Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, uns alle eint, dass das Thema „Schule und Bildung“ eines der zentralen und wichtigsten unserer Gesellschaft ist. Daher greift der Haushaltsentwurf 2023 im Einzelplan Schule die aktuellen Herausforderungen im Schul- und Bildungsbereichs auf und unterstreicht damit die Bedeutung der Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen. Wir blicken vor dem Hintergrund der unbefriedigenden Ergebnisse der IQB-Studie mit besonderer Aufmerksamkeit auf unsere Grundschulen und wollen die im Jahre 2021 gestartete Umsetzung des Masterplans Grundschule weiter voranbringen. Mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf stärken wir daher unter anderem die Grundschulen mit 500 zusätzlichen Stellen. Dazu gehören 400 weitere Tarifstellen für Beschäftigte in der Schuleingangsphase. Diese Fachkräfte bringen ihre sozialpädagogischen Kompetenzen in die Schule ein und führen gezielte Fördermaßnahmen zum Beispiel im Bereich „Sprache“ durch. Seit dem 1. August 2022 haben wir zur Stärkung der Fachlichkeit in Deutsch und Mathematik insgesamt 106 Stellen für Fachberaterinnen und Fachberater für die Grundschulen zur Verfügung gestellt. Wir schauen uns aufgrund der Ergebnisse der IQB-Landtag Studie seit einigen Wochen den Grundschulbereich sehr intensiv im Hinblick darauf an, was wir in den Bereichen „Rechnen“, „Zuhören“, „Schreiben“ und „Lesen“ machen können, damit wir beim nächsten Mal bessere Ergebnisse erzielen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wichtig ist uns auch der Bereich „Integration“. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg und eine gelingende Integration. Das FerienIntensivTraining hat sich insbesondere in Zeiten der Pandemie als ein wichtiger Baustein erwiesen, um auch außerhalb des Unterrichts den Erwerb der deutschen Sprache zu fördern. Wir bauen das FerienIntensivTraining für neuzugewanderte junge Menschen daher mit weiteren 2,63 Millionen Euro aus. Der Haushaltsentwurf 2023 sieht insgesamt über 5.000 zusätzliche Stellen im Schulbereich vor. Für das wichtige Thema „Inklusion in der Sekundarstufe I“ sind darin 817 neue Stellen enthalten. Davon sind 300 zusätzliche Stellen für multiprofessionelle Teams an den allgemeinen Schulen vorgesehen. Wir stellen 1.250 Vorgriffstellen zur Verfügung, um den Effekt der G9-Umstellung abzufedern. Über 3.300 zusätzliche Stellen sehen wir für die Beschulung der geflüchteten Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine und aus anderen Ländern vor. Diese Stellen halte ich auch für erforderlich. Wir haben schon jetzt über 38.000 Kinder aus der Ukraine in der Erstförderung. Das heißt, wir müssen dringend handeln, damit wir diesen Kindern einen guten Unterricht anbieten können. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es ist richtig: Stellen alleine geben kein Unterricht. Wir müssen sie auch besetzt bekommen. Das ist eine der großen Herausforderungen. Daher haben wir im Ministerium für Schule und Bildung ein Maßnahmenbündel erarbeitet, mit dem die Unterrichtsversorgung in den Schulen nachhaltig verbessert werden soll. Darin sind auch die Rückmeldungen aus der Praxis, also aus den Schulaufsichten, den Verbänden, den Personalräten usw., eingeflossen. Ich werde Sie, wie angekündigt, in der kommenden Schulausschusssitzung am 14. Dezember 2022 über die erarbeiteten Maßnahmen informieren. Dann werden Sie sehen, dass wir auch bereit sind, mutige Schritte zu gehen. (Zuruf von der SPD: Dann sind wir gespannt!) Zum Maßnahmenbündel gehört auch der Studienplatzausbau, der seit 2018 stetig erfolgt. Insgesamt wurden 1.450 Studienanfängerplätze für die Lehrämter, für sonderpädagogische Förderung und für die Grundschulen geschaffen. Ab den Wintersemestern 2022/2023 und 2023/2024 wird es an zwei neuen 07.12.2022 Standorten, den Universitäten Duisburg-Essen und Münster, jeweils 120 Bachelorstudienplätze geben. Bei der Veranschlagung der Lehrerstellen im Haushaltsentwurf 2023 geht es uns auch um Verlässlichkeit. So sind zum Beispiel die zusätzlichen Stellen für die Beschulung der geflüchteten Kinder zwingend erforderlich. Sobald die Kinder in der Schule ankommen, entsteht dort ein weiterer Stellenbedarf. Nur wenn die Stellen mit dem Haushalt bereitgestellt werden, kann sich die einzelne Schule überhaupt bemühen, eine professionelle Unterstützung zu finden. Mir ist es wichtig, dass sich die Schulen darauf verlassen können, dass wichtige Vorhaben über die Grenzen der Legislaturperioden hinweg fortgeführt werden. So sollen zum Beispiel die Vorgriffsstellen für Gymnasien helfen, den Schulbetrieb mit Blick auf die Umstellung auf G9 vorausschauend zu planen. Die Erfahrung der letzten Monate zeigt, dass gerade diese Stellen, die derzeit auch den anderen Schulformen zugutekommen, gut besetzt werden können – eine Chance, die wir nutzen müssen. Mit der Besoldungsanpassung werten wir den Lehrkräfteberuf auf und gestalten ihn vor allem in der Grundschule, aber auch in der Sekundarstufe I deutlich attraktiver. Das ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung und soll uns zukünftig auch dabei helfen, mehr junge Menschen für diese Schulform zu gewinnen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bis zum Jahr 2026 wird das Land knapp 900 Millionen Euro investieren, um die Eingangsbesoldung für Lehrkräfte in Grundschulen und der Sekundarstufe I in die Besoldungsstufe A13 stufenweise anzuheben. Natürlich profitieren davon auch die Tarifbeschäftigten. Zu den Zukunftsinvestitionen gehört auch die Stärkung des Ganztags. Hier können Kinder wichtige zusätzliche Förderung erhalten; deshalb gilt auch dem Ganztag unsere besondere Aufmerksamkeit. Der Weg zum Rechtsanspruch beginnt bereits jetzt und nicht erst im Jahre 2026. Die Familien in Nordrhein-Westfalen erwarten zu Recht verlässliche Bildungsund Betreuungsangebote für ihre Kinder. Wir forcieren den weiteren Ausbau und sehen hierfür 57,8 Millionen Euro zusätzlich vor. Damit können 30.000 Plätze neu geschaffen werden. Im Jahr 2023 sind dadurch insgesamt bereits 392.500 Plätze vorgesehen. Weitere 30 Millionen Euro sind für die Fortführung des OGS-Helferprogramms bis zum 31. Dezember 2023 etatisiert. Viele Kinder spüren noch heute die Folgen der Pandemie. Daher ist es mir ein wichtiges Anliegen, die vielen guten Ansätze des Programms „Ankommen und Aufholen nach Corona“ bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 fortzuführen; dafür sieht der vorliegende Haushaltsentwurf 100,6 Millionen Euro vor. Landtag Auch dies ist ein Beitrag, um die bestehenden Defizite aufzuholen. Noch ein Wort zur digitalen Fortbildungsoffensive, die sich doch nicht nur auf einen zusätzlichen pädagogischen Tag und 1.000 Euro für die Schulen erstreckt. Insgesamt haben wir für die Fortführung der digitalen Fortbildungsoffensive für das nächste Jahr zusätzliche 6 Millionen Euro vorgesehen, um unsere Schulen für die Digitalisierung fit zu machen. Der von Ihnen in zweiter Lesung zu beratende Einzelplan 05 – Schule – belegt die Entschlossenheit der Landesregierung, trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiterhin mit höchster Priorität in die Bildung und damit in die Zukunft unserer Kinder und unser aller Zukunft zu investieren. Bildung ist nach wie vor die Grundvoraussetzung für die Zukunft unserer Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
