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André Kuper

03.11.2022 Sitzungen 18/12

Vielen Dank, Herr Clemens. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach*), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist viel Richtiges gesagt worden, Frau Freimuth, Herr Watermeier, Herr Klocke, Herr Ritter. Insofern bin ich zugegebenermaßen sehr gespannt auf die weitere Beratung dieses Antrags. Denn es gibt das ein oder andere Faktum, über das wir nicht einfach hinwegkommen. Die Behörden haben in der Tat große Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden. Das wissen Sie alle. Das ist unterschiedlich zwischen den 212 unteren Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen, aber es ist ein Faktum. Wir haben Herausforderungen, die in der Hälfte des Landes zum Teil immer noch daraus bestehen, den Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe zu managen. Insofern sind auch da Landtag die Bauaufsichtsbehörden eingespannt. Gleiches gilt für die Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete. Auch da sind Bauaufsichtsbehörden eingespannt. Vor dem Hintergrund wird es eine spannende Frage im Rahmen der Anhörung sein, die es zu Ihrem Antrag, Frau Freimuth, wahrscheinlich geben wird, worauf sich die Sachverständigen einlassen werden. Denn es gibt bei der Dauer des Baugenehmigungsverfahrens nicht die eine Wahrheit. Das muss man auch dazusagen. Als ich 2017 ins Amt gekommen bin – gestatten Sie mir diese Anekdote –, hat eine Fakultät bei mir gesessen und gesagt: Die unteren Bauaufsichtsbehörden können das alles nicht. Die sind zu langsam und verschleppen das alles. – Die andere Fakultät hat gesagt: Naja, die eingereichten Entwurfsvorlagen sind auch nicht so, dass man sie eins zu eins durchprüfen kann. – Also: Ich glaube, die Wahrheit liegt am Ende in der Mitte. Vom Grunde her sind wir uns einig: Baugenehmigungsverfahren dürfen durchaus verschnellert werden. Das sollen sie auch. Es gibt Licht und Schatten in den unteren Bauaufsichtsbehörden. Deswegen kann ich es kurz machen: Ich freue mich auf die weitere Beratung dieses Antrages. Noch ein abschließender Hinweis meinerseits: Die Typengenehmigungen, liebe Frau Freimuth, haben CDU und FDP in der vergangenen Legislaturperiode bereits in die Bauordnung geschrieben. Wenn wir denn mal Anträge auf Typengenehmigungen bekommen würden, dann könnten wir auch Typengenehmigungen ausstellen. Insofern von dieser Seite aus die herzliche Einladung: Ich möchte gerne Typengenehmigungen erteilen. Liefern Sie mir die Anträge, und dann kriegen wir auch Typengenehmigungen hin. Die gesetzliche Grundlage ist vorhanden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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