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Dr. Ralf Nolten

CDU 07.12.2022 Sitzungen 18/16

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer den Anspruch hat, eine Zukunftskoalition zu sein, der muss sich mit den drängendsten Fragen der Zeit beschäftigen. Die drängendsten umweltpolitischen Herausforderungen in unserem Land sind der Klimawandel und die zurückgehende Biodiversität. Mit unserem Koalitionsvertrag haben wir ein ambitioniertes Arbeitsprogramm beschlossen. Der Haushalt 2023 stellt einen Einstieg in seine Umsetzung dar. Um etwas mehr Tiefe abzubilden, haben der Kollege Volkhard Wille und ich Schwerpunktsetzungen in unseren Reden zum Teilbereich „Umwelt“ im Einzelplan 10 vorgenommen; ich werde verstärkt einen Blick auf die Wasserwirtschaft werfen. Die Flutkatastrophe hat unsere Baustellen schonungslos offengelegt. Der Zehn-Punkte-Arbeitsplan „Hochwasserschutz in Zeiten des Klimawandels“ der damaligen Umweltministerin Ulla Heinen-Esser hat sie benannt: Verbesserung der Hochwasserinformation und -vorhersage, landesweit einheitlicher Hochwasserinformationsdienst, Aktualisierung der Abflussstatistik, Förderung von Schutzkonzepten vor Ort, Anpassung der Überschwemmungsgebietsausweisungen, Weiterentwicklung des Talsperrenmanagements und stärkere Resilienz und Selbsthilfefähigkeit bei Bürgern und Kommunen. So finden sich für den Hochwasserschutz 1,5 Millionen Euro mehr für Untersuchungen und Planungen, 2,6 Millionen Euro mehr für Vorarbeiten und vor allen Dingen 76,6 Millionen Euro direkt für Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Zuweisungen an Kommunen und Zweckverbände steigen nochmals um 15 Millionen Euro. Fazit: 50 % mehr Mittel für den Hochwasserschutz im Vergleich zu 2021. Auch die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dient vielfach über den Rück- und Umbau der Wehre, über Laufverlängerungen und über die Aufweitung der Auen dem Hochwasserschutz. 64 der 79 Millionen Euro Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt geben wir für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie aus. Die Verstetigung des Mittelansatzes ist erforderlich, liegt doch der Finanzbedarf ihrer Umsetzung landesweit bei etwa 3,9 Milliarden Euro. Trotz verstärkter Bemühungen in diesen Bereichen bleibt es im Abwasserbereich bei der Aufwendung von über 45 Millionen Euro für Zuschüsse beim Neubau oder für die Ertüchtigung von Abwasserbehandlungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Hauptsammlern und Klärschlammbehandlungsanlagen. 07.12.2022 Spurenstoffelimination, Phosphatrückgewinnung, Redundanzkapazitäten – sie bleiben als Anforderungen bestehen, auch wenn neue Anforderungen kommen. Neben den Starkregenereignissen sind das auch längere Trockenperioden. Zum regulären Ansatz von 1 Million Euro gibt es in der Titelgruppe 64 „Zukunftsfragen der Wasserwirtschaft“ mehr Geld für Konzepte zu Verbundleitungen, zur besseren Bewirtschaftung von Wasserressourcen und für einen effizienteren Einsatz in den verschiedenen Sektoren. Der Klimawandel hat auch Konsequenzen für die Bewirtschaftungsstrategien von Landwirten. Um in einem offenen System bedarfsgerecht zu düngen, sind die Mittel zur Stärkung der Trinkwasserkooperation ebenso erforderlich wie eine stärkere einzelbetriebliche Betrachtung der Düngebilanzen. Die dazu erforderlichen Messstellen nach der AVV zur Düngeverordnung sollen bis Ende 2024 errichtet oder ertüchtigt sein. Hier hat das Haus die Finanzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen aus bereiten Mitteln und deren Übertragung auf das LANUV zugesichert. All dies braucht für die dahinter stehenden Genehmigungsverfahren auch Personal bei den Oberen und der Obersten Wasserbehörde sowie dem LANUV. Da hilft die pauschale Kritik von Herrn Kutschaty an Stellenmehrungen im Landeshaushalt wenig. 31 neue Stellen für hydrologische Messnetze, Hochwasservorhersage und den Hochwasserinformationsdienst – wir stehen dazu. Und Sie, liebe SPD? Deswegen ist auch die Verstetigung der Fachkräfteinitiative „Wasserwirtschaft“ so wichtig. Insgesamt müssen wir zu höheren Abschlusszahlen im Dualen System und an den Instituten für Siedlungswasserwirtschaft kommen, sonst haben wir bei den Projekten der Trinkwasserbereitstellung, der Gewässerunterhaltung, des Hochwasserschutzes und der Abwasserreinigung hinten heraus Engpässe im Genehmigungsverfahren und in der Umsetzung. Bei einem Basishaushalt sind logischerweise noch nicht alle Projekte abgebildet. Gleichwohl ist dieser Umwelthaushalt inhaltlich und von der finanziellen Ausstattung her ein deutlicher Schritt nach vorne. (Beifall von der CDU und Dr. Volkhard Wille [GRÜNE]) Wir müssen mehr tun zur Krisenbewältigung. Wir wollen und wir werden mehr tun. Der Haushalt 2023 eröffnet die Perspektive dazu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗