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André Kuper

03.11.2022 Sitzungen 18/12

Vielen Dank, Herr Loose. Für die von Ihnen geäußerte Frage gilt das Gleiche, was ich eben schon bei Herrn Kollegen Witzel zu den Grundsätzen gesagt habe. – Die Ministerin hat das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Vielen Dank, Herr Präsident. – Die erste Frage bezieht sich auf die Gutachten, die seit dem 4. Oktober transparent und für alle zugänglich zur Verfügung stehen. Heute gab es das Angebot für alle Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, den Gutachtern konkret Fragen dazu zu stellen. Diese Gelegenheit haben auch alle Vertreter der Fraktionen entsprechend wahrgenommen. Grundlage dieser Berechnungen sind selbstverständlich energiewirtschaftliche Szenarien, denen Planungen dafür zugrunde liegen, wie unsere Energieversorgung der Zukunft aussehen wird, die zum Teil aus dem Wind-an-Land-Gesetz und aus der Wasserstoffstrategie abgeleitet sind. Ich betone dabei nicht zum ersten Mal, dass es nicht nur aus Klimaschutzgründen, sondern vor allem aus ökonomischen Gründen geboten ist, die erneuerbaren Energien auch hier in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr auszubauen. Wir leiten das dafür Notwendige in die Wege, indem wir Flächen zur Verfügung stellen und ermöglichen, dass Sonne und Wind als heimische Energie endlich für unsere Energieversorgungssicherheit sorgen. Ganz konkret zu den Arbeitsplätzen: Die Ermöglichung von wasserstofffähigen Kraftwerken ist ein aus der politischen Verständigung eigentlich ganz einfach nachzuvollziehendes Beispiel. Einige der im Rheinischen Revier Beschäftigten werden dort direkt vor Ort weiterhin gute Arbeitsplätze finden können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 03.11.2022

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