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André Kuper

07.12.2022 Sitzungen 18/16

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 16. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie alle gut gestärkt sind. Wir haben einen langen Plenartag vor uns und werden das dann gemeinsam gut hinbekommen. Für die heutige Sitzung haben sich acht Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Ich weise darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom gestrigen Tag beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung zu beschließen, den Tagesordnungspunkt 1 zu erweitern. Die beiden Fraktionen haben gestern den „Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18b Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Art. 109 Abs. 3 Satz 2, 2. Alternative GG“ Drucksache 18/1973 eingereicht und beantragen, diesen in verbundener Debatte mit den unter Tagesordnungspunkt 1 vorgesehenen Gesetzentwürfen, a) dem Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2022 und b) dem NRW-Krisenbewältigungsgesetz, zu beraten. Im Anschluss an die Aussprache soll über den Antrag direkt abgestimmt werden. Ferner soll die Redezeit von bisher 10 Minuten pro Fraktion und für die Landesregierung auf 15 Minuten pro Fraktion und für die Landesregierung verlängert werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu diesem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort gewünscht wird. – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann lasse ich über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf Erweiterung des Tagesordnungspunktes 1 abstimmen. Ich gehe davon aus, dass wir über die Erweiterung und über die Redezeitverlängerung in einer Abstimmung entscheiden können. – Dagegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Daher frage ich nun: Wer stimmt der beantragten Ergänzung und Redezeitverlängerung zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – 07.12.2022 Niemand. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex nimmt nicht teil. Damit sind der Tagesordnungspunkt 1, wie gerade festgestellt, ergänzt und die Redezeit für die Fraktionen und die Landesregierung auf jeweils 15 Minuten verlängert. Wir kommen dann zur Entscheidung über den Beginn der Beratung des gestern als Drucksache 18/1973 verteilten Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Gemäß § 72 unserer Geschäftsordnung sollen die Beratungen frühestens am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksachen beginnen. Diese Frist wäre für die gestern verteilte Drucksache erst morgen gewahrt. Wird Einspruch erhoben, weil die Frist nicht eingehalten wurde, so entscheidet auf Antrag einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Landtags dieser mit der Mehrheit seiner Mitglieder über den Beginn der Beratung. Die Fraktion der FDP hat bereits gestern Einspruch gegen den für heute geplanten Beratungsbeginn erhoben. Dem Schreiben von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom gestrigen Tag entnehme ich im letzten Satz, dass sie für diesen Fall beantragen, eine Entscheidung des Landtags über den Beginn der Beratung herbeizuführen. Gibt es eine Wortmeldung zur Geschäftsordnungsdebatte? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich nunmehr darüber abstimmen, ob wir mit der Beratung des Antrags der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/1973 bereits heute beginnen können. Wer stimmt dafür, dass der Beratungsbeginn auf heute festgelegt wird? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex nimmt nicht teil. Damit stelle ich ausdrücklich fest, dass die Mehrheit der Mitglieder des Landtags zugestimmt hat, den Beratungsbeginn auf heute festzulegen. Abschließend weise ich noch auf eine einvernehmliche Änderung der Tagesordnung hin. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich darauf verständigt, den ursprünglich unter dem heutigen Tagesordnungspunkt 8 aufgeführten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1866 mit dem Titel „Wälder in Nordrhein-Westfalen zukunftssicher und klimastabil aufstellen – Bodenschutzkalkung für gesunde Waldböden“ heute nicht aufzurufen und am morgigen Plenartag in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 1 zu behandeln. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden dann entsprechend vorgezogen. Damit rufe ich auf: Landtag 1 Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – 2. NHHG 2022) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1950 erste Lesung In Verbindung mit: Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/1951 erste Lesung In Verbindung mit: Antrag zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 b Landeshaushaltsordnung (LHO) in Verbindung mit Art. 109 Abs. 3 S. 2, 2. Alternative GG Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/1973 Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Landesregierung Herrn Minister Dr. Optendrenk das Wort.

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