Heinrich Frieling
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine gute Nachricht, dass die Gemeinden mit dem vorgelegten Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 Rekordzuweisungen in Höhe von 15,2 Milliarden Euro erhalten. Das sind immerhin nochmals 1,16 Milliarden Euro mehr gegenüber dem GFG 2022 und damit ein sattes Plus von 8,27 %. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Und richtig: Wir alle wissen, die Kommunen werden dieses Geld dringend brauchen. Sie stehen im Angesicht der aktuellen Krisen einmal mehr vor besonderen Herausforderungen. Und klar ist dabei auch, die kommunale Familie kann sich auf die Landesregierung verlassen. Die Zukunftskoalition steht fest an ihrer Seite. Wir werden die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sicherstellen. Da, Herr Moor, zeigt sich jetzt der Unterschied im Verständnis von Kommunalpolitik in Ihrer Rede ganz deutlich auf: Es geht – die Ministerin hat es schon angedeutet – gerade in der Krise darum, dass die Kommunen handlungsfähig bleiben und vor Ort die notwendigen Maßnahmen durchführen können. Dafür brauchen wir die Isolierungsmöglichkeit in den Haushalten. Es gibt nämlich einen Unterschied zwischen dem, was auf Bundesebene in kameralen Haushalten stattfindet, und dem, was unsere Kommunen stemmen und in ihren doppischen Haushalten entsprechend darstellen müssen. (Sarah Philipp [SPD]: Das hat er auch gesagt!) Deswegen brauchen wir die Handlungsspielräume hier vor Ort. Sie rufen hier nach echtem Geld, und echtes Geld ist grundsätzlich immer gut. (Christian Dahm [SPD]: Aber?) Aber es ist die von Ihnen getragene Bundesregierung, die gerade die Verbundmasse im Steuerverbund geschmälert hat, indem nämlich die Zugeständnisse in den Entlastungspaketen 1 und 2 auf diesen Steuerverbund zugreifen. Hier danach zu rufen, echtes Geld zu geben und die Verbundquote zu erhöhen, gleichzeitig aber für die Entscheidungen verantwortlich zu sein, aufgrund derer die Verbundmasse reduziert wurde, ist doppelzüngig und entspricht nicht unserer Vorstellung eines verlässlichen Umgangs mit den Kommunen. 02.11.2022 (Beifall von der CDU) Gerade uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Landespolitik weiterhin kommunalfreundlich bleibt und unseren Kommunen eine stabile Grundlage und Sicherheit gibt und ihnen diese Handlungsspielräume ermöglicht. Wir wissen um die Bedeutung unserer Städte und Gemeinden, unserer Kreise und kommunalen Verbände. Wir wissen um die vielfältigen Aufgaben, die sie erfüllen, und dass sie damit das Leben der Menschen in Nordrhein-Westfalen in allen Lebensbereichen prägen. Unsere Dörfer und Städte bieten ein Zuhause und sind Heimat. Für uns gilt daher: Geht es den Kommunen gut, geht es auch dem Land, aber vor allen Dingen auch den Menschen gut. Ganz in diesem Sinne war die Finanzpolitik des Landes in den vergangenen fünf Jahren mit unserer Kommunalministerin Ina Scharrenbach und den Ministerpräsidenten Armin Laschet und Hendrik Wüst von einem großen Maß an Kommunalfreundlichkeit geprägt. (Lachen von Jochen Ott [SPD]) Wir haben die Finanzkraft der Kommunen gestärkt und Spielräume geschaffen. Diesen Weg werden wir weitergehen, und das zeigt auch das vorliegende Gemeindefinanzierungsgesetz. (Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Wer war denn Finanzminister? Das hat er aus- gespart!) Vor dem Hintergrund der Energiekrise, der Inflation und des Flüchtlingszustroms stehen unsere Kommunen vor besonders großen Herausforderungen. Deswegen ist es besonders wertvoll, dass die Kommunen gestärkt aus den vergangenen fünf Jahren kommen und eben nicht mit dem Rücken zur Wand stehen. Mit einem jahresdurchschnittlichen Finanzierungsdefizit von 30 Euro je Einwohner wiesen die nordrheinwestfälischen Kommunen im Zeitraum 2011 bis 2016 die viertschlechteste Haushaltssituation unter den 13 Flächenländern auf. Erst durch die CDU-geführte Landesregierung verbesserte sich die Lage der Kommunen deutlich. Im Zeitraum 2017 bis 2020 lagen die nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem jahresdurchschnittlichen Finanzüberschuss von 103 Euro je Einwohner auf Rang 4. In 2019 erzielten sie sogar bundesweit den zweithöchsten Finanzierungsüberschuss. In den Jahren 2018 und 2019 wurden hohe Überschüsse von teils mehr als 2 Milliarden Euro jährlich erzielt. Und selbst das Coronakrisenjahr 2020 haben die nordrhein-westfälischen Kommunen mit einem Überschuss von 800 Millionen Euro abgeschlossen. Etliche Kommunen konnten in den vergangenen fünf Jahren ihre Haushalte ausgleichen und endlich aus dem Haushaltssicherungskonzept herauskommen. Landtag Auch den Weg der Entschuldung wollen wir weiter beschreiten. Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass wir hier dringend auf Zusagen des Bundes warten, um die im Koalitionsvertrag verankerten notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und auch hier eine Altschuldenregelung zu ermöglichen. Aber an der Stelle warten wir, wie wir leider auch an anderen Stellen warten. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 erhalten die Kommunen nun erneut Zuweisungen in Rekordhöhe und Planungssicherheit. Durch den im Koalitionsvertrag vereinbarten Verzicht auf die weitere Umsetzung der Differenzierung der Hebesätze profitieren die großen Städte deutlich stärker vom Aufwuchs aus der Finanzausgleichsmasse als die kreisangehörigen Kommunen. Daher – das sehe ich eben anders als Sie, Herr Kollege Moor – ist es wichtig, dass den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden auch weiterhin pauschale Mittel für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. (Christian Dahm [SPD]: Das war nicht damit gemeint!) Die allgemeine Investitionspauschale erfährt im GFG 2023 mit 9,91 % sogar eine überproportionale Erhöhung. Der Ansatz für die Aufwands- und Unterhaltungspauschale verbleibt ebenfalls, hat einen Umfang von 170 Millionen Euro und wird weiterhin nach dem hälftigen Schlüssel aus Bevölkerungszahl und Fläche verteilt. Das schafft Verlässlichkeit für die Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen aller Kommunen. (Beifall von der CDU) Die mit dem GFG 2022 eingeführte Klima- und Forstpauschale hat sich bewährt und wird den Kommunen weiterhin in Höhe von 10 Millionen Euro als finanzkraftunabhängiges allgemeines Deckungsmittel zur Verfügung gestellt. Das trägt den besonderen Bedürfnissen der kommunalwaldbesitzenden Gemeinden Rechnung. Denn auch die Kommunen leisten in vielen Bereichen einen Beitrag zum Klimaschutz, aber eben auch durch den Kommunalwald, der in letzter Zeit so stark gelitten hat. Dafür wollen wir auch weiter Anreize setzen und die Kommunen unterstützen. Die Schul- und Bildungspauschale – das hat die Ministerin bereits ausgeführt – sowie die Sportpauschale steigen ebenfalls passend zur Erhöhung der Finanzausgleichsmasse. Das vorliegende Gemeindefinanzierungsgesetz bietet damit insgesamt eine gute und verlässliche Grundlage für die finanziellen Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Die Kommunen können sich in Nordrhein-Westfalen auf ihre Landesregierung verlassen. Es braucht aber über das GFG hinaus weiteres Engagement für unsere Kommunen. Sie sind als Be-02.11.2022 treiber unzähliger öffentlicher Gebäude von der Kita über die Schule bis zur Turnhalle und zum Schwimmbad von der Energiekrise und den daraus resultierenden Energiepreisen besonders betroffen. Aber die Kommunen sind darüber hinaus auch eben Eigentümer der Stadtwerke, über die regelmäßig weitere andere öffentliche Dienstleistungen finanziert werden. Daher muss der Bund nun endlich entschlossen handeln und kurzfristig einen Schutzschirm für die Stadtwerke auf den Weg bringen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wir hoffen sehr, dass die heutige Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler hier endlich konkrete Ergebnisse bringt und die Bundesregierung sich nicht weiter aus der Verantwortung zieht. Gleiches gilt für die Bewältigung der Flüchtlingsströme, die eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Es ist gut, dass wir die Platzzahlen in den Landeseinrichtungen erhöhen. Aber die größten Herausforderungen bei der Unterbringung, bei der Versorgung und bei der Integration von Flüchtlingen liegt bei unseren Städten und Gemeinden. Sie brauchen dringend eine verlässliche Finanzierung, um ihrer Aufgabe nachkommen und entschlossen handeln zu können. Wir blicken daher gemeinsam mit unseren Kommunen nach Berlin und hoffen darauf, dass die Bundesregierung die Situation der Städte und Gemeinden anerkennt und die dringend nötige Unterstützung endlich auf den Weg bringt. Wir werden unserer Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht werden. Aber, wie es Finanzminister Optendrenk bereits einleitend gesagt hat, handeln können wir erst, wenn wir den Rahmen kennen. Alles andere wäre blinder Aktionismus. Der Bund muss diesen Rahmen endlich schaffen. Das GFG 2023 ist ein verbindlicher Rahmen und zeigt, dass die Kommunen mit der Landesregierung einen starken Partner an ihrer Seite haben. Ich freue mich daher auf die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
