Jochen Ritter
Ich war dabei stehengeblieben, dass die Forderung nicht völlig zu Unrecht kommt, aber zur Unzeit: 2019 in Kraft getreten, 2020 hat die Pandemie begonnen. Das hat zugegebenermaßen die seinerzeit regierungstragende Koalition nicht davon abgehalten, noch mal auf diese Berichtspflicht zurückzukommen. Das haben Sie auch in Ihrem Antrag erwähnt. Die Koalition hat Mitte 2021 auch noch diverse Fristen im Baurecht verschärft. Insofern besteht durchaus Interesse daran. Dann kam 2022 das, was der Bundespräsident unlängst als Epochenbruch bezeichnet hat. Dieser Epochenbruch hat die Welt verändert, mit vielfältigen Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Das ist nicht spurlos an den Kommunen und natürlich auch nicht an den dortigen Bauaufsichtsbehörden vorübergegangen. Das heißt nicht, dass gesetzliche Pflichten und Forderungen von Parlamenten je nach Lage der Dinge in die Disposition der Verwaltung gestellt werden. Man kann sich jedoch getrost fragen, inwieweit die Umsetzung der in Rede stehenden Regelung das ist oder zu dem gehört, was derzeit am dringendsten anliegt. Aufseiten der Bauaufsichten ist die Lage angespannt, auch aufseiten der Bauwilligen ist es zu Verwerfungen gekommen. Die Finanzierung hat sich rasant verteuert. Die abrupte Änderung der KfW-Förderung hat ihr Übriges getan. So sind nicht wenige Verfahren dadurch ins Stocken geraten. Insofern sind die Daten aus 2022 wenig aussagekräftig bzw. lassen auch wenig Schlussfolgerungen für etwaige weitere Regelungen in Bezug auf die Beschleunigung von Verfahren zu. Will sagen: Die Tatsache, dass die Berichtspflicht aus § 91 Landesbauordnung noch nicht scharf gestellt ist, ist zu verschmerzen. Last but not least ist es nicht so, als ob dem interessierten Leser überhaupt keine Angaben über die Dauer von Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung stünden. Etwa die Gemeindeprüfungsanstalt erhebt dazu Daten und macht sie auf ihrer Internetseite öffentlich – zum Beispiel im April dieses Jahres Ergebnisse ihrer Prüfung von großen kreisange-Landtag hörigen Kommunen aus dem Jahr 2020. Da sind sowohl für das normale als auch für das einfache Verfahren Durchlaufzeiten, Minimalwerte, Maximalwerte, Durchschnittswerte angegeben, an denen sich andere Städte und Gemeinden in dieser Größenklasse gut orientieren können. Wie ich die Gemeindeprüfungsanstalt kenne, ist sie auch gerne bereit, beim Know-how-Transfer zwischen den Kommunen behilflich zu sein. Also: viel Wind um nichts! Lassen Sie uns weiter an den Schrauben drehen, von denen auf der Grundlage vorhandener Daten zu erwarten ist, dass sie zu schnelleren Verfahren führen. Das gilt zum Beispiel für die Weiterentwicklung des Bauportals NRW. Lassen Sie die Kommunen die Ihnen zur Verfügung stehenden Kräfte darauf konzentrieren, zu machen, worauf es aktuell besonders ankommt, um den Bürgerinnen und Bürgern über den anstehenden Winter zu helfen. Das ist eher Logistik im Zusammenhang mit Energie, Material, Personal, Flucht und Migration als Statistik und Dokumentation. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
