich, bis sie mit ihren meist komplexen Bedingungen aufgestellt und finanziert sind, bis Anträge gestellt, bearbeitet und ausgezahlt sind. Landtag Wir brauchen aber – darauf weisen Sie vollkommen zu Recht hin – Tempo und schnelle Umsetzung dort, wo es besonders notwendig ist. Das hat auch der Bund zutreffend erkannt. Deshalb kommt die Gaspreisbremse und zuvor erst einmal die einfache und schnelle Übernahme einer Abschlagszahlung im Dezember, die die Gaskommission auch so vorgeschlagen hat. Das sind vergleichsweise schnell wirkende Maßnahmen, die zudem das Übel an der Wurzel angreifen, vor allem bei den stark gestiegenen Gaspreisen. Ich finde, darauf lässt sich aufbauen. Damit kommen wir hoffentlich sicher durch diesen Winter und gestärkt aus der Krise. – Vielen Dank.

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