Serdar Yüksel
Der aktuelle Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 18/63). Dieses Gesetz wurde 2021 bundeseinheitlich reformiert und betrifft insbesondere die (Ausbildungs-)Bereiche „Laboratoriumsanalytik“, „Radiologie“, „Funktionsdiagnostik“ und „Veterinärmedizin“. Landtag Mit gesetzlichen Grundlagen aus den Jahren 1993 und 1994 war eine Reformation der Rahmenbedingungen von Arbeit sowie Ausbildung der medizinischen Technologinnen und Technologen in Deutschland und in NRW dringend notwendig – gerade vor dem Hintergrund der in den letzten knapp 30 Jahren gestiegenen Relevanz des technologischen Fortschritts im Gesundheitswesen. Die andauernden Herausforderungen in unserem Gesundheitssystem haben in den letzten Jahren bereits viele Versäumnisse und Nachbesserungsnotwendigkeiten offengelegt. Der Wert eines Gesundheitswesens ist maßgeblich von der Qualität seiner Schlüsselfunktionen abhängig. Die nunmehr zwei Jahre anhaltende Corona-Pandemie hat uns nachhaltig vor Augen geführt, wie Relevant eine tragfähige Laboratoriumsanalytik auf dem aktuellsten technischen Stand ist und mit Blick auf zukünftige Herausforderungen bleibt. Dazu gehört auch, die entsprechenden Ausbildungsberufe richtig zu klassifizieren, sie inhaltlich an die technischen Möglichkeiten anzupassen und auch angemessen zu entlohnen. Das Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen bildet die Rahmenbedingungen eines Ausbildungsangebots auf dem derzeit aktuellen technischen Stand ab und lässt in dieser Hinsicht eine begrüßenswerte Zunkunftsoffenheit erkennen. In alleiniger Beratung hat der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Gesetzesentwurf bereits in seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 mit den Stimmen aller Fraktionen und ohne Debatte das Gesetz angenommen. Die landesrechtliche Umsetzung entspricht den Vorgaben der Bundesebene. Die SPD-Landtagsfraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu.
