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Heinrich Frieling

CDU 07.12.2022 Sitzungen 18/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es schon deutlich gemacht: Es gibt keinen Grund, jetzt um diese Zeit einzuschlafen. Denn so langweilig das Zweite Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften zunächst klingt, so bedeutend ist es doch für die kommunale Praxis; insbesondere für die laufenden Haushaltsberatungen. Auch die Sachverständigenanhörung hat deutlich gezeigt, wie dringend die kommunale Familie auf die Verabschiedung des Gesetzes wartet. Mit diesem Gesetz stellen wir einerseits die kommunale Handlungsfähigkeit in der Krise sicher. Zum anderen schaffen wir Rechtsicherheit für die Gebührenkalkulation. Am 17. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen nach 28 Jahren seine Rechtsprechung zum KAG geändert und damit für eine Verunsicherung hinsichtlich der Frage gesorgt, wie die kalkulatorischen Kosten insbesondere im Hinblick auf die Verzinsung bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden dürfen. Mit einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung beseitigt die Zukunftskoalition nun diese Unsicherheit und entwickelt das Gebührenrecht weiter. In Übereinstimmung mit der neuen Rechtsprechung wird der zulässige Zeitraum für die Bildung eines durchschnittlichen Nominalzinses für die Verzinsung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals von bisher üblichen 50 Jahren auf 30 Jahre beschränkt. Damit sichern wir die mögliche Praxis der kommunalen Gebührenerhebung und verhindern größere Verwerfungen in den kommunalen Haushalten. An die Stelle nutzungsabhängiger Gebühren träten ansonsten flächendeckende Steuererhöhungen in den Kommunen. Ein kürzerer Zeitraum, wie ihn etwa die FDP im Änderungsantrag vorschlägt, würde diesem Anspruch nicht gerecht. Das zeigt der Blick auf die Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre. Der von CDU und Grünen eingebrachte Änderungsantrag greift hingegen die Ergebnisse der durchgeführten Sachverständigenanhörung auf und eröffnet den Kommunen die zusätzliche Möglichkeit, wahlweise einen einheitlichen Zinssatz anstelle eines nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelten Zinssatzes anzuwenden. Mit der Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes sichern wir die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen in der Krise. Neben den pandemiebedingten Haushaltsbelastungen können nunmehr auch die Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg gegen die Ukraine berücksichtigt werden. Die Isolierung pandemiebedingter Haushaltsbelastungen soll 2023 enden. Ein baldiges Ende des schrecklichen Angriffskrieges gegen die Ukraine Landtag ist leider nicht abzusehen. Damit werden auch weiterhin negative Folgen für die kommunalen Haushalte verbunden sein. Mit ihrem Änderungsantrag greifen CDU und Grüne den in der Sachverständigenanhörung vorgetragenen Wunsch auf, den Kommunen, die in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Doppelhaushalt aufstellen, eine Isolierung auch in 2024 zu ermöglichen. Mit dem Kriseninstrument der Isolierung sorgen wir dafür, dass die doppisch geführten kommunalen Haushalte in der jetzigen Planungsphase tragfähig bleiben und die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen gewährleistet ist. Wir verhindern damit, dass in der Zeit großer Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger kommunale Leistungen in großem Maße eingeschränkt oder Steuern krisenverschärft erhöht werden. Als verlässlicher Partner steht die Zukunftskoalition für eine angemessene Finanzausstattung unserer Kommunen. Dazu gehört natürlich auch die Zuweisung echter Finanzmittel. Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 sieht Zuweisungen in Rekordhöhe vor. Auf die Rückführung der Mittel der Coronakreditierung wurde verzichtet. Im Rahmen des Kommunalgipfels hat die Landesregierung den Kommunen weitere Mittel in Höhe von 1 Milliarde Euro zugesagt. Noch in diesem Jahr fließen alleine zusätzliche 269,2 Millionen Euro an die Kommunen. Die Zukunftskoalition steht fest an der Seite der nordrhein-westfälischen Kommunen und gibt ihnen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem eingebrachten Änderungsantrag die nötige rechtliche Grundlage. Wir bitten um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und der FDP)

Protokoll ↗