André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt Landtag des Antrags in der Drucksache 18/1858. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. (Lachen von der SPD und den GRÜNEN) Gibt es noch Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/1858, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: 6 Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Stiftungsgesetz NRW – StiftG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1921 erste Lesung Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 2). Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 7 Gesetz über die Bestimmung von zeitlichen Grenzen für die Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich im Land Nordrhein-Westfalen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1919 erste Lesung Frau Ministerin Scharrenbach hat ihre Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (siehe Anlage 3). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/1919 an den Ausschuss für Heimat und Kommunales – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 07.12.2022 8 Wahl eines Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1878 Gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen wählt der Landtag die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte. Gewählt ist, wer die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der AfD in der Drucksache 18/1878. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Wahlvorschlag in der Drucksache 18/1878 beantragt. (Zuruf von der SPD: Super Idee!) Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte, jetzt mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Der Namensaufruf erfolgt.) Vielen Dank. Alle, die ihre Stimme abgeben wollten, haben ihre Stimme jetzt abgegeben. Daher schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Hierfür unterbreche ich die Sitzung kurz. (Die Auszählung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weise vorsorglich darauf hin, dass es beim nächsten Tagesordnungspunkt eine weitere namentliche Abstimmung geben wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Ihre Stimme abgegeben haben 173 Abgeordnete, mit Ja stimmten 9 Abgeordnete, mit Nein stimmten 164 Abgeordnete, der Stimme enthalten hat sich niemand. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1694, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Ich rufe auf: Landtag 9 Wahl eines stellv. Mitglieds in das Kontrollgremium gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/1879 Hinsichtlich der gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in NRW erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln verweise ich auf meine Ausführungen zum letzten Tagesordnungspunkt 8. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Die Fraktion der AfD hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung zu dem Wahlvorschlag Drucksache 18/1879 beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der Abgeordneten. Die Abstimmenden haben bei Namensaufruf mit Ja, Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu starten. (Der Namensaufruf erfolgt.) Vielen Dank. – Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Ich unterbreche die Sitzung kurz und eröffne sie wieder, wenn das Ergebnis vorliegt. (Die Auszählung erfolgt.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum Schlussspurt. Ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. 172 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben, mit Ja stimmten 9 Abgeordnete, mit Nein stimmten 163 Abgeordnete. Niemand hat sich der Stimme enthalten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/1879 abgelehnt. Ich rufe auf: 10 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 3 gemäß § 82 Abs. 2 der GO Drucksache 18/1837 Die Übersicht 3 enthält zwei Anträge, die vom Plenum nach § 82 Abs. 2 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Die Beratungsverläufe und die Abstimmungsergebnisse sind aus der Übersicht ersichtlich. 07.12.2022 Ich lasse nun über die Bestätigung der in Übersicht 3 enthaltenen Anträge abstimmen. Wer stimmt der Übersicht zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die in der Drucksache 18/1837 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse einstimmig bestätigt. Ich rufe auf: 11 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/6 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/6 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt für die Bestätigung der Beschlüsse? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/6 bestätigt. Damit sind wir um 1:47 Uhr nach über 15 Stunden am Ende der heutigen Sitzung. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich darf sagen: Dies ist insofern historisch bedeutsam, als dass es die längste Sitzung in der Geschichte des Landtags war. Ich wünsche allen eine verbleibende gute Nacht. Schluss: 1:47 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 4 „In Nordrhein-Westfalen wird an der Mietschraube gedreht – Mieterinnen und Mieter vor Wucher und Inflation schützen“ – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Es scheint, dass die antragstellende Fraktion in ihrem Plenarantrag die Namen vertauscht hat. Denn Ihre Kritik richtet sich gegen die eigene Bundesbauministerin Klara Geywitz. Bei Ihr liegt die Verantwortung für die Ausgestaltung der Mietpreisbegrenzung im Fall einer Neuvermietung. Die maßgebenden Mieterschutzvorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes auf diesem Gebiet liegt die Zuständigkeit für Änderungen beim Bund. Köln unterliegt im Land Nordrhein-Westfalen übrigens der Mietschutzverordnung und damit der Mietpreisbegrenzung. Im nächsten Jahr werden wir die Gebietskulisse gutachterlich überprüfen lassen. Auf dieser Basis wird dann die derzeitige Mieterschutzverordnung evaluiert. Mit § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhung) existiert bereits ein rechtliches Instrument für die Mietmarktkontrolle. Für eine Änderung dieser gesetzlichen Vorschrift ist wiederum der Bundesgesetzgeber zuständig. Die Bundesregierung könnte also die Regelungen zur Anerkennung von Mietwucher ändern. Vorschläge aus dem Bundesrat liegen der Bundesregierung jedenfalls vor. Der Bundesrat hat bereits am 11. Februar 2022 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher beim Deutschen Bundestag einzubringen, aber: Fehlanzeige. Die antragstellende Fraktion will einmal mehr vom eigenen Versagen ablenken. Die Landesregierung ist sich der Belastungen der Mieterinnen und Mieter sehr bewusst. Wir pflegen daher seit Jahren einen engen Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren des Wohnungsmarktes. Am 26. September 2022 haben wir die Allianz für mehr Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen mit den Partnerinnen und Partnern des Wohnungsmarktes neu konstituiert, wie es CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zukunftsvertrag vereinbart haben. Die 2018 gegründete Allianz haben wir damit auf ein noch breiteres Fundament gestellt. Partnerinnen und Partner der Allianz sind – der Mieterbund Nordrhein-Westfalen, – der VdW Rheinland Westfalen, 07.12.2022 – der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen, – Haus & Grund Nordrhein-Westfalen, – die kommunalen Spitzenverbände, – die Architektenkammer, – die Bauwirtschaft und – die NRW.BANK. Alle ziehen zusammen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an einem Strang, wenn es darum geht, erstens Wohnungen zu schaffen und zweitens den Mieterschutz zu garantieren. Die Landesregierung führt auch im Jahr 2022 ihr Ziel fort, ein Mehr an Wohnungsbau in allen Segmenten zu erreichen. Die Zahlen zeigen unseren Erfolg. Zwischen 2017 und 2021 wurden 42.512 Wohneinheiten gefördert und somit über 7 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2012 bis 2016. Mit der Coronapandemie und der Hochwasserkatastrophe lagen im Jahr 2021 erheblich erschwerte Bedingungen vor. Dennoch konnte mit bewilligten Wohnraumfördermitteln in Höhe von 957,1 Millionen Euro erneut eine sehr hohe Ausschöpfung des Programmvolumens (87 Prozent) erzielt werden. Damit wurden 7.319 Wohneinheiten gefördert. Die Landesregierung bietet mit ihrer Wohnungspolitik und einer kontinuierlichen öffentlichen Wohnraumförderung größtmögliche Verlässlichkeit und Sicherheit. Der Bund hat hingegen den KFW-Förderstopp beschlossen. Insgesamt bedarf es daher keiner weiteren Initiativen durch die Landesregierung. Hier ist eindeutig der Bund gefragt.
