landtag.nrw.de ↗

Dirk Wedel

FDP 02.11.2022 Sitzungen 18/11

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP steht für das kommunalpolitische Leitbild einer offenen Bürgergesellschaft, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit und Eigenverantwortung wahrnimmt. Wir sehen uns als Partner der Kommunen. Was vor Ort in Eigenregie gut und effektiv erledigt werden kann, muss vonseiten des Landes weder Landtag selbst ausgeführt noch vorgeschrieben werden. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen. Seit 2017 waren die Kommunen finanziell auf einem guten Weg. Trotz Coronakrise hatten sie seitdem jedes Jahr positive Finanzierungssalden von insgesamt 11,5 Milliarden Euro. Ihre Verschuldung konnten die Kommunen in den letzten vier Jahren jedes Jahr reduzieren: insgesamt um 2 Milliarden Euro, die Liquiditätskredite sogar um 3,8 Milliarden Euro. Den nordrhein-westfälischen Kommunalhaushalten deshalb eine – Zitat – „robuste Verfassung“ zu bescheinigen, wie auf Seite 42 des Entwurfs des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023, erscheint angesichts der beispiellosen finanziellen Herausforderungen der nordrhein-westfälischen Kommunen durch die aktuellen multiplen Krisen allerdings nicht nur etwas gewagt, sondern bar jeglichen Realitätsbezugs. In der Gesetzesbegründung werden der rosa gefärbten Finanzlage der Kommunen Mehrausgaben des Landes aufgrund der Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Ländern, aufgrund des steigenden Zinsniveaus und der kontinuierlich steigenden Versorgungslasten gegenübergestellt. Als ob das nicht auch für die Kommunen gelten würde! Meine Damen und Herren, das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 zeichnet sich im Großen und Ganzen durch systemische Kontinuität aus. Was in normalen Zeiten durchaus als Qualitätsmerkmal gelten könnte, wird jedoch den besonderen Herausforderungen der Zeitenwende nicht gerecht. Die Verbundmasse steigt um 8,27 % auf 15,2 Milliarden Euro. Das scheint zunächst eine positive Nachricht. Der von Frau Ministerin Scharrenbach in ihrer Presseinformation vom 17.08. dieses Jahres geäußerten Freude über das – Zitat – „absolute Rekordhoch“ dürfte allerdings spätestens seit der Pressemitteilung von IT.NRW vom 28.10.2022 Ernüchterung gefolgt sein. Denn bei einer NRW-Inflationsrate von 11 % im Oktober 2022 dürfte die Kaufkraft der Verbundmasse 2023 gegenüber diesem Jahr eher sinken als steigen. Umso absurder erscheint dann die Empfehlung der Ministerin an die Kommunen – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation und der Zinsen, möglichen steuerlichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, nachhaltig gestörte Lieferketten sowie weiterer Entwicklungen beim Mega-Thema „Energie“, wird den Kommunen und der Kommunalpolitik empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen aus der Gemeindefinanzierung 2023 auf die Seite zu legen und damit im eigenen kommunalen Haushalt Vorsorge zu treffen.” 02.11.2022 Ihnen müsste doch aufgefallen sein, Frau Ministerin, dass die Steigerung der Verbundmasse um 8,27 % nicht einmal den Kaufkraftverlust der Finanzausgleichsmittel auffängt, geschweige denn die vielen anderen negativen Einflüsse auf die Kommunalfinanzen, die Sie ja selbst bereits im August benannt haben. (Beifall von der FDP) Zutreffend ist zwar, dass das letzte Woche veröffentlichte Ergebnis der Herbststeuerschätzung den Gemeinden bundesweit für das Jahr 2023 Steuermehreinnahmen von 6,8 Milliarden Euro gegenüber der letzten Steuerschätzung im Mai prognostiziert. Was das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bedeutet, wird allerdings erst nach der Regionalisierung und der Ermittlung der Orientierungsdaten konkreter. Bereits absehbar ist allerdings, dass dadurch die durch die multiplen Krisen entstehenden höheren Aufwendungen der Kommunen nicht kompensiert werden können. Der letzte Woche von der Europäischen Zentralbank verkündete Zinsschritt wird den Schuldendienst auch der Kommunen weiter verteuern. Krisenbedingt steigende Preise vor allen Dingen im Energie- und Baubereich treffen die Kommunen überproportional. Steigende Löhne und Gehälter werden sich in Milliardenhöhe in den kommunalen Haushalten niederschlagen. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen deshalb Alarm, beispielsweise der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einer Presseerklärung vom 24./25. Oktober 2022 – Zitat –: „In den Städten und Gemeinden werden Haushaltslöcher nie dagewesenen Ausmaßes geschlossen werden müssen.“ Sowie am 28.10.2022 – Zitat –: „Die heute veröffentlichten Zahlen der Steuerschätzung zeigen nur ein Zerrbild der zu erwartenden dramatischen Entwicklung der öffentlichen und nicht zuletzt kommunalen Finanzen. Wir stehen sehr wahrscheinlich vor der größten Finanzkrise der Städte und Gemeinden seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland.“ Dort, wo finanzielle Handlungsspielräume ausgereizt und aufgebraucht sind, drohen bei massiv gestiegenen laufenden Kosten geschlossene kommunale Einrichtungen und Sportstätten, ausbleibende Erhaltungsinvestitionen und krisenverstärkende kommunale Steuer- und Abgabenerhöhungen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Um diese drohenden Szenarien aufzufangen, haben wir Freien Demokraten für den Nachtragshaushalt 2022 die kurzfristige Erhöhung der allgemeinen Investitionspauschale im GFG 2022 um 25 % bzw. 250 Millionen Euro gegenfinanziert durch Mittel der allgemeinen Rücklage beantragt. (Beifall von der FDP) Landtag Diese zusätzlichen Mittel kommen allen Kommunen im Land zugute, können ganz ohne aufwendiges Verfahren für jede öffentliche Investition genutzt werden und sind allgemein deckungsfähig. Damit sichern wir sehr kurzfristig und unmittelbar vor Ort das gesellschaftliche Leben in unserem Land. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen daher nahelegen, morgen beim Tagesordnungspunkt „Nachtragshaushalt“ vorhandene finanzielle Spielräume für unsere Kommunen zu nutzen und unserem Änderungsantrag zuzustimmen. (Beifall von der FDP) Meine Damen und Herren, einen nicht nachvollziehbaren Systembruch stellt der im schwarz-grünen Koalitionsvertrag ohne jegliche Begründung vereinbarte Verzicht auf die Umsetzung der zweiten Stufe in der Differenzierung der fiktiven Hebesätze dar, der im GFG nun abgebildet wird. Dass dies in der Gesetzesbegründung in den Kontext mit der erneuten Grunddatenaktualisierung gestellt wird, ist geradezu abwegig. Denn die Grunddatenaktualisierung im GFG 2023 erfolgt – anders als im GFG 2022 – nicht nach einem Aussetzen von drei Jahren, sondern bereits regulär nach einem Jahr. Es ändern sich also nur die Daten eines Jahres des fünfjährigen Referenzzeitraums. Die Nichtumsetzung der zweiten Stufe widerspricht hingegen nicht nur dem Gutachten des Walter Eucken Instituts, sondern insbesondere dem Postulat im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, eine möglichst realitätsnahe Abbildung der Finanzkraft vorzunehmen, denn aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgt, dass die Einnahmen von Großstädten mit denen von Großstädten und die von Dörfern mit Dörfern verglichen werden. Liebe Frau Ministerin Scharrenbach, ich beneide Sie nicht, nach Ihren letztjährigen Einlassungen in der Vorlage 17/6046 (Zuruf von Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisie- rung) sowie denen Ihres Hauses im damaligen Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen vom 12.11.2021 hier und heute diesen Unsinn verteidigen zu müssen, wo doch Ihre Beamten minutiös hergeleitet haben, weshalb die Differenzierung der Hebesätze sachlich und statistisch richtig und notwendig ist. (Beifall von der FDP) Es lohnt sich, den Entwurf des GFG 2023 auch im Detail einmal unter die Lupe zu nehmen. Erläuterungsbedürftig erscheint zunächst der mehr als 100%ige Anstieg des Vorwegabzugs für Tantiemen auf 11,7 Millionen Euro. Auch bei der Verteilung der Finanzausgleichsmasse gibt es Anlass zur Kritik. Anders als im letzten GFG wird die letztjährig eingeführte Klima- und Forst-02.11.2022 pauschale von 10 Millionen Euro nicht aus Restmitteln finanziert, sondern geht zulasten der Aufwandsund Unterhaltungspauschale, die an der Steigerung der Verbundmasse nämlich nicht partizipiert. Wie auch bei den Landesliegenschaften halten wir den Abbau des anhaltenden Sanierungsstaus bei den kommunalen Gebäuden für prioritär. Wenn die Schulgebäude, das Rathaus oder das städtische Schwimmbad verfallen, ist das nicht nur schlecht für das Image der Stadt, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger und die lokale Wirtschaft und erst recht für das Funktionieren der Kommunen. Zur Wiederherstellung der kommunalen Wälder und Beseitigung der Schäden durch Sturm und Borkenkäfer wäre eine Zuweisung außerhalb des Steuerverbundes vorzugswürdig. Das GFG sollte nicht mit systemfremden Förderungen überfrachtet werden, die besser im Landeshaushalt verortet werden. Meine Damen und Herren, zum GFG 2023 gibt es noch eine Menge zu besprechen. Der Anhörung sehe ich mit Interesse entgegen. Der Überweisung stimmt die FDP-Fraktion zu. Die Zeit gestattet es mir, jetzt noch ein paar Worte zu dem Thema „Altschulden“ zu sagen. Ich freue mich, Frau Ministerin Scharrenbach und Herr Minister Dr. Optendrenk, dass Sie jetzt in Kürze in Berlin einen Termin haben werden. Eine besondere Herausforderung wird vor allem darin liegen, dass Sie nicht nur die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sondern insbesondere auch noch die Länder, in denen die Union regiert, dazu bringen werden, einer eventuell dann erforderlichen Grundgesetzänderung zuzustimmen. Das ist Ihre Baustelle. Ich wünsche Ihnen viel Spaß dabei, das mit den bayerischen Kollegen zu diskutieren, und viel Erfolg. – Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

Protokoll ↗