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Berivan Aymaz

07.12.2022 Sitzungen 18/16

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Scharrenbach das Wort. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt Faktoren, die wir als Politikerinnen und Politiker einfach nicht beeinflussen können. Sie haben sie dem Grunde nach alle benannt – ob das die steigenden Bauzinsen sind, ob das die Verfügbarkeit verschiedener Baustoffe ist, ob das die Landtag Verfügbarkeit von Fachkräften ist, ob das letztendlich auch die Inflation und die damit einhergehende Unsicherheit im gesamten Markt ist. Dann ist es natürlich Aufgabe der Politik, aus Unsicherheit Sicherheit zu machen, um denen, die investieren, auch Zukunftsvertrauen zu geben. An diesem Punkt sind wir in der Bundesrepublik zugegebenermaßen noch nicht. Inflation kann die Politik sowieso nicht bekämpfen. Das kann nur eine Zentralbank tun. Es ist deren Aufgabe. Die Politik kann dafür Sorge tragen, dass die Folgen einer Inflation abgemildert werden. Dafür gibt es verschiedene Programmatiken. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass hier von den Rednern der Opposition so getan wird, als ob eine Landesregierung und auch die sie tragenden Fraktionen exogene Einflüsse, die man politisch nicht beeinflussen kann, so beeinflussen könnten, dass trotzdem gebaut wird. Ich habe früh in diesem Jahr gesagt, dass ich das Jahr 2022 im Wohnungsneubau abschreibe, weil die Unsicherheit so groß ist, dass Investoren sich zurückhalten. Dazu gehört auch – das ist hier schon zitiert worden – die Entscheidung der Bundesregierung im Januar 2022, die Förderprogramme für Gebäudeenergieeffizienz fast auf den Stock zu setzen. Das hat wirklich ernsthafte Folgen für die Frage von Neubau, aber und im Besonderen auch von Bestandssanierungen. Deswegen haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen immer gesagt, dass wir die verlässlichen Partner in diesem gesamten System sind, weil wir in dieser Legislaturperiode mindestens – so ist es im Zukunftsvertrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen niedergelegt – 5,5 Milliarden Euro für den mietpreisgebundenen Wohnungsraum, den öffentlichen Wohnraum, zur Verfügung stellen werden. Das ist ein Versprechen, das die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung halten werden. Es gibt also mindestens 5,5 Milliarden Euro. Das ist Planungssicherheit. Und das ist mehr als das, was derzeit von der Bundesregierung kommt. Wir haben von der Bundesregierung auch noch keine langfristige Sicherheit in Bezug auf die rechtlichen Vorgaben, was die Gebäudeenergieeffizienzstandards angeht. Auch das macht es schwierig. Denn ein Immobilienvorhaben, gerade ein Mietvorhaben, ein Geschosswohnungsbau, ist eben nicht von jetzt auf gleich geplant, sondern braucht seine Zeit. Die Bauministerinnen und Bauminister sowie die Senatorinnen und Senatoren der Länder haben in der vergangenen Woche bei der Sonder-Bauministerkonferenz noch einmal ihre klaren Haltungen bekräftigt, und zwar parteiübergreifend. Die Förderung des Neubaus und der Bestandssanierung ist nämlich 07.12.2022 keine Frage von demokratischer Parteifarbe, sondern eine Frage des Wollens in der politischen Umsetzung. Das vermissen die Bauministerinnen und Bauminister der Länder derzeit auf der Bundesebene – um das deutlich zu sagen. Um die letzten 1 Minute 50 Sekunden zu nutzen, lassen Sie mich noch auf zwei Punkte eingehen. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Freimuth, die Umsetzung der Wohngeldreform ist auch so ein Punkt. Alle Länder, egal wie sie im Baubereich regiert sind, ob von CDU, CSU, SPD, Grünen oder FDP, haben der Bundesregierung bei der vorletzten Bauministerkonferenz im November gesagt: Wir brauchen zwischen vier und sechs Monaten, bis das Programm neu programmiert ist, damit überhaupt Bescheide ausgestellt werden können. – Das ist kein nordrheinwestfälisches Phänomen. Das eine ist es, Gesetze zu beschließen. Das andere ist es, dann das Ganze in einen arbeitsfähigen Modus umzusetzen. Deswegen habe ich andere Digitalisierungsprojekte zurückstellen lassen, damit wir mit dem Wohngeld schnell werden. Nur sind wir in Nordrhein-Westfalen trotz allen Schnell-Werdens frühestens am 1. April 2023 in der Lage – und damit sind wir in der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Ländern weit vorne –, die Anträge in den Systemen bearbeiten lassen zu können. Wir werden die Kommunen noch in verschiedenen anderen Arten und Weisen unterstützen, um mit dieser Situation, die wir als Länder nicht verursacht haben, sondern die bundesregierungsseitig verursacht ist, umgehen zu können. Bei aller Notwendigkeit dieser Reform muss man bitte auch zur Kenntnis nehmen, welche Umsetzungszeiten Reformen haben. Deswegen habe ich immer sehr deutlich gemacht: Die Bundesregierung hat die Wohngeldreform wirklich durchgeboxt. Sie hat die Erforderlichkeiten und Notwendigkeiten in den Ländern und in den Kommunen trotz aller frühzeitigen Ansagen – egal von welcher demokratischen Couleur – nicht zur Kenntnis genommen. Deswegen ist das eine Frustration mit Ansage für alle Beteiligten in einer politisch herausfordernden Zeit. Das ist an dieser Stelle keine kluge Politik der Bundesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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