Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anhörung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 hat gezeigt, dass sich die Kommunen durch die multiplen Krisen der Gegenwart in einer ernsten finanziellen Lage befinden. Die Steigerung der Verbundmasse für 2023 wird durch die Inflation mehr als aufgezehrt. Kostensteigerungen insbesondere im Baubereich, bei den Energiepreisen, den Treibstoffpreisen im ÖPNV, den Schülerbeförderungskosten und an vielen anderen Stellen sowie voraussichtlich überdurchschnittliche Personalkostensteigerungen aufgrund neuer Tarifabschlüsse belasten die kommunalen Haushalte exorbitant. Frau Ministerin Scharrenbach, Ihr Rat an die Kommunen bei der Vorstellung der Eckpunkte des GFG, höhere Zuweisungen auf die Seite zu legen, geht, wie die Sachverständigen unisono bestätigt haben, an der Realität vorbei. (Beifall von der FDP) Für den Verzicht auf die Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktiven Hebesätze haben wir weiterhin keine einleuchtende Begründung gehört. Allein der Hinweis auf eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag reicht nicht. In der Sache werden Sie nach ihren letztjährigen, dezi-Landtag dierten Darlegungen und denjenigen Ihres Hauses, weshalb die Differenzierung der fiktiven Hebesätze sachlich und statistisch geboten sei, auch keine triftige Begründung finden. Ebenfalls aus der Anhörung mitgenommen habe ich, dass wir beim Soziallastenansatz erneut überprüfen müssen, ob allein die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach der Erhöhung der Erstattungsquote an den Kosten der Unterkunft durch den Bund noch der richtige Indikator für den Ansatz ist oder nach dem Vorbild anderer Bundesländer beispielsweise durch die Anzahl der jungen Menschen ergänzt werden sollte. Die Forstpauschale gehört nicht ins GFG, sondern in einen Titel im Haushalt, wo sie noch im Jahr 2021 als kommunale Waldschadenshilfe in identischer Höhe etatisiert gewesen ist. Zu Recht wurde sie in der Anhörung vom Städtetag als – Zitat – „erzwungene Solidarität“ bezeichnet. Kreise und Landschaftsverbände profitieren allerdings trotz eigener Wälder davon nicht. Ihrer Ankündigung, den Förderdschungel zu lichten und dafür die Pauschalen an die Kommunen zu erhöhen, lassen Sie, Frau Ministerin Scharrenbach, für das Jahr 2023 keine Taten folgen. Was den Einzelplan 08 in den Bereichen „Heimat“ und „Kommunales“ angeht, ist es natürlich zu begrüßen, dass sinnvolle schwarz-gelbe Projekte wie beispielsweise das Heimatprogramm und die Förderung der interkulturellen Zusammenarbeit unverändert fortgeführt werden. Eigene Akzente der schwarz-grünen Koalition sucht man hingegen vergeblich. In Ihrem Koalitionsvertrag haben Sie zum Thema „Altschulden“ bereits für das Jahr 2023 eine Lösung angekündigt. Für eine haushaltsmäßige Umsetzung haben Sie – unabhängig davon, ob eine Bundesbeteiligung zustande kommt oder nicht – die Voraussetzungen dafür allerdings nicht geschaffen. Sie haben nicht einmal einen entsprechenden Strichansatz eingerichtet. Auch die Mittel zur Kompensation der Straßenausbaubeiträge werden nicht erhöht. 2023 jedenfalls scheinen Sie Ihr Versprechen, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, nicht einlösen zu wollen. Dazu passt, dass Sie, Frau Ministerin, auch im Ausschuss erklärt haben, sie hätten derzeit andere Prioritäten. Frau Ministerin, im Hinblick auf den neuen Zuschuss an das Fifo hatten Sie im Ausschuss auf das Berichterstattergespräch verwiesen. Dort waren Ihre Beamten zu dem Thema allerdings mehr als schmallippig. So richtig scheint in Ihrem Haus noch niemand zu wissen, wozu die eingestellten 300.000 Euro dienen sollen, außer dass ad hoc Leistungen abgerufen werden können. 07.12.2022 Da sind wir gespannt, mit welchem Gutachten Sie uns demnächst überraschen. Hat das vielleicht etwas mit Monheim zu tun? Den Zuschuss an das Fachnetzwerk für Fördermittelakquise der Kommunalagentur NRW haben Sie dagegen gestrichen – unverständlicherweise, da die Komplexität der Förderprogramme von Bund und EU unverändert hoch und die Aufgabe, Kommunen bei der Fördermittelakquise unter die Arme zu greifen, nach wie vor aktuell ist. (Beifall von der FDP) Zu unserem Erstaunen haben Sie diese Position im Weg der nachträglichen Sinngebung zu einer einmaligen Anschubfinanzierung erklärt. In den Erläuterungen zum Haushalt 2022 war davon nämlich noch keine Rede. Weder das Gemeindefinanzierungsgesetz noch die Ansätze für Kommunales im Einzelplan 08 sind geeignet, die ernste Lage der Kommunen zu verbessern. Dementsprechend lehnen wir beides ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
