Berivan Aymaz
Für die Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, spricht jetzt Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Freunde der Nacht oder des Morgens – je nachdem, wie Sie es sehen! Wir haben heute einen Gesetzentwurf in der Beratung und Beschlussfassung, der in der Tat – so haben es die Redner von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hervorgehoben – für die Städte und Gemeinden, aber auch die Kreise und die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung ist. Wir haben Ihnen diesen Gesetzentwurf zu einem Zeitpunkt vorgelegt, zu dem ganz viele Entscheidungen noch nicht feststanden. Es war die Novembersteuerschätzung des Bundes nicht bekannt. Es war die Regionalisierung der Steuerschätzung nicht bekannt. Es waren auch die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz. Viele, viele Beschlussfassungen aufseiten des Bundes und/oder des Landes waren nicht bekannt. Deswegen haben wir von CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehr frühzeitig gesagt, dass wir dafür Sorge tragen wollen, dass die Kommunen in eine vernünftige – in eine halbwegs vernünftige – Planungsperspektive für das Jahr 2023 kommen. Das bedeutet dann eben, dass man in außergewöhnlichen Zeiten auch außergewöhnliche Wege geht. Alles andere wäre Quatsch. Ich habe Sie, liebe Vertreterinnen und Vertreter der SPD, liebe Abgeordnete, schon zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes sehr deutlich gefragt, was die Alternative ist, die Sie vorsehen. Darüber sprechen Sie nicht. Sie sprechen nicht über die Alternativen und dem, was sie bedeuten, weil die SPD diesen Gesetzentwurf ablehnt. Die Alternative sind Steuererhöhungen auf breiter Fläche: Realsteuererhöhung, Grundsteuer-A-, Grundsteuer-B-, Gewerbesteuererhöhung. Die Alternativen der SPD sind weitere Kürzungen bei freiwilligen Leistungen; bei Schwimmbädern, Bibliotheken, Leistungen für Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Das sind die Alternativen der Sozialdemokratie. (Beifall von der CDU – Zuruf: Um zwanzig vor eins glaubt Ihnen das keiner mehr! – Kirsten Stich [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das ist doch Unsinn!) – 00:38 Uhr. (Zuruf von Jochen Ott [SPD] – Weitere Zurufe) – Insofern … (Unruhe) Landtag – Ja, ich weiß. Offenkundig habe ich Sie getroffen. Das war dann aber zu Recht, weil es nicht reicht, wenn Sie als SPD einen Gesetzentwurf von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ablehnen, der dafür Sorge trägt, dass Haushalte in einer schwierigen Situation rechtlich handlungsfähig sind. Das ist zu einfach. Das ist zu simpel für den Anspruch, den Sie an und für sich an sich selbst haben. Insofern frage ich Sie: Was ist die Alternative? Was sehen Sie für die Städte und Gemeinden vor? Ich sage Ihnen: Das ist in der Breite eine Verschlechterung von Bürgerleistungen in einer schwierigen Zeit. (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Deswegen ist es gut, dass Sie dieses Land aktuell nicht regieren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Ah, das ist mal eine Bot- schaft!) Ihnen lag ein guter Gesetzentwurf vor. Dieser Gesetzentwurf wird durch den Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen noch besser, und zwar im Besonderen auch im Hinblick auf die Gestaltung der Abwassergebühren. Denn auch dazu gehört Ehrlichkeit im System – das auch in Richtung der Kollegen der Freidemokraten –: Die Gestaltung der Entwässerung – ob es nun die Abwasserentsorgung oder die Entwässerung von Niederschlagswasser ist – ist nichts, was im Belieben der Städte und Gemeinden stände, sondern das ist durch Europäisches Recht, durch Landesrecht und durch viele nach vorne gerichtete Maßnahmen bestimmt, die einfach hohe Investitionen erfordern. Deswegen haben wir uns sehr eindringlich darüber unterhalten, wie wir mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts umgehen. Man hat zwei Handlungsalternativen. Erstens. Wir reden über Wasser, und Wasser ist ein natürliches Gut. Diesem Credo folgt dieser Gesetzentwurf, und ich meine, dass wir gut daran tun, Wasser gebrauchsabhängig einer irgendwie gearteten Vergütung oder Entgeltung zu unterwerfen. Deswegen ist eine Gebühr auch sachgerechter als eine Steuer. Wenn man dem Ansatz der FDP gefolgt hätte (Ralf Witzel [FDP]: Wäre!) – oder wäre –, würde das bedeuten, dass insbesondere die Grundsteuern im Land Nordrhein-Westfalen zwischen 20 % und 40 % hätten steigen müssen. Das ist also genau der gegenteilige Ansatz dessen, was Sie hier immer propagieren, nämlich Steuersenkungen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Abgesehen davon hätten Sie keine Lenkungswirkung, und die ältere Dame, die Rentnerin, die wenig Wasser verbraucht, hätte für den einzeln stehenden 07.12.2022 Herrn, Herr Witzel, der viel Wasser verbraucht, mitbezahlt. Das kann nicht gerecht sein. (Beifall von der CDU) Insofern haben wir Ihnen hier eine Anpassung im Gebührenrecht vorgeschlagen. Ich danke Ihnen für die Beratung und für den Änderungsantrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, die den Gesetzentwurf der Landesregierung weiter verbessern. (Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Im weiteren Verlauf werden wir dann sehen, was das kommende Jahr bringen wird, weil das weder für den Landeshaushalt noch für die Kommunalhaushalte jemand absehen kann. – Herzlichen Dank für die Beratung. (Beifall von der CDU)
