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Berivan Aymaz

02.11.2022 Sitzungen 18/11

Herr Minister Krischer, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen zur Mündlichen Anfrage 8. Ich rufe die Mündliche Anfrage 9 der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias von der AfD-Fraktion auf. Es geht um das Thema: „Ein früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen bemängelte das Fehlen ,grundsätzlicher staatlicher Anforderungen‘ bei den geplanten Meldestellen. Dabei geht es um eine fehlende rechtstaatliche Basis bei der Ermittlung, was für eine anschließende Ableitung staatlicher Maßnahmen aber erforderlich wäre. Das Grundproblem seien die Träger, die von ihrem Selbstverständnis her eben nicht neutral sind, sondern auf der Seite der potenziell Diskriminierten stehen. Somit fehle es den Meldestellen am verfassungsrechtlichen Gebot staatlicher Bestimmtheit. Wie begegnet die Landesregierung diesen grundsätzlichen juristischen Bedenken?“ Ich weise vorsorglich darauf hin, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit darüber entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Frau Ministerin Paul antworten wird. Frau Paul, Sie haben nun die Möglichkeit, zu antworten. 02.11.2022 Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir es bereits in den Antworten auf mehr als ein Dutzend Kleiner Anfragen und auch im Rahmen unterschiedlicher Berichte im Familienausschuss, im Gleichstellungsausschuss sowie im Integrationsausschuss getan haben, werden wir natürlich auch jetzt die von Ihnen aufgeworfenen Fragen beantworten. Eines möchte ich wie in den vorherigen Debatten voranstellen: Diskriminierung macht etwas mit Menschen. Diskriminierung hat seelische und körperliche Auswirkungen auf die Betroffenen und kann zu Rückzug, Isolation, Depression und auch zu einem Rückzug aus gesellschaftlicher Teilhabe führen. Ich bin wie hoffentlich wir alle nicht bereit, zu akzeptieren, dass Menschen an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt und durch diskriminierendes Verhalten ausgegrenzt werden, dass Räume, in denen sie sich sicher fühlen und frei bewegen können sollten, eingeschränkt werden. Dass es für viele Menschen in unserem Land eine allzu alltägliche Erfahrung ist, Diskriminierung und Ausgrenzung zu erleben, ist dabei – das will ich unterstreichen – kein individuelles Problem der Diskriminierten. Vielmehr ist es in einer offenen Gesellschaft eine gemeinsame Verantwortung, dem entgegenzuwirken. Daher hat sich Nordrhein-Westfalen bereits im September 2019, also in der letzten Legislaturperiode, anlässlich des Beitritts zur bundesweiten Koalition gegen Diskriminierung dazu verpflichtet, seine Maßnahmen gegen Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auszuweiten. So hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 16. September 2020 einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP bzw. nach Annahme eines Änderungsantrags einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Darin beauftragte der Landtag die Landesregierung unter anderem, eine vom Land finanzierte zentrale Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen, die sowohl strafrechtlich relevantes als auch unterhalb der Strafrechtsgrenze liegendes Verhalten erfasst, einzurichten. Wie schon mehrfach dargelegt, hat das ehemalige Familienministerium – der Rechtsvorgänger meines Hauses – Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die Erkenntnisse aus dem Bereich des Antisemitismus auf weitere Phänomenbereiche übertragen sollen. Ziel war und ist es, ein koordiniertes System thematisch eigenständiger Dokumentations- und Informationsstellen für verschiedene Diskriminierungsphänomene und Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit einzuführen. Landtag Mit diesen Stellen soll eine niedrigschwellige Möglichkeit geschaffen werden, Diskriminierung und Ausgrenzung auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze sichtbar zu machen und damit statistisch zu erheben. Dabei geht es nicht darum – Ihr Vorwurf wird nicht dadurch wahrer, je öfter Sie ihn wiederholen –, Personen melden zu können oder gar anzuzeigen, sondern es geht darum, dass Menschen, die Diskriminierung, die sie erleben, also erlebte Vorfälle, melden können, sodass wir dadurch ein gesellschaftliches Dunkelfeld aufhellen können. Die Aufnahme personenbezogener Anzeigen ist und bleibt Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Unsere Rechtsordnung umfasst nicht nur das Strafrecht. Das Strafrecht ist im Rechtssystem vielmehr die Ultima Ratio und kommt nur bei Verhaltensweisen zur Anwendung, die sozial derart schädlich sind, dass der Staat mit seinen schärfsten Sanktionsmöglichkeiten, nämlich mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, reagieren muss. Das bedeutet aber nicht, dass andere diskriminierende Verhaltensweisen rechtlich erlaubt oder gar gesellschaftlich zu billigen sind. Nein, in einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft gilt es, Diskriminierung aller Art auf allen Ebenen entgegenzutreten. Die Dokumentations- und Informationsstellen werden derzeit konzeptionell erarbeitet. Im Aufbauprozess werden die Träger der Aufbauarbeiten sowohl von einer Organisations- als auch von einer Prozessbegleitung unterstützt, um die Aufbauarbeiten zu evaluieren. Für die Aufbauphase ist ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen. Eine mögliche Betriebsaufnahme ist einem gesonderten Verfahren vorbehalten. Nach einer Betriebsaufnahme ist eine jährliche Berichterstattung vorgesehen. Ich komme auf Ihre beiden Fragen zurück und sage Ihnen erstens: Die künftigen Dokumentations- und Informationsstellen werden, wie bereits mehrfach erläutert, im Gegensatz zu den Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatsanwaltschaft weder personenbezogene Anzeigen entgegennehmen noch eigene Ermittlungen hinsichtlich individueller strafrechtlicher Verantwortlichkeiten aufnehmen. Dies wird auch künftig allein Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden sein. Die aufzubauenden Melde- bzw. Dokumentationsstellen sollen lediglich anonymisierte Daten zu Diskriminierungssachverhalten erfassen und erfüllen damit eine grundsätzlich andere Funktion, nämlich unter anderem die Erhellung eines Dunkelfeldes. Sie leisten damit einen Beitrag, um Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung an tatsächlichen Vorkommnissen und an den Erfahrungen Betroffener ausrichten zu können. Um wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor und zur Unterstützung bei Diskriminierung leisten zu können, bedarf es dieser Aufhellung der unterschiedlichen Phänomenbereiche. 02.11.2022 Zur zweiten Frage: Die zukünftigen Dokumentationsstellen befinden sich derzeit in einer Konzeptionierungsphase. Dies ist notwendig, da es sich um ein neues Projekt handelt und grundsätzliche Fragestellungen und Organisationsabläufe geklärt werden müssen, bevor eine mögliche Betriebsaufnahme erfolgen kann. In einem umfangreichen Interessenbekundungsverfahren wurden zudem die fachkundigsten Träger ausgewählt, um sicherzustellen, dass diese die erforderliche Expertise besitzen sowie über den nötigen hohen Vernetzungsgrad in die Communitys hinein verfügen, um ein solches Projekt durchzuführen. Dies stellt auch den ressourcenschonendsten Ansatz und den effektivsten und wirkungsvollsten Anknüpfungspunkt dar. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen betrachtet die unterschiedlichen individuellen, sozialen und kulturellen Hintergründe der hier lebenden Menschen als eine Bereicherung für das Land. Das bedeutet aber auch, dass jeder und jede hier ein Leben ohne Angst und Einschüchterung führen können muss. Dazu sollen die Dokumentations- und Informationsstellen einen Beitrag leisten, indem sie gegenläufiges Verhalten und gegenläufige gesellschaftliche Tendenzen erhellen und dokumentieren.

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