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Sven Werner Tritschler

AfD 07.12.2022 Sitzungen 18/16

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau zwei Jahren haben wir hier in diesem Saal im Kommunalausschuss das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen beraten und verabschiedet, das Gesetz also, das es den Kommunen erlaubt, alle Sicherungen zu ziehen, die eine weitere Überschuldung bremsen sollen, und zusätzlich Schulden aufzutürmen. Diese Schulden werden dann isoliert, quasi zu einem Vermögen umdeklariert und nicht im normalen Haushalt aufgeführt, sondern in einem Schattenhaushalt. Als Begründung musste damals wie so oft die durch Corona oder besser gesagt durch die Coronapolitik verursachte Krise herhalten, die natürlich besonders auf die Kassen der Kommunen durchgeschlagen ist. Das Gesetz sieht vor, dass die Kommunen diese zusätzlichen Schulden innerhalb von 50 Jahren tilgen dürfen. Mit Recht fragten damals Sachverständige in der Anhörung, was man denn machen wolle, wenn in diesen 50 Jahren eine neue vermeintliche oder tatsächliche Notlage eintreten würde. Sie mussten auf die Antwort wirklich nicht lange warten. Die Coronahysterie ist jetzt zwar vorbei – außer NRW-Bahnfahrern, bedauernswerten Chinesen und ein paar Grünen trägt kein Mensch mehr eine Maske –, aber ans Geldausgeben, als gäbe es keinen Morgen, hat man sich offensichtlich auf allen staatlichen Ebenen gewöhnt. Also macht man sich keine Gedanken Landtag darüber, wie man den Schuldenberg abträgt, sondern nur darüber, wie man nochmal ordentlich was drauflegen kann. Nachdem COVID als Ausrede nicht mehr taugt, müssen Putin und der Angriffskrieg in der Ukraine herhalten. Wir dürfen dann alle gespannt sein, welche Nachfolgekrise die nächste Party finanzieren wird. Nur eines ändert sich nicht: Irgendwann muss irgendwer mal die Zeche zahlen, und das sind die kommenden Generationen, an denen angeblich allen hier immer so gelegen ist. Der Volksmund sagt es sehr treffend: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.“ Hier im Land macht man Politik aber nach dem Motto: „Mache Schulden in der Zeit und mache noch mehr Schulden in der Not.“ So sehen die Haushalte unserer Kommunen dann auch aus: Riesige Altschuldenberge werden von Rechnungsjahr zu Rechnungsjahr geschoben. Selbst kleine Unwägbarkeiten wie eine moderate Zinserhöhung werden für Städte und Gemeinden schnell zu einer existentiellen Bedrohung. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Kämmerer eifrig nach jeder Einnahmequelle suchen, die ihnen irgendwie zur Verfügung steht. Damit sind wir bei Teil 2 des Gesetzes. Erfreulicherweise hat das Oberverwaltungsgericht Münster im Mai entschieden, dass die bisherige Praxis zur Berechnung der Abwassergebühren unzulässig ist. Eigentlich dürfen sie nur die tatsächlichen Kosten der Kommunen decken, aber diese haben Möglichkeiten gefunden, es zu ihren eigenen Gunsten ein wenig teurer zu rechnen. Schaut man sich das Abwassergebührenranking von Haus & Grund an, findet man unter den 25 teuersten Städten in Deutschland gleich 15 aus NRW. Das ist sicher kein Zufall. Es ist also erfreulich für die Grundeigentümer, aber auch für Mieter und andere, die die Kosten tragen müssen, dass das OVG dem einen Riegel vorgeschoben hat und dezidierte Vorgaben zur Berechnungsmethode der Gebühren macht. Schade, dass die Landesregierung nun mit ihrem, wie die Anhörung ergeben hat, eher unausgegorenem Gesetz versucht, dies ein Stück weit wieder zurückzudrehen. Es ist zu erwarten, dass hier am Ende wieder Gerichte entscheiden. Es ist auch zu erwarten, dass das eher zu Ungunsten der Landesregierung ausfällt. Weite Teile des vorliegenden Gesetzentwurfes sind im Grunde zwei Seiten einer Medaille: der strukturellen Unterfinanzierung unserer Kommunen. In beiden Fällen betreibt die Landesregierung Kosmetik, anstatt an die wirklichen Ursachen heranzugehen. Das geht zulasten zukünftiger Generationen, das geht zulasten von Mietern und Grundeigentümern. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 07.12.2022

Protokoll ↗