Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Aussprache eröffne, möchte ich nachträglich einen Ordnungsruf aussprechen. Dieser Ordnungsruf geht an Herrn Abgeordneten Wagner von der AfD. Herr Abgeordneter Wagner, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt 3 der 10. Plenarsitzung am 30. September 2022 gegenüber Herrn Bundeskanzler Scholz und den Herren Bundesministern Professor Dr. Lauterbach und Habeck (Beifall von Sven Werner Tritschler [AfD] und Markus Wagner [AfD]) grob unparlamentarisch geäußert. Ich werde die Formulierung hier nicht wiederholen. Herr Abgeordneter, Landtag ich rufe Sie zur Ordnung und fordere Sie auf, derartige grob unparlamentarische Äußerungen zukünftig zu unterlassen. (Beifall von der SPD und der CDU – Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die Aussprache zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 und erteile für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. – Bitte schön. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Thomas Kutschaty, ich weiß zwar nicht, als was Sie gerade hier aufgetreten sind, aber die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie als Landtagsabgeordneter nicht vertreten. (Beifall von der CDU – Zuruf von Thomas Kutschaty [SPD] – Zuruf von der SPD) Zu Ihrem Hinweis auf die Energiepolitik: Wer war denn mit uns in der Großen Koalition? (Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Das waren doch Sie als SPD, und zwar über viele Jahre. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die eine oder andere Entscheidung, die wir als CDU/CSU auf der Bundesebene gerne gesehen hätten, letztendlich an der SPD gescheitert. (Beifall von der CDU – Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Versuchen Sie gar nicht erst, das von der Hand zu weisen. Kommen wir zur Gemeindefinanzierung für das Jahr 2023. Sie wissen, dass die Kommunen durchaus in schwerem Fahrwasser sind, so wie die Bundesrepublik Deutschland insgesamt. Die Kommunen bekommen derzeit über IT.NRW als Landesdienstleister die Korrekturen für die Bundesergänzungsmittel zugewiesen. Das bedeutet, dass sie in diesem Jahr mindestens 700 Millionen Euro weniger bekommen, weil die Entlastungspakete I und II des Bundes in der Mitfinanzierung für die Kommunen sind. Infolgedessen wird dies nur die Spitze des Eisberges sein. Die Kommunen sind derzeit in einer herausfordernden Haushaltslage, unter anderem wegen der Mitfinanzierung von Entlastungspaketen. An dieser Stelle darf ich durchaus darauf hinweisen, dass die Sichtweise des Bundes häufig an der Grenze des Landes endet. Aber das tut sie de facto nicht. Wenn heute über die Verständigung, wer denn was aus dem Entlastungspaket zahlt, gesprochen wird, dann darf es öffentlich nicht immer nur „Bund und Länder“ heißen, 02.11.2022 sondern es muss „Bund, Länder und Kommunen“ heißen. Die Verhandlung, die Ministerpräsident Hendrik Wüst heute für Nordrhein-Westfalen in der MPK mit dem Bundeskanzler führt, ist so entscheidend, weil sie darüber mitentscheidet, wie viele Haushaltsmittel die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr und in der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung haben werden. Wir haben Ihnen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 mit einer zu verteilenden Finanzausgleichsmasse von rund 15,2 Milliarden Euro vorgelegt. Das ist ein riesiger Wert. Mit dieser Finanzausgleichsmasse partizipieren die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen an dem Steueraufkommen des Landes und damit auch an der wirtschaftlichen Entwicklung. Über eines darf das aber nicht hinwegtäuschen: Der Verbundzeitraum, den wir betrachten, geht vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022. Das ist der Verbundzeitraum, den wir betrachten. Der Rückgang im Gemeindefinanzierungsgesetz gegenüber den Eckpunkten, die wir Ihnen im Sommer vorgelegt haben, von rund 150 Millionen Euro beruht auf der Kassenwirksamkeit der Entlastungspakete I und II; die sind nämlich im dritten Quartal schlagend geworden. Wenn man das nach vorne wegschreibt, also einen Blick in das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 wagt, dann sieht man, dass die Gemeindefinanzierung ceteris paribus geringer sein wird als 15 Milliarden Euro, weil die Entlastungspakete dann voll in den Verbundzeitraum hineinschlagen werden. Das ist alles in allem keine leichte Aufgabenstellung und zugegebenermaßen mit viel Unsicherheit verbunden, weil wir heute die Ergebnisse der MPK mit dem Bundeskanzler abzuwarten haben. Wir haben auch noch nicht die Regionalisierung der Steuerschätzung, die inzwischen vorgelegt worden ist. Daraus wird sich ableiten, mit welchen Orientierungsdaten die Städte und Gemeinden für die Haushalte überhaupt rechnen werden können. Wir haben sie ganz bewusst nicht wie sonst im August oder September veröffentlicht, weil wir belastbare Basen an die Städte und Gemeinden geben und nicht über möglicherweise fehlerhafte Orientierungsdaten eine nächste Blase in den Kommunalhaushalten erzeugen wollen. 15,2 Milliarden Euro werden über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 also für die Städte und Gemeinden zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund diverser bis jetzt nicht erfolgter Entscheidungen – Stichwort „Flüchtlingsfinanzierung“, sprich: Wie beteiligt sich der Bund an den Kosten des Landes und der Kommunen? – haben wir Ihnen zusätzlich ein Isolierungsgesetz vorgelegt, um Sorge dafür zu Landtag tragen, dass die Kommunen rechtlich handlungsfähig sind. Wir wissen, dass das Isolierungsgesetz eine nicht liquiditätswirksame Hilfe ist. Daraus haben wir, um das sehr deutlich zu sagen, nie einen Hehl gemacht. Wichtig ist, dass die Städte und Gemeinden ab dem 1. Januar 2023 überhaupt noch Investitionen in Kinder, Schulen, Sport, Senioren und Kultur vornehmen dürfen. Das geht nur mit rechtlich handlungsfähigen Haushalten, sonst funktioniert das nicht. (Beifall von der CDU und Dr. Robin Korte [GRÜNE]) Eines kommt noch hinzu: Bei allen Diskussionen, die wir führen und wahrscheinlich gleich wieder führen werden – Herr Moor nickt schon –, (Heiterkeit von Justus Moor [SPD]) habe ich nie verstanden und konnte ich nie nachvollziehen, warum Sie als SPD dem Isolierungsgesetz, das von vielen SPD-Oberbürgermeistern und -Bürgermeistern in der Sommerpause aufgebracht und eingefordert wurde, eine Absage erteilen. Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich, dass Sie Steuererhöhungen, Streichungen freiwilliger sozialer Leistungen, den Verzicht auf Investitionen und Vergleichbares wollen. (Zuruf von Christian Dahm [SPD] – Sven Wolf [SPD]: Unsere Forderung ist echtes Geld!) Das ist der Umkehrschluss dessen, was Sie hier gleich vortragen werden. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD] – Sven Wolf [SPD]: Unsere Forderung ist echtes Geld! – Weitere Zurufe von der SPD) Weil Entscheidungen des Bundes noch nicht vollständig da sind, fahren wir sowohl im Landeshaushalt – das hat die erste Debatte heute schon ergeben – als auch zum Teil in den Kommunen noch auf Sicht. Daher haben wir zum jetzigen Zeitpunkt gesagt, dass wir in den Haushaltsberatungen dafür Sorge tragen wollen, dass man in den Städten und Gemeinden mit rechtlich handlungsfähigen Haushalten operieren kann, sodass Bürgerinnen und Bürger Sicherheit in unsicheren Zeiten bekommen. Das ist unsere Aufgabe, und der kommen wir nach. (Beifall von der CDU, Dr. Robin Korte [GRÜNE] und Frank Jablonski [GRÜNE]) Die Städte und Gemeinden konnten seit 2017 endlich wieder damit anfangen, Altschulden abzubauen, und das in durchaus nennenswertem Umfang. Ihren Höchststand hatten die Altschulden in den kommunalen Haushalten Nordrhein-Westfalens übrigens 2016 zu Ihrer Regierungszeit, liebe Angehörige der SPD. Seit 2017 werden die Altschulden zurückgeführt, und gleichzeitig werden die Investitionen erhöht. 02.11.2022 Dieses Altschuldenvolumen von rund 6 Milliarden Euro, das die Städte und Gemeinden seit 2017 zurückgeführt haben, ist ein Riesenbatzen, der hoffentlich dazu beitragen wird, dass es uns als Landesregierung Nordrhein-Westfalens zusammen mit dem Bund gelingt, eine Lösung hinsichtlich der Altschulden zu finden. Der Finanzminister und ich gehen jedenfalls noch in diesem Jahr frohen Mutes in ein Gespräch mit dem Bundesfinanzminister. Wir würden uns freuen, wenn die SPD- und FDP-Abgeordneten auf Bundesebene dafür werben würden, dass dieser Altschuldenfonds, der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart wurde, tatsächlich zum Tragen kommt und damit für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mithilfe des Bundes eine Lösung gefunden wird. (Zuruf von Christian Dahm [SPD]) Das Gespräch wird in diesem Jahr stattfinden. Wir setzen darauf, dass der Bundesfinanzminister den Bundeskoalitionsvertrag an dieser Stelle zur Umsetzung bringt und damit den Kommunen in Nordrhein-Westfalen hilft, aber auch den Kommunen im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Hessen entsprechende Unterstützungen zukommen lässt. Des Weiteren haben wir in der Zukunftskoalition von CDU und Grünen für die nächsten Jahre noch das eine oder andere in Nordrhein-Westfalen in der Umsetzung. Dazu gehört, dass wir mit einem Gemeindefinanzierungsgesetz für belastbare und planbare Annahmen für die Städte und Gemeinden sorgen und die Gemeindefinanzierung natürlich immer weiterentwickeln. Sie wissen, dass jedes Jahr aus den Erkenntnissen der Vorjahre heraus Entwicklungen nach vorne kommen. Das Gemeindefinanzierungsgesetz hat zum Teil auch die Aufgabe, für die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen zu sorgen und eine hinreichende Gerechtigkeit bei der Verteilung in die Tat umzusetzen. Mit der verteilbaren Finanzausgleichsmasse von 15,2 Milliarden Euro werden die Schlüsselzuweisungen bedient, wir investieren weiter in Bedarfszuweisungen und in die Investitionspauschalen für Schule und Bildung. Im kommenden Jahr sind das 810 Millionen Euro. Das ist eine Erhöhung um 62 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Jahr. Die Sportpauschale wird auf knapp 70 Millionen Euro erhöht. Die allgemeine Investitionspauschale erfährt eine Erhöhung um rund 88 Millionen Euro und wird sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auf rund 1,1 Milliarden Euro belaufen. Schlussendlich werden wir die im Vorjahr eingeführte Klima- und Forstpauschale in Höhe von 10 Millionen Euro beibehalten. Sie ist insbesondere für die Städte und Gemeinden gedacht, die über viel kommunalen Waldbesitz verfügen, der, wie privater Waldbesitz Landtag derzeit auch, von Dürren und Borkenkäfern geplagt ist. Insofern kommen diese Investitionen letztendlich auch der Natur und dem Umweltschutz zugute. Die Landesregierung freut sich auf die weiteren Beratungen zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 bei zugegebenermaßen immer noch nicht klarer Sicht, aber ich denke, die Entscheidungen werden heute getroffen. Ich hoffe darauf, dass sich der Bundeskanzler auf die Länder zubewegt und damit insbesondere auf die Kommunen, die die Finanzmittel für ihre Aufgaben dringend benötigen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
