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Berivan Aymaz

02.11.2022 Sitzungen 18/11

Vielen Dank, Herr Brockes. – Jetzt hat für die Landesregierung Ministerin Gorißen das Wort. Silke Gorißen*), Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geflügelhalterinnen und -halter in Europa, in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten zwei Jahren durch eine der schwersten Geflügelpestlagen seit jeher belastet. Seit dem 2. Oktober 2022 sind in Nordrhein-Westfalen auch beim Hausgeflügel sechs Ausbrüche der Geflügelpest vom FLI bestätigt. Unverzüglich wurden unmittelbare staatliche Tilgungsmaßnahmen nach behördlicher Anordnung unter Beachtung des Tierschutzes ergriffen. Um den Ausbruchsbestand wurden Restriktionszonen eingerichtet, um einer Weiterverbreitung der Geflügelpest gezielt entgegenzuwirken. Das Tierleid ist auch für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter persönlich extrem belastend. Die wirtschaftlichen Einbußen für die Geflügelwirtschaft sind erheblich. Es kommt daher regelmäßig die Frage nach Impfungen auf. Die Impfung von Hausgeflügelbeständen gegen die Geflügelpest ist jedoch in der EU verboten. Auch bieten Impfungen gegen Influenza-A-Viren aufgrund der hohen Variabilität der Erreger nur einen unzureichenden Schutz. Geimpfte Tiere zeigen weniger klinische Symptome. Trotzdem kann eine Virusmehrung im Tierkörper weiterhin stattfinden. Im ungünstigsten Fall führt dies zu einem verdeckten Infektionsgeschehen mit der Gefahr der Weiterverbreitung in der gesamten Population. Es sind bereits Impfstoffe gegen die Geflügelpest außerhalb der EU zugelassen und im Einsatz. Die EU-02.11.2022 Kommission hat zwischenzeitlich einen Verordnungsentwurf zur Ausnahmemöglichkeit der Impfung gegen die Geflügelpest vorgelegt. In die weiteren Beratungen zur Schaffung einer Impfmöglichkeit wird Nordrhein-Westfalen sich intensiv einbringen. Meine Damen und Herren, nun zur weiteren Frage der Kürzung der Kofinanzierungsanteile für Dringlichkeitsmaßnahmen in der Tierseuchenbekämpfung auf europäischer Ebene: In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Entschädigung nach einem Tierseuchenausbruch über die Tierseuchenkasse des Landes. Finanziell entschädigt werden der aktuelle Marktwert der getöteten Tiere, aber auch Bestandsräumungskosten. Entschädigungsleistungen für Tierseuchenausbrüche werden hälftig aus dem Beitragsaufkommen in der Tierseuchenkasse und hälftig aus dem Landeshaushalt getragen. Für den im Landeshaushalt entstehenden Aufwand stehen Kofinanzierungsmittel der EU in Höhe von 50 % zur Verfügung. Die ursprünglichen Pläne der EU-Kommission für eine rückwirkende Senkung dieses Anteils wurden nach entsprechender Einflussnahme der Agrarminister der Mitgliedsstaaten bereits wieder zurückgenommen. Als Ministerin werde ich mich selbstverständlich aktiv für die Aufrechterhaltung der EU-Kofinanzierung auch für die Jahre von 2023 bis 2027 einsetzen. Auch die folgenden Forderungen des Antrags laufen ins Leere. Stichwort „Biosicherheit“: Geflügelhalterinnen und -halter in Nordrhein-Westfalen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Ganz aktuell wird die Selbstverpflichtung der Branche aus dem vergangenen Winter neu aufgelegt und an die derzeitige Seuchenlage angepasst, um eine sichere Früherkennung zu ermöglichen. Stichwort „Stallbaubremse“: Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits am 07.02.22 ein Tierwohl-Artikelgesetz mit Vorschlägen zur Anpassung des Bau- und Umweltrechts für Tierwohl-Ställe in den Bundesrat eingebracht. Der Bund hat diese Vorschläge aufgegriffen und angekündigt, 2023 eine Änderung des Baugesetzbuchs für Tierwohl-Ställe vorzulegen. Das Genehmigungsverfahren für Tierwohl-Ställe soll zudem durch neue Auslegungshinweise für unbestimmte Rechtsbegriffe in der TA Luft besser und einheitlicher handhabbar gemacht werden. Zum Stichwort „moderne Stallanlagen“: Mein Haus hat bereits am 17. und 18. August 2022 in Bad Sassendorf einen „Praxistest Tierwohl bei Mastgeflügel“ veranstaltet. Über die Ergebnisse dieses Praxistests wurde ein schriftlicher Abschlussbericht erstellt, der an alle Beteiligten versandt worden ist. Meine Damen und Herren, wir nehmen die Sorgen der Tierhalterinnen und Tierhalter in der schwersten Landtag Geflügelpestkrise seit jeher sehr ernst. Wir setzen uns für den bestmöglichen Erhalt staatlicher Unterstützung bei Schäden durch Tierverluste ein. Es besteht aufgrund der bereits getroffenen Maßnahmen kein Bedarf, zu den genannten Forderungen einen Landtagsbeschluss zu fassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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