André Kuper
Guten Morgen! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 13. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zehn Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um einen Tagesordnungspunkt 3 – neu – mit dem Titel „Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Europäischen Ausschuss der Regionen“ Drucksache 18/1478 zu ergänzen. Eine Aussprache soll zu diesem neuen Tagesordnungspunkt nicht stattfinden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Vor diesem Hintergrund frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht wird. – Wie ich sehe, ist das nicht der Fall. Dann werde ich darüber abstimmen lassen. Wer ist für die Ergänzung der heutigen Tagesordnung im vorgeschlagenen Sinne? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP. Wer enthält sich? – Das sind SPD und AfD. Damit ist die Tagesordnung um einen Tagesordnungspunkt 3 – neu – ergänzt. Dann rufe ich auf: 1 Ergebnisse der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom 2. November 2022 Unterrichtung durch die Landesregierung Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/1493 Der Minister und Chef der Staatskanzlei hat mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Landesregierung beabsichtigt, den Landtag zum 04.11.2022 Thema „Ergebnisse der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler vom 2. November 2022“ zu unterrichten. Die Unterrichtung durch die Landesregierung erfolgt durch Herrn Ministerpräsidenten Wüst. Ich erteile dem Ministerpräsidenten daher das Wort.
