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Dr. Martin Vincentz

AfD 03.11.2022 Sitzungen 18/12

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schuleingangsuntersuchungen – kurz S1 genannt – sind eine Pflichtaufgabe des Gesundheitsamtes, bei der alle Kinder eines Jahrgangs vor Schuleintritt durch einen Arzt untersucht werden sollen. Dabei wird sowohl die Teilnahme an Präventionsmaßnahmen dokumentiert, also Impfungen und kinderärztliche Früherkennungsuntersuchungen, als auch eine rudimentäre körperliche Untersuchung zur Erfassung beispielsweise von Herzfehlern durchgeführt sowie der allgemeine Gesundheitszustand mit Schwerpunkt auf solche Untersuchungen überprüft, die für die Teilnahme am Unterricht und den Schulerfolg bedeutend sind, also Sehen, Hören, Verhalten, Koordination und Sprachentwicklung. Eingreifende Untersuchungen wie eine Blutentnahme oder Impfungen werden nicht durchgeführt. Gegebenenfalls werden Hinweise auf bestimmte Fördermaßnahmen gegeben. Nach der Untersuchung gibt es eine Empfehlung über die Einschulung Landtag des Kindes oder eben auch nicht. Die Entscheidung liegt aber letztlich bei den Erziehungsberechtigten und der Schulleitung. Die Daten der Schuleingangsuntersuchungen geben wertvolle Hinweise auf den Gesundheitszustand eines ganzen Jahrgangs; das kann man sich vorstellen. Daher sind sie ein wichtiges Instrument der Gesundheitsberichterstattung. Dass die Schuleingangsuntersuchungen nun bereits seit beinahe drei Jahren fast flächendeckend zugunsten anderer Aufgaben der Gesundheitsämter aufgegeben wurden, kann nur als weiterer Punkt in einer langen Liste von staatlichen Unzulänglichkeiten in der Coronapandemie betrachtet werden, bei denen Kinder das Nachsehen hatten und in ihren Rechten teilweise erheblich beschnitten wurden. So fehlen nun nicht nur wichtige epidemiologische Daten zu ganzen Jahrgängen, sondern durch das Ausbleiben der Reihenuntersuchungen muss auch davon ausgegangen werden, dass eine ganze Reihe von teils lebensbedrohlichen Erkrankungen nicht gefunden werden konnte. Natürlich muss nun eine sofortige Rückkehr zur Vor-Corona-Praxis gefunden werden. Ausgefallene Untersuchungen müssen, soweit sinnvoll, ebenfalls nachgeholt werden. Es ist kein erträglicher Zustand, wie hier zum Leidwesen der Kinder über Jahre hinweg Politik gemacht wurde. Wir stimmen daher in jedem Fall der Überweisung zu, sind aber auch inhaltlich bei dem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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