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Dr. Martin Vincentz

AfD 30.09.2022 Sitzungen 18/10

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Minister, bei dem Letztgesagten – ich denke, das haben wir oft genug hier im Haus betont – stehen wir genauso an der Seite. Der zentrale Punkt dabei, den wir immer kritisieren, ist: Wenn man dafür einsteht, darf man sich natürlich nicht erpressbar machen. Das ist in der Vergangenheit leider passiert. Meine konkrete Frage – auch wenn wir den Antrag jetzt an den Ausschuss überweisen, wo wir ihn noch einmal konkret diskutieren können – bezog sich nicht auf lokale Ereignisse, wie wir sie in der Vergangenheit kannten, auch nicht auf kurzfristige Ausfälle, wie sie bekannt sind. In der Coronakrise hat sich noch Landtag mal eingespielt, dass die Möglichkeit besteht, Menschen im Kleeblattsystem in andere Krankenhäuser zu verlegen. Es ging um die Frage – dazu haben wir nichts gefunden, und das muss man diskutieren; wenn man es nicht hier diskutieren kann, weil Sie das nicht ernst nehmen, möchte ich wissen, wo man es sonst diskutieren kann –: Was passiert ab Stunde 73, wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr greifen? Wer sind dann die Ansprechpartner? Wen muss der Hausmeister im Krankenhaus anrufen? Wohin wendet sich der Geschäftsführer, wenn es tatsächlich zur Knappheit kommt? Kommt dann das THW? Kommt die Bundeswehr? Was sind die Vorkehrungen ab Stunde 73, wenn die aktuelle gesetzliche Regelung zur Sicherung vor Blackout-Ereignissen, wie wir sie vielleicht bisher in der Bundesrepublik kannten, nicht mehr greift? Wir haben es hier -vielleicht haben das einige noch nicht mitbekommen – mit einer ganz neuen Lage und einer ganz neuen Größenordnung der Lage zu tun. Dann müssen wir vielleicht auch auf ganz neue Probleme reagieren. – Danke schön. (Beifall von der AfD)

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