Dr. Martin Vincentz
Basierend auf technologischen Neuheuten und medizinische Fortschritten haben sich Möglichkeiten der allgemeine Gesundheitsvorsorge in den vergangenen Jahren nicht nur verbessert, sie haben sich vor allem in vielen technischen und analytischen Punkten geändert und weiterentwickelt. Wir verfügen im Jahr 2022 über sehr komplexe Verfahren in der medizinischen Technologie. Alleine vor diesem Hintergrund war es schlicht nicht mehr angemessen die Ausbildungen in der technischen Assistenz in der Medizin auf Grundlage eines Berufsgesetztes aus dem Jahr 1993, respektive der der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung aus dem Jahr 1994 vorzunehmen und mit Einführung des reformierten Bundesgesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie vom 24. Februar 2021 wird die Ausbildung bundeseinheitlich bis zum 01.01.2023 neu geregelt. Durch die Reform werden die sich stetig Landtag weiterentwickelnden technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Ausbildungen implementier und die Ausbildungen am Stand der Technik orientiert. Es ist zu begrüßen, dass die neue Landesregierung sich die landesrechtlichen Umsetzungsprozessen unmittelbar zum Amtsantritt vornimmt, hier hat die Pandemie zumindest den öffentlichen Fokus auf die Beschäftigten im Gesundheitsbereich geschärft und hinsichtlich ihrer Systemrelevanz den essentiellen Wert dieser Berufsgruppe offenbart. Erklärtes Ziel sollte es sein, die Gesundheitsberufe wieder attraktiver zu gestalten. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes des Medizinischen Technologen und die Qualität der Ausbildung sind hierbei elementar. Weiterhin hat uns nicht erst die Coronapolitik der ehemaligen Landesregierung vor Augen geführt, dass die personellen und digitalen Strukturen unserer Gesundheitsämter nicht den Anforderungen ausbaufähig sind, somit ist eine Entlastung an dieser Stelle, indem die Aufsicht der Berufsangehörigen der Medizinischen Assistenz auf die Bezirksregierungen übergeht, sicherlich sinnvoll. Dies sollte jedoch nur ein erster Schritt in Richtung einer Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes sein. 02.11.2022 Landtag Anlage 2 Zu TOP 13 – „Gesetzes zur Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie weiterer Gesetze“ – zu Protokoll gegebene Rede
